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Auch ein versehentlicher Verstoß gegen die Vertraulichkeitsklausel wird mit einer Geldstrafe geahndet

Ja, selbst ein versehentlicher Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsklausel kann eine Geldstrafe nach sich ziehen. Bei einer weit gefassten Vertraulichkeitsklausel spielt es keine Rolle, ob der Verstoß vorsätzlich war: Der Richter prüft lediglich, ob die Klausel tatsächlich verletzt wurde. Gab es denn keine...

Veröffentlicht am 28. Oktober 2019 von MKBjuristen.nl
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Ja, selbst ein versehentlicher Verstoß gegen eine Vertraulichkeitsklausel kann zu einer Geldstrafe führen. Bei einer weit gefassten Vertraulichkeitsklausel spielt es keine Rolle, ob Sie vorsätzlich gehandelt haben: Der Richter prüft lediglich, ob die Klausel tatsächlich verletzt wurde. Lag keine Absicht vor und ist kein Schaden entstanden? Dann kann der Richter die Geldstrafe reduzieren, sie beträgt jedoch selten null. In diesem Artikel erklären wir anhand eines konkreten Beispiels, wie dies funktioniert und was es für Sie als Unternehmer bedeutet.

Was ist eine Vertraulichkeitsklausel und warum ist sie wichtig?

Eine Vertraulichkeitsklausel ist eine vertragliche Vereinbarung, in der sich eine Partei zur Geheimhaltung bestimmter Informationen verpflichtet. In der Praxis findet sie sich häufig in Arbeitsverträgen, aber auch in Kooperations-, Dienstleistungs- und separaten Vertraulichkeitsvereinbarungen mit Dritten. Ihr Zweck ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen wie Kundendaten, Preisvereinbarungen, Arbeitsmethoden, Quellcode oder strategischen Plänen.

Um der Klausel Nachdruck zu verleihen, fügen Unternehmer üblicherweise eine Vertragsstrafe hinzu. Diese legt im Voraus den im Falle eines Verstoßes fälligen Betrag fest, ohne dass der entstandene Schaden nachgewiesen werden muss. Das vereinfacht die Durchsetzung erheblich: Man muss dem Richter nicht genau darlegen, wie hoch der Umsatz- oder Reputationsschaden durch das Datenleck ausgefallen ist.

Ob weit oder eng formuliert: Der Unterschied ist entscheidend

Die Formulierung einer Vertraulichkeitsklausel bestimmt maßgeblich ihre Wirksamkeit. Bei einer weit gefassten Klausel spielt die Absicht des Verletzers keine Rolle. Es geht allein um die Frage: Sind vertrauliche Informationen in die Hände Dritter gelangt? Eine eng gefasste Klausel kann beispielsweise eine Bedingung enthalten, etwa die Notwendigkeit von Vorsatz oder tatsächlichem Missbrauch. Dies schafft mehr Spielraum für Diskussionen. Für den Arbeitgeber ist eine weite Formulierung in der Regel vorteilhafter, für den Arbeitnehmer hingegen eine enge.

Praktisches Beispiel: versehentliches Erstellen einer WhatsApp-Gruppe

Das Ausmaß dieser weit gefassten Formulierung wird in einem veröffentlichten Urteil des Landgerichts Gelderland deutlich. Ein Arbeitnehmer war elf Jahre lang bei einem Unternehmen beschäftigt, das Produkte und Dienstleistungen für Gartenbau- und Landwirtschaftsbetriebe anbietet. Sein Arbeitsvertrag enthielt eine Vertraulichkeitsklausel sowie eine Vertragsstrafe von 25.000 Euro pro Verstoß. Bei seinem Ausscheiden wurde in der Abfindungsvereinbarung festgelegt, dass diese Bestimmungen unverändert in Kraft bleiben sollten. Anschließend nahm er eine Stelle bei einem Konkurrenten in derselben Branche an.

Vier Tage später lief etwas schief. Der Mitarbeiter hatte von seinem neuen Arbeitgeber ein Smartphone erhalten und war mit dessen Bedienung noch nicht ganz vertraut. Beim Herumprobieren erstellte er versehentlich eine WhatsApp-Gruppe mit 135 Teilnehmern, darunter Kunden seines ehemaligen Arbeitgebers, neue Kollegen und Bekannte. Als die verwirrten Nachrichten eintrafen, bemerkte er seinen Fehler und löschte die Gruppe noch am selben Tag.

