Um zu unternehmen

Die Übergangsfrist gemäß dem Franchisegesetz neigt sich dem Ende zu: Zeit zum Handeln!

Seit 2021 gelten im Franchisegesetz bestimmte Anforderungen an Franchiseverträge, auch an bestehende. Die Übergangsfrist für Elemente wie die Goodwill-Vereinbarung, das Zustimmungsrecht und die Wettbewerbsverbotsklausel ist abgelaufen. Entspricht Ihr Franchisevertrag noch nicht den neuen Bestimmungen, dann….

Veröffentlicht am 29. August 2022 von MKBjuristen.nl
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Seit 2021 gelten in den Franchiseverträgen, auch für bestehende Verträge, neue Anforderungen. Die Übergangsfrist für Elemente wie die Goodwill-Vereinbarung, das Zustimmungsrecht und die Wettbewerbsverbotsklausel ist abgelaufen. Sollte Ihr Franchisevertrag noch nicht den neuen Bestimmungen entsprechen, ist es höchste Zeit für eine Anpassung.

Was regelt das Franchisegesetz?

Das Franchisegesetz stärkt die Position des Franchisenehmers. Während zuvor große Freiheiten bestanden, gelten nun zwingende Anforderungen: eine vorvertragliche Informationspflicht mit einer Bedenkzeit, ein Zustimmungsrecht bei wesentlichen Änderungen, eine Goodwill-Vereinbarung und strenge Beschränkungen der Wettbewerbsverbotsklausel nach Beendigung des Vertrags.

Auch bestehende Verträge müssen den Anforderungen entsprechen

Das Gesetz gilt nicht nur für neue Franchiseverträge, sondern auch für bestehende Verträge. Für einige Bestandteile – Firmenwert, Zustimmungsrecht und Wettbewerbsverbot – galt eine Übergangsfrist zur Änderung bestehender Verträge. Diese Frist ist nun abgelaufen.

Zeit zum Handeln!

Wenn Ihr Franchisevertrag noch nicht an das geltende Recht angepasst wurde, erfüllen Sie die entsprechenden Vorgaben nicht mehr. Bestimmungen, die dem Franchisegesetz widersprechen, sind nichtig und können zu Streitigkeiten und rechtlichen Problemen führen. Überprüfen Sie Ihren Vertrag daher umgehend und passen Sie ihn gegebenenfalls an.

Für Franchisegeber und Franchisenehmer gleichermaßen

Als Franchisegeber möchten Sie, dass Ihre Verträge korrekt sind und Ihr Geschäftsmodell schützen. Als Franchisenehmer möchten Sie die Ihnen gesetzlich zustehenden Schutzrechte nutzen. In beiden Fällen lohnt sich eine rechtliche Prüfung und gegebenenfalls eine Anpassung des Vertrags.

Häufig gestellte Fragen

Gilt das Franchisegesetz auch für meinen bestehenden Vertrag?

Ja. Auch bestehende Franchiseverträge müssen dem Gesetz entsprechen; die Übergangsfrist für Elemente wie Firmenwert und Wettbewerbsverbot ist abgelaufen.

Was ist, wenn mein Vertrag nicht geändert wurde?

In diesem Fall erfüllen Sie die genannten Punkte nicht, und widersprüchliche Bestimmungen haben keine Gültigkeit. Sie riskieren Streitigkeiten und rechtliche Probleme.

Was soll ich jetzt tun?

Lassen Sie Ihren Franchisevertrag prüfen und gegebenenfalls anpassen, um ihn an das Franchisegesetz anzupassen.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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