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Der Kunde weigert sich zu zahlen, aber die Lieferung verschieben? Keine Chance…

Zahlt Ihr Kunde nicht, können Sie Ihre Lieferung oder Dienstleistung unter bestimmten Voraussetzungen aussetzen (Aussetzungsrecht): Die Forderung muss fällig und zahlbar sein, die Leistungserbringung muss noch möglich sein und es muss ein ausreichender Zusammenhang zwischen der Zahlung und Ihrer Verpflichtung bestehen.

Veröffentlicht am 22. November 2021 von MKBjuristen.nl
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Zahlt Ihr Kunde nicht, können Sie Ihre Lieferung oder Leistung unter bestimmten Voraussetzungen aussetzen (Aussetzungsrecht): Die Forderung muss fällig und zahlbar sein, die Leistungserbringung muss noch möglich sein und es muss ein ausreichender Zusammenhang zwischen der Zahlung und Ihrer Verpflichtung bestehen. Setzen Sie die Leistung unberechtigt aus, begehen Sie selbst einen Vertragsbruch und haften schadenersatzpflichtig. Treffen Sie daher klare Vereinbarungen in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Es wäre unbillig, wenn Sie zur Lieferung verpflichtet wären, während der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Daher dürfen Sie die Leistungserbringung aussetzen – jedoch nicht willkürlich, da eine ungerechtfertigte Aussetzung selbst einen Vertragsbruch darstellen und Ihnen Schadenersatzansprüche einbringen kann.

Voraussetzungen für eine gültige Suspendierung

Für das Recht auf Aussetzung : Die Forderung muss fällig und zahlbar sein, die Vertragserfüllung durch den Vertragspartner muss noch möglich sein, und es muss ein ausreichender Zusammenhang zwischen der Forderung und Ihrer Verpflichtung bestehen. Beispiel: Hat der Kunde die Produkte, aber nicht die Installation bezahlt, dürfen Sie unter Umständen nur die Installation aussetzen und müssen lediglich die Produkte liefern – schließlich besteht kein Zusammenhang zwischen der Nichtzahlung und der Lieferung.

Es ist daher nicht immer im Voraus klar, ob Sie die Zahlung aussetzen dürfen, und es ist nicht ohne Risiko: Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Sie die Zahlung zu Unrecht ausgesetzt haben, kann der Kunde Sie haftbar machen. Seien Sie daher vorsichtig – oder treffen Sie besser im Voraus klare Vereinbarungen.

Nehmen Sie die Aussetzung in Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf

Der ideale Ort für solche Vereinbarungen sind Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin legen Sie fest, wann Sie die Leistungserbringung aussetzen können – in der Regel, wenn der Kunde nicht zahlt (Sie liefern erst nach Zahlungseingang), aber auch, wenn Sie auf seine Mitwirkung angewiesen sind (z. B. Zugang zu Ihren Geschäftsräumen) oder aus anderen Gründen wie Krankheit.

Regelt nicht nur, dass ihr Arbeiten unterbrechen dürft, sondern auch die Konsequenzen. Ein Bauunternehmer, der die Arbeiten monatelang unterbrechen muss und dann feststellt, dass die Baumaterialien zehn Prozent teurer geworden sind, kann sich davor schützen – beispielsweise, indem er sich das Recht vorbehält, den Preis zu erhöhen oder den Vertrag zu kündigen.

Seien Sie vorsichtig mit den Verbrauchern

Mit Geschäftskunden lassen sich hinsichtlich der Kontosperrung viele Vereinbarungen treffen, sofern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ordnungsgemäß übergeben werden – ein bloßer Verweis auf die Bedingungen auf der Website reicht nicht immer aus. Bei Verbrauchern kann das Verbraucherrecht jedoch hinderlich sein: Bestimmte Klauseln stehen auf der grauen Liste (vermutlich unangemessen) oder der schwarzen Liste (verboten).

Häufig gestellte Fragen

Darf ich die Lieferung aussetzen, wenn der Kunde nicht zahlt?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja: Die Forderung muss fällig und zahlbar sein, die Leistungserbringung muss noch möglich sein, und es muss ein Zusammenhang zwischen der Nichtzahlung und Ihrer Verpflichtung bestehen. Andernfalls riskieren Sie selbst einen Vertragsbruch.

Was passiert, wenn ich die Sperrung falsch durchführe?

In diesem Fall begehen Sie selbst einen Vertragsbruch, und der Kunde kann Sie für den entstandenen Schaden haftbar machen. Seien Sie vorsichtig und dokumentieren Sie die Sperrungsrechte im Voraus klar und deutlich.

Kann ich eine Suspendierung in meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen?

Ja, das ist empfehlenswert. Für Geschäftskunden gibt es viele Möglichkeiten; für Privatkunden müssen Sie die Grau- und Schwarzlisten berücksichtigen.

Richten Sie die Aussetzung ordnungsgemäß in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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