Fünf Tage später machte ihn sein ehemaliger Arbeitgeber haftbar. Laut diesem habe er durch die Gründung der Gruppe gegen die Vertraulichkeitsklausel verstoßen und forderte eine Geldstrafe von 25.000 Euro. Der Ex-Mitarbeiter betonte, es sei ein Versehen gewesen und er habe niemanden kontaktiert, doch die Parteien konnten keine Einigung erzielen. Der Richter musste ein Urteil fällen.

Das Urteil: Absicht ist keine Voraussetzung

Der Richter stellte fest, dass die Vertraulichkeitsklausel weit gefasst war und keine Vorsatzvoraussetzung enthielt. Folglich musste das Gericht lediglich prüfen, ob die Klausel verletzt worden war, nicht aber, ob der Mitarbeiter dies vorsätzlich getan hatte. Da jedoch eine Sammlung von Kundenkontaktdaten und Telefonnummern in die Hände Dritter gelangt war, entschied der Richter, dass tatsächlich eine Verletzung vorlag. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Mitarbeiter die Gruppe erstellt hatte.

Kann die Geldstrafe reduziert werden?

Der Richter war daher verpflichtet, eine Geldbuße zu verhängen. Diese betrug jedoch nicht die vollen 25.000 Euro. Das Gesetz räumt dem Richter die Befugnis ein, eine Vertragsstrafe zu mindern (Artikel 6:94 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Richter kann eine Geldbuße reduzieren, wenn die Anwendung der Strafklausel unter den gegebenen Umständen zu einem übermäßigen und daher unannehmbaren Ergebnis führen würde. Diese Befugnis wird zurückhaltend ausgeübt: Eine Minderung ist die Ausnahme, nicht die Regel. Dabei berücksichtigt der Richter unter anderem das Verhältnis der Geldbuße zum tatsächlichen Schaden, die Art der Vereinbarung und die übrigen Umstände des Falles.

In diesem Fall spielten mehrere besondere Umstände eine Rolle:

  • das Fehlen jeglicher Absicht: Es handelte sich nachweislich um einen leichten Unfall;
  • Die Daten wurden nicht missbraucht und der Mitarbeiter hat niemanden aktiv angesprochen;
  • Der Mitarbeiter löste die Gruppe unmittelbar nach ihrer Entdeckung;
  • Es war unklar, ob und welchen finanziellen Schaden der ehemalige Arbeitgeber erlitten hatte.
  • Der Angestellte hatte eine Familie zu ernähren.

Daraufhin reduzierte der Richter die Geldstrafe auf 7.000 Euro. Ein beträchtlicher Betrag für einen geringfügigen Fehler, aber deutlich weniger als die ursprüngliche Forderung. Bitte beachten Sie: Eine Reduzierung erfolgt stets im Einzelfall. In einem anderen Fall, mit einer anderen Klausel oder anderen Umständen, kann der Richter ganz anders entscheiden. Gehen Sie daher niemals davon aus, dass ein Richter die Geldstrafe im Voraus reduziert.

Was bedeutet das für Sie als Unternehmer?

Das Urteil offenbart zwei Seiten derselben Medaille. Für Arbeitgeber , die Geschäftsgeheimnisse schützen wollen, ist eine weit gefasste Vertraulichkeitsklausel mit einer klaren Strafklausel ein wirksames Instrument: Man muss weder Vorsatz noch Schaden nachweisen, um einen Verstoß zu begründen. Für Arbeitnehmer und Auftragnehmer bedeutet dies jedoch, dass Vorsicht geboten ist, selbst bei scheinbar harmlosen Handlungen, denn gute Absichten schützen nicht automatisch vor einer Geldstrafe.

Befinden Sie sich aktuell selbst in einer solchen Situation? Dann befolgen Sie diese nächsten Schritte :

  • Lesen Sie die Klausel wörtlich. Enthält sie eine Anforderung hinsichtlich Vorsatz oder Missbrauch, oder gilt sie für jeden Verstoß? Dieser Wortlaut bestimmt Ihre Position.
  • Reagiere schnell und dokumentiere deine Vorgehensweise. Hast du versehentlich etwas geteilt? Mach es sofort rückgängig und beschreibe, was du getan hast; schnelles Handeln erhöht die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Moderation.
  • Verhandeln Sie die Geldstrafe nicht selbst. Bei einer Haftungsforderung in Höhe von Tausenden von Euro ist eine rechtliche Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten erforderlich, bevor Sie ein Schuldeingeständnis abgeben oder zahlen.
  • Lassen Sie die Klausel vor der Unterzeichnung prüfen. Ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer – eine kurze Vorabprüfung verhindert teure Überraschungen später.

