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Welche Auswirkungen hat das neue Arbeitsgesetz?

Das neue Arbeitsrecht: von WAB und WTP bis hin zu aktuellen Gesetzen für Selbstständige. Erfahren Sie, was sich für Arbeitgeber im KMU-Sektor ändert und wie Sie sich vorbereiten können.

Veröffentlicht am 21. Juni 2026 von MKBjuristen.nl
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Das niederländische Arbeitsrecht wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert. Das Arbeitsgesetzbuch (WWZ, 2015), das Arbeitsgesetzbuch (WAB, 2020), das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie (2022), das Rentenzukunftsgesetz (2023) und die verschärften Regelungen für Selbstständigenverhältnisse (2025) haben jeweils ihre eigenen Auswirkungen. Für KMU-Arbeitgeber bedeutet dies neue Regelungen zu Vertragsarten, Übergangszahlungen, Abrufarbeitern, Renten und Selbstständigenverhältnissen. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen und ihre konkreten Auswirkungen erläutert.

Die wichtigsten Reformen im Überblick

Checkliste der wichtigsten Überlegungen zum neuen Arbeitsrecht
  • WWZ (Gesetz über Beschäftigung und Sicherheit, 2015): Einführung der Kettenregel von 3 befristeten Mitarbeitern in 3 Jahren, Übergangszahlung bei Entlassung, Rechtswege über das UWV/Unterbezirksgericht.
  • WAB (Balanced Labour Market Act, 2020): höhere Arbeitslosenversicherungsprämie für flexible Verträge, Lohnabrechnung als separate Kategorie, strengere Abrufverträge, Übergangszahlung ab dem ersten Tag.
  • Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien (2022): Vorhersehbare Beschäftigungsbedingungen, Ausweitung der Informationspflicht nach Artikel 7:655 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, Mindestvorhersehbarkeit der Arbeitszeit.
  • Pension Future Act (2023, Übergangsfrist bis 2028): Umstellung von endgehalts-/durchschnittsgehaltsbasierten auf beitragsorientierte Systeme – Überarbeitung der Rentensysteme.
  • Durchsetzung durch Selbstständige (2025): Ende des Moratoriums zur Durchsetzung von Schein-Selbstständigkeitsstrukturen; strengere Überwachung durch die Steuer- und Zollverwaltung.

Welche Änderungen ergeben sich für Arbeitgeber im KMU-Bereich?

Vier praktische Konsequenzen:

  • Befristete Verträge sind teurer. Höhere Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für flexible Beschäftigte. Ein unbefristeter Vertrag ist oft steuerlich vorteilhafter.
  • Besserer Schutz für Bereitschaftsarbeiter. Viertägige Kündigungsfrist, festes Jahresangebot an durchschnittlichen Arbeitsstunden, Begrenzung von Null-Stunden-Verträgen.
  • Überarbeitung der Rentensysteme. Im Rahmen des WTP ändern sich die Regeln – alle bestehenden Systeme müssen spätestens bis 2028 angepasst werden.
  • Strengere Regeln für Selbstständigkeitsverhältnisse. Seit 2025 geht die Steuer- und Zollverwaltung verstärkt gegen Scheinselbstständigkeit vor. Ein echtes Selbstständigkeitsverhältnis erfordert Unternehmergeist, keine hierarchische Beziehung und keine ausschließliche Tätigkeit für einen einzigen Auftraggeber.

Die Durchsetzung der Vorschriften für selbstständige Fachkräfte im Jahr 2025

Der Personalmanager berät sich mit einem Rechtsexperten über Änderungen im Arbeitsrecht

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde das Vollstreckungsmoratorium für das DBA (Gesetz zur Deregulierung der Bewertung von Beschäftigungsverhältnissen) aufgehoben. Die Steuer- und Zollverwaltung prüft nun aktiv auf Scheinbeschäftigungen. Risiken für Mandanten:

  • Rückwirkende Berechnung der Lohnsteuer und der Arbeitnehmerversicherungsbeiträge (bis zu 5 Jahre zurück).
  • Strafe für unlauteres Handeln.
  • Reputationsschaden aufgrund der Einstufung als „Scheinselbstständiger“.

Welche Arten von Bewertungen führt die Steuer- und Zollverwaltung durch? Unter anderem:

  • Autoritätsverhältnis (gibt Anweisungen an den Kunden, überprüft die Arbeit?).
  • Pflicht zur persönlichen Arbeitsleistung (darf ein Selbstständiger einen Stellvertreter schicken?).
  • Freie Marktwirtschaft (eigenes Risiko, unternehmerisches Risiko, mehrere Kunden).

Bei Verträgen für selbstständige Freiberufler: Besprechen Sie im Voraus mit einem Anwalt, ob die Vertragsbeziehung den aktuellen Bewertungskriterien standhält.

Übergangszahlung seit WAB

Seit 2020 (WAB): Jeder Arbeitnehmer hat bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf eine Übergangszahlung – und zwar ab dem ersten Tag (zuvor erst nach zwei Jahren). Die Berechnung erfolgt nach dem durchschnittlichen Jahresgehalt pro Beschäftigungsjahr, maximal jedoch 94.000 € im Jahr 2024 (bzw. ein Jahresgehalt bei höherem Einkommen).

