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Ein Girokonto ist ein laufendes Konto zwischen zwei Parteien – üblicherweise zwischen einer BV und ihrem geschäftsführenden Hauptgesellschafter oder zwischen einer Holdinggesellschaft und einer operativen Gesellschaft. Es ist eine bequeme Finanzierungsform: Geld kann flexibel hin und her fließen, ohne dass jedes Mal ein separater Darlehensvertrag erforderlich ist. Allerdings sind steuerliche Vorschriften zu beachten: Fremdvergleichszinsen, marktübliche Konditionen und seit 2023 die Regelung zur übermäßigen Kreditaufnahme (Darlehen einer BV an einen geschäftsführenden Hauptgesellschafter über 700.000 € werden teilweise als Dividenden behandelt). Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen für geschäftsführende Hauptgesellschafter.
Die kurze Antwort
- Was: eine revolvierende Kredit-/Kontofazilität zwischen BVs oder zwischen einer BV und einem Geschäftsführer-Hauptaktionär.
- Steuerliche Bedingungen: Fremdvergleichszinssatz (Marktzins, ca. 5–7 % in den Jahren 2024–2025), schriftliche Dokumentation, Rückzahlung zum Marktzins.
- Einschränkung: Seit 2023 wird ein Darlehen einer BV an einen Geschäftsführer-Hauptaktionär über 700.000 € weitgehend als Dividendenausschüttung behandelt (Regelung zur übermäßigen Kreditaufnahme, Art. 4.13 Abs. 4 Einkommensteuergesetz).
- Dokumente: Vereinbarung, jährliche Zinsabgrenzung, Aufstellung der Veränderungen im Jahresabschluss.
Girokonto zwischen Holdinggesellschaft und operativer Gesellschaft
Die gängigste Form. Die Holdinggesellschaft verfügt über das überschüssige Kapital; die operative Gesellschaft nimmt dieses für Wachstum, Lagerbestände oder Betriebskapital auf. In der Praxis:
- Die Holdinggesellschaft „leiht“ der operativen Gesellschaft Geld.
- Marktzins – nicht zu niedrig (sonst Steueranpassung), nicht zu hoch (sonst verdeckte Dividendenausschüttung).
- Gutschrift oder jährliche Zinszahlung.
- Rückzahlung nach marktüblichen Prinzipien (fester Zahlungsplan oder abhängig von der Liquidität).
Dies gilt nicht für die Beteiligungsbefreiung – Zinsen werden in der Holdinggesellschaft als reguläres Einkommen besteuert und sind in der operativen Gesellschaft abzugsfähig. Es gibt keine Befreiung wie bei Dividenden.
Girokonto zwischen BV und dem Geschäftsführer/Hauptaktionär
Dies ist der Bereich, den die Steuerbehörden genauer unter die Lupe nehmen. Ein Geschäftsführer und Hauptaktionär kann sich Geld von seiner eigenen BV leihen – beispielsweise für private Anschaffungen, Immobilien oder Konsum. Folgende Punkte sind zu beachten:
- Geschäftsbedingungen. Zinsen, Rückzahlung, Sicherheiten, wie sie ein unabhängiger Dritter verlangen würde.
- Schriftliche Vereinbarung. Mündliche Vereinbarungen zählen nicht – bei einer Steuerprüfung muss alles schriftlich festgehalten werden.
- maximal 700.000 € betragen. Darüber hinausgehende Beträge werden als Dividendenausschüttung in Feld 2 besteuert.
- Ausnahme für selbstgenutztes Wohneigentum: Hypotheken für selbstgenutztes Wohneigentum werden nicht auf die Grenze von 700.000 € angerechnet (sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind).
Das übermäßige Kreditaufnahmesystem (seit 2023)
Eine wichtige Änderung: Seit dem 1. Januar 2023 gilt Artikel 4.13 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes. Ein Darlehen einer BV an ihren geschäftsführenden Hauptgesellschafter über 700.000 € (Stichtag: 31. Dezember) wird als fiktive Dividendenausschüttung besteuert – Feld 2 (31 % im Jahr 2024 auf den übersteigenden Betrag). Selbstgenutztes Wohneigentum ist ausgenommen.
Beispiel: Ein Geschäftsführer und Hauptaktionär hat Schulden in Höhe von 800.000 € mit seiner eigenen BV (ohne Hauptwohnsitz). Übersteigt der Betrag 700.000 €, werden 100.000 € als Dividende besteuert → 31.000 € Steuersatz gemäß Feld 2.