Zu beachtende Punkte beim Verfassen

  • Formulieren Sie den Vertrag bewusst weit oder eng. Wenn Sie maximalen Schutz wünschen, wählen Sie eine weite Formulierung ohne Erfordernis einer bestimmten Absicht.
  • Wählen Sie eine realistische Geldstrafe. Eine unangemessen hohe Geldstrafe wird eher reduziert als eine dem Risiko angemessene Strafe.
  • Stellen Sie sicher, dass die Vertraulichkeit auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewahrt bleibt. Legen Sie im Abfindungsvertrag , dass die Vertraulichkeitsvereinbarung auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin gilt; andernfalls verliert die Klausel ihre Gültigkeit.
  • Ziehen Sie eine separate Vereinbarung in Betracht. Wenn Sie mit externen Parteien zusammenarbeiten, ist eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung oft angemessener als eine Klausel in einem anderen Vertrag.
  • Ergänzen Sie die Vertraulichkeitsvereinbarung gegebenenfalls mit einer Wettbewerbsverbotsklausel. Vertraulichkeit schützt Informationen; eine Wettbewerbsverbotsklausel schützt Ihre Marktposition. Für umfassenden Schutz benötigen Sie oft beides.

Häufig gestellte Fragen zur Vertraulichkeitsklausel

Kann ich mit einer Geldstrafe belegt werden, wenn ich versehentlich gegen eine Vertraulichkeitsklausel verstoße?

Ja. Bei einer weit gefassten Vertraulichkeitsklausel ohne Erfordernis einer vorsätzlichen Verletzung prüft der Richter lediglich, ob die Klausel verletzt wurde, nicht aber, ob dies vorsätzlich geschah. Daher kann ein geringfügiger Vorfall zu einer Geldstrafe führen, die der Richter jedoch unter bestimmten Umständen mildern kann.

Wann kann ein Richter die Geldstrafe reduzieren?

Das Gericht kann eine Vertragsstrafe reduzieren, wenn deren Anwendung zu einem übermäßigen und daher unannehmbaren Ergebnis führen würde (Artikel 6:94 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Es übt diese Befugnis mit Zurückhaltung aus und berücksichtigt dabei, ob Vorsatz vorlag, ob ein Schaden entstanden ist und ob der Schädiger unverzüglich eingegriffen hat.

Gilt eine Vertraulichkeitsklausel auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Nur wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Die fortgeltende Wirkung muss explizit festgelegt werden, beispielsweise im Arbeitsvertrag und erneut in der Aufhebungsvereinbarung. Ohne eine solche Vereinbarung kann Unsicherheit hinsichtlich der Gültigkeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entstehen.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Vertraulichkeitsklausel und einer Wettbewerbsverbotsklausel?

Eine Vertraulichkeitsklausel verbietet die Weitergabe vertraulicher Informationen. Eine Wettbewerbsverbotsklausel schränkt ein, wo und für wen jemand nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeiten darf. Sie werden oft zusammen verwendet, sind aber rechtlich voneinander zu unterscheiden und haben jeweils ihre eigenen Bedingungen.

Wie hoch darf die in einer Strafklausel festgelegte Strafe sein?

Das Gesetz sieht keine feste Höchststrafe vor, die Geldbuße muss jedoch dem geschützten Interesse angemessen sein. Ein unangemessen hoher Betrag erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Reduzierung durch den Richter. Ein Betrag, der dem tatsächlichen Risiko entspricht, ist in der Regel besser gerechtfertigt.

Sollte ich eine Vertraulichkeitsklausel oder eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung verwenden?

Für Angestellte ist in der Regel eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ausreichend. Bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern, Lieferanten oder Freiberuflern ist eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung meist angebrachter, da sie eine präzise Festlegung ermöglicht, welche Informationen vertraulich sind und für welchen Zeitraum.

Lassen Sie eine Vertraulichkeitsklausel entwerfen oder überprüfen?

Eine gut formulierte Vertraulichkeitsklausel kann den entscheidenden Unterschied zwischen einer wirksamen Waffe und einer wirkungslosen Hülle ausmachen. Unsere Rechtsexperten unterstützen Sie bei der Erstellung oder Überprüfung von Vertraulichkeits- und Strafklauseln in Ihrem Arbeitsvertrag oder Ihrer Geheimhaltungsvereinbarung sowie bei allen Fragen zum Arbeitsrecht. Sollten Sie bereits mit einer Haftungsklage oder einem Bußgeld konfrontiert sein, können Sie sich an unsere Rechtsberatung für Unternehmer wenden.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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