MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Gemäß der DSGVO ist eine Datenschutzerklärung für jede Website oder jeden Dienst, der personenbezogene Daten verarbeitet, verpflichtend. Inhalt: Wer verarbeitet welche Daten, zu welchem Zweck, wie lange werden sie gespeichert, an wen werden sie weitergegeben und welche Rechte haben die betroffenen Personen? Bei Nichteinhaltung droht eine Geldbuße der niederländischen Datenschutzbehörde von bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes (oder 20 Millionen Euro). Für KMU ist eine Datenschutzerklärung fast immer Pflicht – selbst ein einfaches Kontaktformular erfordert sie. Im Folgenden finden Sie die rechtlichen Anforderungen, eine Vorlage und Hinweise zu möglichen Fallstricken.
Die kurze Antwort
- Was: Obligatorische Erklärung für Webseiten/Dienste, die personenbezogene Daten verarbeiten.
- Rechtsgrundlage: Art. 13-14 DSGVO.
- Pflichtangaben: Identität des Auftragsverarbeiters, Zwecke, Rechtsgrundlage, Aufbewahrungsfristen, Rechte der betroffenen Person.
- Standort: leicht auf der Website zu finden (Link in der Fußzeile).
- Sanktionen: AP-Strafe von bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes oder 20 Millionen Euro.
Was sollte es enthalten?
- Identität des Datenverantwortlichen: Name, Adresse, Kontaktdaten der BV.
- Zwecke der Verarbeitung: z. B. Kundenservice, Marketing, Kontoverwaltung.
- Rechtsgrundlage: Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse, gesetzliche Verpflichtung.
- Kategorien personenbezogener Daten: Name, Adresse und Wohnort, E-Mail-Adresse, Zahlungsdaten usw.
- Empfänger: Mit wem die Daten geteilt werden (Auftragsverarbeiter, Partner).
- Aufbewahrungsfristen: Wie lange werden die Daten pro Kategorie aufbewahrt?
- Rechte der betroffenen Personen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit.
- Beschwerdeverfahren bei der Datenschutzbehörde: Link zur niederländischen Datenschutzbehörde.
- Datenschutzbeauftragter (DSB): Falls vorhanden, bitte kontaktieren.
- Automatisierte Entscheidungsfindung und Profilerstellung: falls zutreffend.
- Übermittlung außerhalb der EU: gegebenenfalls unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen.
Platzierung und Auffindbarkeit
Die Datenschutzerklärung muss „leicht auffindbar“ sein:
- Link in der Fußzeile der Website (Allgemeiner Bereich).
- Verlinken Sie Formulare, in denen Daten eingegeben werden.
- Link in den Kontoeinstellungen.
- Text in verständlichem Niederländisch (ohne juristische Fachsprache).
Zusätzlich wird auf der Startseite ein Cookie-Hinweis zu Cookies und Tracking angezeigt.
Cookie- und Datenschutzerklärung
Cookies erfordern eine separate Einwilligung (Cookie-Benachrichtigung) sowie einen Hinweis in der Datenschutzerklärung. Unterscheidung:
- Funktionale Cookies: für den Betrieb notwendig – keine Einwilligung erforderlich.
- Analytische Cookies: Einwilligung erforderlich (anonym, datenschutzfreundlich, oft ausgenommen).
- Marketing-/Tracking-Cookies: ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Cookiebot, Onetrust und CookieFirst sind Standard-Tools zur Einhaltung der Cookie-Richtlinien.
Rechtliche Grundlagen
Gemäß der DSGVO können personenbezogene Daten auf sechs Rechtsgrundlagen verarbeitet werden:
- Einwilligung: ausdrücklich, freiwillig erteilt, widerrufbar.
- Vertrag: erforderlich für die Durchführung der Kundenvereinbarung.
- Gesetzliche Verpflichtung: z. B. Buchführungspflicht.
- Berechtigtes Interesse: nach Abwägung der Interessen – häufig im Marketing verwendet.
- Lebenswichtiges Interesse: Leben oder Sicherheit – selten anwendbar.
- Öffentliches Interesse: für Regierungsaufgaben.
Geben Sie die Rechtsgrundlage für jeden Verarbeitungsvorgang an.