Das System soll verhindern, dass man sich bei der BV „leer Geld leiht“ – früher eine beliebte Methode, um Steuern aufzuschieben.
Praktische Tipps
- Erstellen Sie einen Darlehensvertrag. Geben Sie Zinsen, Rückzahlung und Konditionen an. Aktualisieren Sie den Vertrag bei wesentlichen Änderungen.
- Jährliche Zinsen hinzurechnen: Marktzins – fragen Sie Ihren Steuerberater nach dem korrekten Prozentsatz.
- Beachten Sie die Grenze von 700.000 € für wachsende Kredite – mögliche Ausschüttung als Dividende in einem Jahr mit niedrigerem Box-2-Wert.
- Im Jahresabschluss zu dokumentieren: Kontostand, Zinsgutschrift, Veränderungsrechnung.
- Besprechen Sie im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater, wie Sie große Kredite optimal strukturieren können (und nutzen Sie dabei nach Möglichkeit die Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum).
Ehrliche Empfehlung
Ein Girokonto ist ein nützliches Finanzierungsinstrument, sofern es steuerlich korrekt gestaltet ist. Die Regelungen zur übermäßigen Kreditaufnahme schränken die Möglichkeit des sorgenfreien Arbeitens seit 2023 ein – für geschäftsführende Gesellschafter mit größeren Krediten ist die Beratung durch einen Steuerexperten nicht mehr optional. Bei Krediten bis zu ca. 500.000 € mit marktüblichen Konditionen ist dies in der Regel praktikabel.
Bei der Finanzierung über eine Hypothek: Hypothek von der Holdinggesellschaft.
Häufig gestellte Fragen
Ein revolvierender Kredit oder eine Kreditfazilität zwischen zwei Parteien – üblicherweise zwischen einer Holdinggesellschaft und einer operativen Gesellschaft oder zwischen einer BV und einem Geschäftsführer/Hauptaktionär. Flexibel, sofern er steuerlich korrekt gestaltet ist, einen marktüblichen Zinssatz bietet und eine schriftliche Vereinbarung vorliegt.
Marktüblicher Zinssatz – abhängig von der Art des Darlehens, den Sicherheiten und der Laufzeit. Für 2024/25 liegt er üblicherweise zwischen 5 und 7 %. Zu niedrige Zinssätze werden von den Finanzbehörden angepasst; zu hohe Zinssätze können als verdeckte Dividenden gelten. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach dem korrekten Prozentsatz.
Seit 2023 (Art. 4.13 Abs. 4 Einkommensteuergesetz): Ein Darlehen einer BV an ihren geschäftsführenden Hauptgesellschafter über 700.000 € wird teilweise als Dividendenausschüttung in Feld 2 behandelt (31 % des übersteigenden Betrags im Jahr 2024). Hypothekendarlehen sind ausgenommen. Dies soll einer übermäßigen Verschuldung vorbeugen.
Nein, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Immobilienfinanzierung mit Ihrem eigenen BV fällt unter die Ausnahme und wird nicht auf die Grenze von 700.000 € angerechnet. Zu den Voraussetzungen gehören: die Finanzierung eines Hauptwohnsitzes, ein marktüblicher Zinssatz und übliche Tilgungsraten. Lassen Sie die Finanzierung von einem Steuerberater prüfen.
Sehr empfehlenswert. Bei einer Steuerprüfung wird ein schriftlicher Darlehensvertrag verlangt: Zinsen, Rückzahlung, Sicherheiten und Konditionen. Mündliche Vereinbarungen sind zwar rechtlich gültig, aber im Rahmen einer Prüfung praktisch wertlos.
Als kurz- oder langfristige Forderung (in der Holdinggesellschaft) oder als Verbindlichkeit (in der operativen Gesellschaft oder beim geschäftsführenden Hauptaktionär). Die Zinsen werden als Ertrag/Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein Buchhalter nimmt den korrekten Buchungssatz vor.
Eine Forderung der Holdinggesellschaft gegenüber der operativen Gesellschaft fällt bei deren Insolvenz in die Insolvenzmasse. Die Holdinggesellschaft ist dann ein ungesicherter Gläubiger und erhält oft nur wenig oder gar nichts zurück. Risikostreuung durch eine Holdingstruktur und Sicherheiten trägt dazu bei, diesen Effekt zu begrenzen.