MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Sie erstellen Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, indem Sie diese in sieben Abschnitte unterteilen: Ticketverkauf und -stornierung, höhere Gewalt und Stornierung, Haftung der Besucher, Hausordnung, Zahlung, Wetterbedingungen und die Bereitstellung der Bedingungen. Jeder Abschnitt verteilt ein bestimmtes Risiko zwischen Ihnen als Veranstalter und dem Besucher bzw. Teilnehmer. Wenn Sie dabei unachtsam vorgehen – beispielsweise durch die Verwendung einer kopierten Webshop-Vorlage –, können die Klauseln genau dann ungültig werden, wenn Sie sie am dringendsten benötigen. Im Folgenden finden Sie die notwendigen Inhalte jedes Abschnitts und häufige Fehlerquellen.
Die kurze Antwort
- Ticket & Stornierung: Was ein Ticket beinhaltet, Weiterverkauf, kein Widerrufsrecht für feste Termine.
- Höhere Gewalt & Stornierung: Staffelvereinbarung vor Rückerstattung neu terminieren.
- Haftung: Beschränkung der Haftung des Besuchers für Schäden.
- Hausregeln: Leibesvisitation, verbotene Gegenstände, Verweis ohne Rückerstattung.
- Zahlung: Bedingungen, Servicegebühren, Folgen der Nichtzahlung.
- Wetterklausel: Die Veranstaltung findet bei Regen statt, eine Absage erfolgt nur im Falle einer Gefährdung.
- Präsentation: Die Angebotsbedingungen werden vor oder zum Zeitpunkt des Ticketkaufs mitgeteilt.
Ticketverkauf und Stornierung
Beginnen Sie mit der Eintrittskarte. Legen Sie fest, dass eine Eintrittskarte ein Zutrittsrecht und kein Handelsgut ist, um den Weiterverkauf auf dem Zweitmarkt einzuschränken oder zu verbieten. Regulieren Sie die Personalisierung und Namensänderungen: Kann eine Eintrittskarte auf einen anderen Namen ausgestellt werden und zu welchem Preis?
Bei Stornierungen durch den Besucher gilt grundsätzlich Folgendes: Für Veranstaltungen mit einem bestimmten Datum oder Zeitraum besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht (Art. 6:230p BW, Freizeitaktivitäten). Geben Sie daher das Datum unbedingt an; andernfalls kann der Verbraucher seine Eintrittskarte innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Für Stornierungen Ihrerseits beachten Sie bitte die Bestimmungen zu höherer Gewalt.
Höhere Gewalt und Stornierung
Dieser Block rettet Sie bei Sturm oder Notstandsverordnung. Bauen Sie ein gestaffeltes System auf:
- Definition von höherer Gewalt: in Übereinstimmung mit Art. 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und Angabe konkreter Beispiele (extremes Wetter, staatliches Verbot, terroristische Bedrohung, Absage des Hauptkünstlers).
- Zunächst einen neuen Termin anbieten: Im Falle einer Stornierung sollte vorrangig im Voraus ein neuer Termin angeboten werden; die Eintrittskarte behält ihre Gültigkeit.
- Anschließend Rückerstattung: Falls eine Umbuchung nicht möglich ist, erfolgt eine Rückerstattung des Ticketpreises, gegebenenfalls abzüglich bereits entstandener Kosten oder Servicegebühren.
- Teilstornierung: Regelung, was geschieht, wenn die Veranstaltung nach ihrem Beginn abgebrochen wird (grundsätzlich keine Rückerstattung).
Vermeiden Sie eine Klausel, die jegliche Rückerstattung im Falle höherer Gewalt ausschließt – dies ist für die Verbraucher unangemessen belastend und daher anfechtbar.
Haftung des Besuchers
Regelt beide Seiten. Beschränkt eure Haftung beispielsweise auf den Ticketpreis oder die Versicherungssumme und schließt Folgeschäden aus – jedoch niemals für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder, im Falle von Verbrauchern, für Verletzungen und Tod (Artikel 6:236-237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Ein zu weit gefasster Haftungsausschluss ist vollständig unwirksam, daher muss er verhältnismäßig sein.
Andererseits sollten Sie festlegen, dass Besucher, die das Gelände, die Einrichtungen oder andere Besucher beschädigen, dafür haften und dass Sie den Schaden geltend machen können. Ohne diese Klausel sind Sie im Falle der Zerstörung einer Musikanlage durch einen Besucher in einer schwachen Position.
Hausregeln und Zahlung
Hausregeln sind nur dann rechtskräftig, wenn sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind. Dazu gehören:
- Durchsuchungsrecht als Voraussetzung für den Zutritt.
- Verbotene Gegenstände (Glas, Waffen, Getränke für den persönlichen Gebrauch, Drogen, professionelle Aufnahmegeräte).
- Verhaltensregeln und das Recht, ohne Rückerstattung die Teilnahme zu verweigern oder den Platz zu verweisen.
- Bild- und Persönlichkeitsrechte: dass Aufnahmen auf dem Gelände angefertigt und verwendet werden dürfen.
Für die Zahlung legen Sie bitte die Zahlungstermine (für Teilnehmer und Aussteller), die Servicegebühren und die Folgen der Nichtzahlung fest: keine Teilnahme oder kein Stand. Geben Sie außerdem an, wann die Zahlung endgültig ist und ob Anzahlungen erstattet werden.