Häufige Fallstricke
- Zu allgemein: „für verschiedene Zwecke“ – nicht spezifisch genug.
- Keine Aufbewahrungsfristen: Die AP wünscht sich konkrete Fristen pro Kategorie.
- Cookies vergessen: separate Cookie-Richtlinie oder vollständige Richtlinie.
- Veraltet: Wurde nach Änderungen bei Dienstleistungen oder Partnern nicht aktualisiert.
- Englische Vorlage: Übersetzung nicht an die niederländische Praxis angepasst.
- Keine Datenverarbeitungsvereinbarungen:Hoster, Marketing-Tool, Zahlungsanbieter – alles „Auftragsverarbeiter“, die einen Vertrag benötigen.
Im Falle einer Datenschutzverletzung
Die Datenschutzerklärung muss erläutern, was der Kunde im Falle einer Datenschutzverletzung erwarten kann – die Meldepflicht (72 Stunden an die niederländische Datenschutzbehörde) und die mögliche Benachrichtigung der betroffenen Personen. Siehe Datenschutzverletzung.
Ehrliche Empfehlung
Für KMU mit Website oder Kundendaten: Datenschutzerklärung ist Pflicht. Nutzen Sie eine Vorlage (z. B. von der Handelskammer oder NLdigital) und passen Sie diese an Ihre Bedürfnisse an. Bei komplexeren Situationen (E-Commerce, App, internationale Präsenz): Lassen Sie eine DSGVO-Erklärung von einem Experten erstellen oder prüfen (500–2.500 €). Aktualisieren Sie die Erklärung bei jeder Änderung Ihrer Dienstleistungen. Ergänzen Sie die Erklärung mit einem Cookie-Tool und Auftragsverarbeitungsvereinbarungen für ein umfassendes Compliance-Paket.
Weitere Themen: Datenschutzverletzungen, Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten und Cyberversicherung.
Häufig gestellte Fragen
Pflichtangabe (Art. 13-14 DSGVO) für Websites und Dienste, die personenbezogene Daten verarbeiten. Enthält Informationen darüber, welche Daten zu welchen Zwecken und wie lange verarbeitet werden und welche Rechte die betroffenen Personen haben.
Fast immer gilt dies für kleine und mittlere Unternehmen mit beschränkter Haftung. Selbst einfache Kontaktformulare verarbeiten personenbezogene Daten (E-Mail-Adresse) – eine Datenschutzerklärung ist daher obligatorisch. Ausnahmen sind sehr selten (reine B2B-Geschäfte ohne direkten Kundenkontakt).
Identität des Auftragsverarbeiters, Zwecke, Rechtsgrundlage, Kategorien von Daten, Empfänger, Aufbewahrungsfristen, Rechte der betroffenen Person, Recht auf Beschwerde bei der niederländischen Datenschutzbehörde (AP) und gegebenenfalls beim Datenschutzbeauftragten (DSB), automatisierte Entscheidungsfindung, Übermittlung außerhalb der EU.
Die niederländische Datenschutzbehörde kann Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes oder 20 Millionen Euro (je nachdem, welcher Betrag höher ist) verhängen. In der Praxis belaufen sich die Bußgelder für KMU bei schwerwiegenden Verstößen häufig auf 10.000 bis 250.000 Euro.
Cookies erfordern eine separate Einwilligung (Cookie-Benachrichtigung) sowie einen Hinweis in der Datenschutzerklärung. Funktionale Cookies: keine Einwilligung erforderlich. Analyse-Cookies: häufig erforderlich. Marketing-/Tracking-Cookies: ausdrückliche Zustimmung erforderlich.
Sechs Rechtsgrundlagen gemäß DSGVO: Einwilligung, Vertrag, gesetzliche Verpflichtung, berechtigtes Interesse, lebenswichtiges Interesse, öffentliches Interesse. Geben Sie die Rechtsgrundlage für jede Verarbeitungstätigkeit an – nicht allgemein „alle zutreffenden“.
Bei jeder Änderung im Verarbeitungsprozess – neuer Partner, neue Dienstleistung, geänderte Aufbewahrungsfrist, neuer Standort des Auftragsverarbeiters (innerhalb/außerhalb der EU) – erfolgt eine jährliche Überprüfung des aktuellen Status.