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Einrichtung eines Familienfonds: So können Sie ihn einrichten

Ein Familienfonds (Familienvermögensstiftung) regelt die Vermögensverwaltung, -verteilung und -nachfolge innerhalb der Familie. Lesen Sie hier, wann und wie Sie ihn gründen.

Veröffentlicht am 19. Juni 2026 von MKBjuristen.nl
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Ein Familienfonds ist eine Stiftung (manchmal auch STAK genannt), die das Familienvermögen nach festgelegten Regeln verwaltet und verteilt – unabhängig von den individuellen Wünschen der Familienmitglieder. Er dient dem Schutz des Vermögens über Generationen hinweg, der strukturierten Regelung der Unternehmensnachfolge oder der Finanzierung sozialer Projekte innerhalb der Familie (z. B. Studienbeihilfen, Unterstützung im Krankheitsfall). Es handelt sich nicht um eine eigenständige Stiftungsform, sondern rechtlich um eine gewöhnliche Stiftung mit einem bestimmten Zweck.

Die kurze Antwort

  • Was: eine Stiftung mit einem familienbezogenen Zweck (Vermögensverwaltung, Unterstützung, Nachfolgeplanung).
  • Rechtsform: in der Regel eine Stiftung, manchmal eine Aktiengesellschaft zur Verwaltung der Anteile.
  • Für wen: Familien mit Vermögen oder einem Familienunternehmen, das über Generationen erhalten werden soll.
  • Ziele: Bildung, Nachfolgeplanung, soziale Unterstützung innerhalb der Familie, Steueroptimierung.

Wann wählt man einen Familienfonds?

Familienbesprechung bezüglich des Familienfonds und der Vermögensverwaltung

Drei typische Szenarien:

  • Vermögenssicherung über Generationen hinweg. Ein vermögender Unternehmer möchte verhindern, dass sein Vermögen nach der Erbschaft zersplittert oder schlecht verwaltet wird. Ein Familienfonds mit klaren Regeln für Verteilung und Anlage schafft die nötige Struktur.
  • Nachfolge in Familienunternehmen. Die Anteile des Familienunternehmens werden in einen Fonds (oft ein STAK) übertragen, der die Ausschüttungen an die Familienmitglieder veranlasst, ohne ihnen die direkte Kontrolle zu geben. Siehe auch: Einrichtung eines STAK.
  • Soziale Ziele innerhalb der Familie. Ein Studienfonds für Enkelkinder, Unterstützung im Krankheitsfall oder der Kauf des ersten Eigenheims. Der Fonds macht diese Vereinbarungen verbindlich und strukturiert.

Familienfonds versus Erbenstruktur

Ein Familienfonds bietet Vorteile gegenüber einer direkten Erbschaft:

  • Kontinuität: Der Fonds bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Familienmitglieder sterben, sich streiten oder Vermögen verschwenden.
  • Bedingte Leistungen: Leistungen werden nur bei bestimmten Ereignissen (Studium, Heirat, Unternehmensgründung) gewährt, nicht automatisch in bar.
  • Steueroptimierung: Schenkungs- und Erbschaftssteuer können durch den ANBI-Status oder intelligente Strukturen reduziert werden. Vorausgesetzt, diese werden sorgfältig eingerichtet.
  • Schutz vor externen Ansprüchen: Im Falle einer Scheidung oder Insolvenz einzelner Familienmitglieder ist der Zugriff auf das Vermögen im Fonds schwieriger.

Wie richtet man das ein?

  1. Legen Sie die Familienstrategie fest. Was soll der Fonds erreichen? Für wen? Mit welchen Auszahlungsregeln?
  2. Ausarbeitung der Satzung. Konkreter Zweck, klare Verteilungskriterien, festgelegte Zusammensetzung des Vorstands (oft Vertreter pro Familienzweig).
  3. Notarielle Beurkundung beim Notar.
  4. Einbringen von Vermögenswerten: Schenkungen, Vermächtnisse, Aktienübertragungen. Steuerliche Aspekte der einzelnen Wege.
  5. Vorschriften: Interne Vorschriften mit praktischen Regeln für Leistungen und Anträge.
  6. Erste Vorstandssitzung und formelle Gründung.

Steuerliche Aspekte

Familienfonds bieten vielfältige Steuermöglichkeiten:

  • Spenden an eine Stiftung: können mit ANBI-Status von der Schenkungssteuer befreit sein.
  • Erbschaftsteuer: Vermächtnisse an eine gemeinnützige Stiftung sind steuerfrei; für Familienvermögen ohne ANBI-Status gelten die regulären Steuersätze.
  • Vermögenssteuer: Stiftungen zahlen keine Vermögenssteuer (Feld 3 ist privat).
  • Zahlungen an Familienmitglieder: grundsätzlich nicht steuerpflichtig für den Empfänger (kein Einkommen), es sei denn, es handelt sich um verdeckte Löhne oder eine Dividendenausschüttung.

