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Ein Arbeitsvertrag ist die Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die die Arbeitsbedingungen festlegt. Das niederländische Gesetz (Artikel 7:610 des Bürgerlichen Gesetzbuches) verlangt drei Elemente: Arbeitsleistung, Dienstverhältnis (im öffentlichen Dienst) und Lohnzahlung. Alle diesbezüglichen Vereinbarungen – Berufsbezeichnung, Gehalt, Arbeitszeit, Probezeit, Kündigungsfrist, Urlaub – fallen unter die vertragliche Freiheit innerhalb der Grenzen des zwingenden niederländischen Arbeitsrechts. Im Folgenden sind die Mindestanforderungen, die optionalen Anforderungen und die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen aufgeführt.
Linda ist Personalmanagerin in einem mittelständischen Unternehmen mit 25 Mitarbeitern. Dreimal im Jahr verhandelt sie neue Arbeitsverträge – mal selbst, mal mit einem Anwalt. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen, die jeder Arbeitgeber vor der Unterzeichnung kennen sollte.
Die Kurzfassung: Was ist ein Arbeitsvertrag?
Drei gesetzliche Merkmale (Art. 7:610 BW):
- Arbeiten ausführen: Arbeiten persönlich abliefern.
- Im Dienste von (Vorgesetztenverhältnis): den Anweisungen des Arbeitgebers folgen.
- Lohn: Geldleistung (und gegebenenfalls weitere Leistungen).
Fehlt eines dieser drei Dokumente? Dann handelt es sich rechtlich gesehen nicht um einen Arbeitsvertrag, sondern möglicherweise um einen Dienstleistungsvertrag (ZZP) oder etwas Ähnliches. Die Abgrenzung von ZZP-Verträgen wird seit 2025 strenger gehandhabt – im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt konsultieren.
Was ist die Mindestanforderung?
Gemäß Artikel 7:655 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Informationspflicht des Arbeitgebers) müssen Sie innerhalb eines Monats mindestens Folgendes dokumentieren:
- Name und Wohnort des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers.
- Arbeitsplatz oder Beschäftigungsort.
- Position oder Art der Tätigkeit.
- Datum des Arbeitsbeginns und (falls befristet) Datum des Arbeitsendes.
- Löhne und Zahlungsbedingungen.
- Arbeitszeit (Stunden pro Woche).
- Feiertagsplan.
- Kündigungsfrist.
- Mögliche Anwendung des Tarifvertrags.
- Rentensystem.
Seit 2022 gelten außerdem Regelungen zu vorhersehbaren Arbeitsbedingungen (EU-Richtlinie) – Mindestvorhersehbarkeit der Arbeitszeit und Auslegung der Rechte.
Festanstellung versus befristeter Vertrag
Zwei Hauptformen:
- Befristeter Arbeitsvertrag: für einen bestimmten Zeitraum oder ein bestimmtes Projekt. Maximal drei befristete Arbeitsverträge innerhalb von drei Jahren (Kettenregel, Art. 7:668a BW). Danach wird automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen.
- Unbefristeter Vertrag (ohne festgelegte Laufzeit): ohne Enddatum. Die Kündigung erfordert die Zustimmung des UWV, eines Amtsgerichts oder eine Vergleichsvereinbarung.
Seit dem WAB (2020) sind befristete Arbeitsverträge im Vergleich zu unbefristeten Verträgen relativ teurer – Arbeitgeber zahlen höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für flexible Verträge.
Übliche Klauseln
- Probezeit: maximal 1 Monat bei einem Vertrag unter 2 Jahren, 2 Monate bei einem Vertrag von 2 Jahren oder mehr oder bei unbefristeter Laufzeit. Schriftlich festzuhalten.
- Wettbewerbsverbot: Gilt seit 2015 nur noch für unbefristete Verträge mit entsprechender Begründung. Für befristete Verträge nur bei zwingenden geschäftlichen Interessen.
- Abwerbeverbotsklausel: eine Variante der Wettbewerbsverbotsklausel, die sich auf Kundenkontakte beschränkt.
- Vertraulichkeit: Schutz von Unternehmensinformationen während und nach der Beschäftigung.
- Strafklausel: im Falle eines Verstoßes gegen die Sonderklauseln.