Praktischer Tipp: Zahlen Sie allen Mitarbeitern, die Sie entlassen (oder deren Arbeitsverhältnis Sie nicht verlängern), eine Abfindung. Planen Sie dies in Ihre Personalkosten ein.

Vorhersagbarkeit der Beschäftigungsbedingungen

Seit 2022 müssen Arbeitgeber mehr Planbarkeit hinsichtlich Arbeitszeit, -ort und -dauer bieten. Erweiterung von Artikel 7:655 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Informationspflicht). Im Einzelnen:

  • Der Mitarbeiter muss wissen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten er zum Dienst gerufen werden kann.
  • Bei Abrufverträgen: viertägige Kündigungsfrist.
  • Nach sechs Monaten besteht das Recht, vom Arbeitgeber vorhersehbarere Beschäftigungsbedingungen zu fordern.

Was sollten Sie als Arbeitgeber jetzt tun?

  1. Prüfen Sie die aktuellen Verträge: Entsprechen sie den jüngsten Informationspflichten?
  2. Beurteilung der Beziehungen zwischen Selbstständigen: Sind sie unter den neuen Durchsetzungsbestimmungen tragfähig?
  3. Übergangsplan für die Altersvorsorge: Anpassung der Systeme an die Zahlungsbereitschaftsanforderungen vor 2028.
  4. Aktualisierung zu den Beschäftigungsbedingungen: Vorhersehbarkeit, Verfahren für Übergangszahlungen.
  5. Schulung der Personalabteilung und des Managements: neue Regeln bezüglich Verträgen und Kündigung.

Ehrliche Empfehlung

Das Arbeitsrecht ändert sich alle paar Jahre – oft zum Nachteil der Arbeitgeber, dafür aber zum Schutz der Arbeitnehmer. Lassen Sie Ihre Arbeitsverträge und Ihre Personalrichtlinien jährlich überprüfen. Für Selbstständige ist ab 2025 ein spezialisierter Vertrag mit einem Fachanwalt obligatorisch.

Grundlage: Arbeitsvertrag.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die wichtigsten Änderungen im Arbeitsrecht?

WWZ (2015), WAB (2020), EU-Richtlinienumsetzungsgesetz (2022), Rentenzukunftsgesetz (2023) und Durchsetzungsbestimmungen für Selbstständige (2025). Jedes dieser Gesetze hat eigene Auswirkungen auf Vertragsarten, Übergangszahlungen, Abrufarbeiter, Renten und Selbstständigenverhältnisse.

Welche Änderungen bei der Durchsetzung der Vorschriften für selbstständige Berufstätige sind im Jahr 2025 zu erwarten?

Das Vollstreckungsmoratorium wurde am 1. Januar 2025 aufgehoben. Die Steuer- und Zollverwaltung geht aktiv gegen Scheinbeschäftigungen vor. Bei Feststellung einer Scheinbeschäftigung erfolgt eine rückwirkende Lohnsteuerberechnung für bis zu fünf Jahre sowie die Erhebung von Bußgeldern. Mandanten sollten ihre Selbstständigkeitsverhältnisse sorgfältig prüfen.

Wann erhält ein Mitarbeiter eine Übergangszahlung?

Seit 2020 (WAB): Ab dem ersten Tag bei Kündigung durch den Arbeitgeber. Berechnung: ein Drittel des Monatsgehalts pro Beschäftigungsjahr. Maximal 94.000 € im Jahr 2024 oder ein Jahresgehalt bei höherem Einkommen.

Was ist die Kettenregulierung?

Innerhalb von drei Jahren sind maximal drei befristete Arbeitsverträge zulässig (Art. 7:668a BW). Ein vierter befristeter Arbeitsvertrag oder ein Vertrag mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren wird automatisch unbefristet. Unterbrechungen von sechs Monaten oder länger führen zu einem Neustart der Arbeitsbeziehung.

Welche Änderungen bringt das Gesetz zur Zukunft der Renten (Pensions Future Act) mit sich?

Übergang von endgehalts- bzw. durchschnittlichgehaltsbezogenen zu beitragsorientierten Rentensystemen. Alle Rentensysteme müssen spätestens bis 2028 angepasst werden. Die Sozialpartner spielen dabei eine wichtige Rolle; Arbeitgeber müssen aktiv werden.

Was soll ich angesichts vorhersehbarer Beschäftigungsbedingungen tun?

Der Arbeitnehmer muss wissen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten er zum Dienst einberufen werden kann. Bei einem Rufbereitschaftsvertrag gilt eine viertägige Kündigungsfrist. Nach sechs Monaten hat der Arbeitnehmer das Recht, vom Arbeitgeber mehr Planbarkeit zu verlangen. Erweiterung der Informationspflicht gemäß Artikel 7:655 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Wie oft sollte ich meine Personalrichtlinien aktualisieren?

Führen Sie mindestens jährlich eine Überprüfung durch. Bei Gesetzesänderungen (wie der ab 2025 geltenden Regelung für Selbstständige) sollten Sie Verträge und Richtlinien umgehend anpassen. Vereinbaren Sie jährlich einen Termin mit Ihrem Rechtsberater oder Steuerberater – so vermeiden Sie spätere, kostspielige Korrekturen.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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