Wetterbedingungen
Eine separate Wetterklausel beugt Streitigkeiten bei Freiluftveranstaltungen vor. Grundsätzlich gilt: Die Veranstaltung findet auch bei normalem schlechtem Wetter, einschließlich Regen, statt – dies berechtigt den Veranstalter nicht zu einer Rückerstattung. Nur bei unsicheren Bedingungen (Warnstufe Orange oder Rot, Gewitter, gefährliche Windböen) dürfen Sie die Veranstaltung unterbrechen, verkürzen oder absagen. In diesem Fall gelten die Regelungen zu höherer Gewalt. Machen Sie diese Unterscheidung deutlich, damit Besucher nicht wegen eines plötzlichen Regenschauers eine Rückerstattung verlangen.
Übergabe – sonst funktioniert gar nichts
Der Inhalt mag perfekt sein, doch ohne entsprechende Bestimmungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anfechtbar (Art. 6:233-234 BW). Stellen Sie sicher, dass der Besucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder spätestens beim Ticketkauf lesen und akzeptieren kann – im Falle von Online-Käufen über ein aktives Kontrollkästchen mit einem direkten Link. Ein bloßer Hinweis wie „Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ am Ende der Seite genügt nicht.
Praktisches Beispiel
Der Veranstalter eines zweitägigen Musikfestivals hatte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlineshops kopiert. Als ein Sturm den zweiten Tag unmöglich machte, berief er sich auf seine Klausel „Keine Rückerstattung bei höherer Gewalt“. Besucher wandten sich an die Schlichtungsstelle; die Klausel wurde als unangemessen belastend eingestuft, und er wurde zur teilweisen Rückerstattung der Kosten verurteilt. Mit einer gestaffelten, auf Veranstaltungen zugeschnittenen Klausel zu höherer Gewalt hätte er zunächst eine Terminverschiebung anbieten und den Restbetrag ordnungsgemäß regeln können.
Ehrliche Empfehlung
Für eine kleine Veranstaltung ohne Ticketverkauf, Teilnehmer oder nennenswerte Wetter- oder Haftungsrisiken können Sie selbst einige klare Hausregeln aufstellen – dafür benötigen Sie keinen Anwalt. Sobald Sie jedoch Tickets verkaufen und mit Risiken wie höherer Gewalt, Wetter oder Haftung konfrontiert werden, zahlt sich ein maßgeschneiderter Ansatz aus. Die größte Falle sind kopierte Verbraucher- oder Onlineshop-Regeln: Diese enthalten Klauseln, die auf der schwarzen oder grauen Liste stehen und genau in dem Moment ungültig werden, in dem Sie sich darauf berufen. Lassen Sie die Kernklauseln (höhere Gewalt, Haftung, Wetter) im Hinblick auf das Verbraucherrecht prüfen.
Selbst entwerfen oder erstellen lassen? Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen, zunächst lesen, was allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen sind , oder die Kosten für die Erstellung allgemeiner Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen.
Häufig gestellte Fragen
Erstellen Sie sieben Abschnitte: Ticketverkauf und -stornierung, höhere Gewalt und Stornierung, Haftung der Besucher, Hausordnung, Zahlung, Wetterbedingungen und Lieferung. Jeder Abschnitt deckt ein bestimmtes Risiko ab. Richten Sie die Bedingungen am Verbraucherrecht aus, da kopierte Webshop-Bedingungen häufig anfechtbare Klauseln enthalten.
Die Ticket- und Stornierungsbedingungen, eine gestaffelte Klausel zu höherer Gewalt und Stornierungen, eine Haftungsbeschränkung, die Hausordnung, die Zahlungsbedingungen und eine Wetterklausel. Außerdem die Bestimmung, wie der Besucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder zum Zeitpunkt des Ticketkaufs akzeptiert.
Mit einem gestaffelten System: Definition von höherer Gewalt (gemäß Art. 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), zunächst Angebot einer Umbuchung im Falle einer Stornierung und Rückerstattung nur dann, wenn dies nicht möglich ist, gegebenenfalls abzüglich entstandener Kosten. Rückerstattungen sollten nicht gänzlich ausgeschlossen werden, da dies für Verbraucher unzumutbar wäre.
Ja, vorausgesetzt, Sie legen dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest. Fügen Sie eine Klausel hinzu, die besagt, dass ein Besucher, der das Gelände, die Einrichtungen oder andere Besucher beschädigt, dafür haftet und dass Sie den Schadenersatz einfordern können. Ohne diese Klausel sind Sie deutlich benachteiligt.
Legen Sie fest, dass die Veranstaltung auch bei normalem schlechtem Wetter, einschließlich Regen, ohne Anspruch auf Rückerstattung stattfindet. Nur im Falle einer Sicherheitsgefährdung, wie z. B. einer Unwetterwarnung (orange/rot) oder Gewittern, dürfen Sie die Veranstaltung unterbrechen, verkürzen oder absagen. In diesem Fall gelten die Regelungen zu höherer Gewalt. Machen Sie diese Unterscheidung deutlich.
Ein Onlineshop oder ein Verbraucherpaket enthält häufig Klauseln, die auf der schwarzen oder grauen Liste stehen (Artikel 6:236-237 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder nicht auf den jeweiligen Fall zugeschnitten sind. Diese Klauseln verlieren ihre Gültigkeit genau in dem Moment, in dem Sie sich auf sie berufen, beispielsweise im Falle einer Stornierung oder eines Schadens. Prüfen Sie die Kernklauseln anhand des Verbraucherrechts.
Gemäß der Bestimmung muss der Besucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor oder spätestens beim Ticketkauf lesen und akzeptieren können (Art. 6:233-234 BW). Online erfolgt dies durch ein aktives Kontrollkästchen und einen direkten Link. Ein einzelner Hinweis am Ende der Seite ist nicht ausreichend.