Für die Besteuerung von Familienvermögen ist eine spezialisierte Steuerberatung unerlässlich – die Vorgehensweisen variieren stark je nach Familienvermögen und -zielen.

Zusammensetzung des Vorstands

Die Familie berät sich mit einem Anwalt über den Familienfonds

Gängige Konfigurationen:

  • Familienmitglieder plus unabhängiger Direktor. Vermeidet einseitige Familienentscheidungen und bietet eine objektive Überprüfung.
  • Ein Mitglied pro Familienzweig. In großen Familien verhindert dies, dass ein Zweig dominiert.
  • Rotierender Vorsitz. Zwischen verschiedenen Zweigen oder Generationen.
  • Aufsichtsrat: oft ein Notar, Steuerspezialist oder externer Vertrauensberater.

Die WBTR-Regeln (Gesetz über die Führung und Aufsicht von juristischen Personen) gelten auch für Familienfonds. Interessenkonflikte sind ein wichtiger Aspekt – ein Geschäftsführer darf nicht über seine eigene Ausschüttung entscheiden.

Ehrliche Empfehlung

Ein Familienfonds ist kein Projekt für Laien. Die Kombination aus Familiendynamik, Steuerplanung und langfristiger Vermögensverwaltung erfordert spezialisierte Beratung. Besprechen Sie im Vorfeld mit einem Notar und einem Steuerberater, welche Struktur geeignet ist, wie die Ausschüttungen erfolgen und wie der Vorstand generationsübergreifend neu besetzt wird. Ein gut strukturierter Familienfonds sichert Vermögen und Beziehungen; ein schlecht strukturierter führt zum Gegenteil.

Für die allgemeine Grundlage: eine Stiftung gründen. Für den Fokus auf Chancengleichheit: eine STAK gründen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Familienfonds?

Eine Stiftung (manchmal auch STAK genannt), die Familienvermögen nach festgelegten Regeln verwaltet und verteilt – unabhängig von individuellen Wünschen. Sie stellt keine gesonderte gesetzliche Stiftungsform dar, sondern ist rechtlich eine gewöhnliche Stiftung mit familiärem Zweck.

Wann richtet man einen Familienfonds ein?

Zur Vermögenssicherung über Generationen hinweg, zur strukturierten Unternehmensnachfolge oder für soziale Zwecke innerhalb der Familie (Studienfonds, Unterstützung). Insbesondere für Familien mit beträchtlichem Vermögen oder einem Familienunternehmen.

Worin besteht der Unterschied zur direkten Vererbung?

Ein Familienfonds bietet Kontinuität (er besteht fort), bedingte Auszahlungen (nur bei bestimmten Ereignissen), Steueroptimierung (potenziell niedrigere Schenkungs- und Erbschaftssteuer) und Schutz vor Ansprüchen Dritter (Scheidung, Insolvenz). Erbschaften sind zwar direkter, aber weniger steuerbar.

Welchem ​​Vorstand ist ein Familienfonds zugeordnet?

Üblicherweise werden Familienmitglieder und ein unabhängiger Direktor – oft ein Mitglied pro Familienzweig – mit wechselndem Vorsitz eingesetzt. Ergänzt wird dies durch einen Aufsichtsrat (Notar, Steuerberater oder externer Vertrauensberater). Die Anforderungen der WBTR (Western British Taxation Regulations) hinsichtlich Interessenkonflikten sind von besonderer Bedeutung.

Ist ein Familienfonds steuerlich vorteilhaft?

Das ist unter Umständen möglich, sofern die Struktur sorgfältig gestaltet ist. Der ANBI-Status (für gemeinnützige Zwecke) befreit von der Schenkungs- und Erbschaftsteuer. Die Vermögenssteuer (Feld 3) entfällt für Stiftungsvermögen. Ausschüttungen an Familienmitglieder sind in der Regel steuerfrei, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Einkünfte.

Wie hoch sind die Einrichtungskosten?

Notargebühren: 600 € – 1.500 €. Zusätzliche Rechts- und Steuerberatung: 2.000 € – 8.000 €, je nach Komplexität. Bei großen Familienvermögen ist dies nur ein Bruchteil des Wertes über Generationen hinweg.

Kann ein Familienfonds Aktien halten?

Ja. In Familienunternehmen wird häufig eine STAK (Strategic Asset Company) gegründet, die die Anteile hält und Zertifikate an Familienmitglieder ausgibt – wirtschaftliches Interesse bei der Familie, rechtliche Kontrolle beim STAK-Vorstand. Eine Kombination aus Familienfonds und STAK ist weit verbreitet.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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