- Studienkostenklausel: Erstattung der Ausbildungskosten bei vorzeitigem Abbruch.
Zum Unterschied zwischen niederländischen und englischen Verträgen: Niederländischer vs. englischer Arbeitsvertrag.
Zwingendes Recht versus Vertragsfreiheit
Viele Bestimmungen des niederländischen Arbeitsrechts sind zwingend – der Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes geschützt, selbst wenn im Vertrag etwas anderes vereinbart ist. Beispiele:
- Mindestlohn und Mindesturlaubsanspruch.
- Fortzahlung des Lohns während der Krankheit (104 Wochen, mindestens 70 %).
- Gesetzlicher Urlaub (4 Wochen pro Jahr).
- Kündigungsfrist (mindestens 1 Monat für den Arbeitnehmer, länger für den Arbeitgeber).
- Abfindung bei Entlassung.
Vereinbarungen, die gegen zwingendes Recht verstoßen, sind nichtig – der Arbeitnehmer kann sie nicht befolgen, es gilt die gesetzliche Regelung.
Beendigung
Sechs Routen:
- Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags: kraft Gesetzes. Kündigungsfrist von 1 Monat (Art. 7:668 BW).
- Kündigung durch den Arbeitnehmer: schriftlich und unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
- Vergleichsvereinbarung: Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen – siehe Vergleichsvereinbarung.
- UWV-Route: im Falle einer Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen oder einer Langzeiterkrankung (nach 104 Wochen).
- Richter am Unterbezirksgericht: im Falle anderer Entlassungsgründe (schlechte Leistung, angespanntes Verhältnis, dringender Grund).
- Fristlose Kündigung: nur aus dringenden Gründen, mit sofortiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Für Details: Mitarbeiter entlassen.
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Häufig gestellte Fragen
Der Arbeitsvertrag regelt die Arbeitsbedingungen. Das Gesetz (Artikel 7:610 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) fordert drei Elemente: Arbeit, Befugnisse und Lohn. Alles, was darüber hinaus vereinbart wird, fällt im Rahmen des zwingenden Arbeitsrechts unter die Vertragsfreiheit.
Nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Gemäß Artikel 7:655 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Arbeitgeber innerhalb eines Monats schriftliche Informationen zu den wichtigsten Vertragsbedingungen bereitstellen. Mündliche Vereinbarungen sind schwer nachzuweisen – halten Sie diese daher immer schriftlich fest.
Bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als zwei Jahren beträgt die maximale Probezeit einen Monat; bei Verträgen mit einer Laufzeit von zwei Jahren oder länger bzw. auf unbestimmte Zeit beträgt sie maximal zwei Monate. Die Probezeit muss schriftlich festgehalten werden. Für Verträge mit einer Laufzeit von sechs Monaten oder weniger ist keine Probezeit zulässig.
Innerhalb von drei Jahren sind maximal drei befristete Arbeitsverträge zulässig (Kettenregel, Art. 7:668a BW). Ein vierter befristeter Arbeitsvertrag oder ein Zeitraum von mehr als drei Jahren führt automatisch zu einem unbefristeten Arbeitsvertrag. Unterbrechungen von sechs Monaten oder mehr zwischen den Verträgen setzen die Kette zurück.
Bei einem unbefristeten Vertrag: ja, sofern er schriftlich vorliegt und gut begründet ist. Bei einem befristeten Vertrag nur bei zwingenden geschäftlichen Interessen, die in der Vertragsklausel ausdrücklich begründet sind. Ohne Begründung ist die Klausel unwirksam.
Mindestlohn, Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (104 Wochen, 70 %), gesetzlicher Urlaub (4 Wochen), Kündigungsfristen und Übergangszahlung. Vereinbarungen, die gegen zwingendes Recht verstoßen, sind nichtig – der Arbeitnehmer ist kraft Gesetzes geschützt.
Sechs Wege: Ablauf des befristeten Arbeitsvertrags, Kündigung durch den Arbeitnehmer, Aufhebungsvertrag (im gegenseitigen Einvernehmen), Arbeitsamt (aus wirtschaftlichen Gründen/bei Langzeiterkrankung), Amtsgericht (aus anderen Gründen), fristlose Kündigung (aus dringenden Gründen). Welcher Weg anwendbar ist, hängt von den Umständen ab.