MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Praktikumsvertrag, Werkstudentenvertrag und Arbeitsvertrag sind drei unterschiedliche Dinge. Bei einem Praktikum steht das Lernen im Vordergrund, und es besteht kein Arbeitsverhältnis. Bei einem Werkstudentenvertrag (wie beispielsweise einem BBL-Programm) wird Lernen mit Arbeit kombiniert, und es gibt in der Regel einen Arbeitsvertrag mit Vergütung.
Der Praktikumsvertrag
Während eines Praktikums steht der Wissens- und Erfahrungserwerb im Vordergrund, nicht die Ausführung produktiver Arbeiten. Es besteht kein Arbeitsverhältnis: Praktikanten haben keinen Anspruch auf Mindestlohn (eine Praktikumsvergütung ist freiwillig), und die üblichen Arbeitgeberpflichten gelten nicht, sofern es sich tatsächlich um ein Praktikum und nicht um eine verdeckte Beschäftigung handelt.
Der Ausbildungsvertrag
Ein duales Ausbildungsprogramm kombiniert Lernen und Arbeiten, ähnlich einem praxisorientierten Lernprogramm. Der/Die Studierende arbeitet und lernt gleichzeitig und leistet produktive Arbeit. Daher stellt es in der Regel einen regulären Arbeitsvertrag mit Anspruch auf (Mindest-)Lohn und den damit verbundenen Pflichten dar. Darüber hinaus regelt das duale Ausbildungsprogramm die Ausbildungsbedingungen.
Der Arbeitsvertrag
In einem Standardarbeitsvertrag arbeitet eine Person unter Ihrer Aufsicht gegen Entgelt und verrichtet produktive Arbeit. Alle Arbeitgeberpflichten gelten hier, von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Kündigungsschutz. Lernen steht nicht im Mittelpunkt.
Warum der Unterschied wichtig ist
Die Einstufung bestimmt, ob Sie (Mindest-)Löhne zahlen müssen, ob Kündigungsschutz und Lohnfortzahlung gelten und welche Steuer- und Versicherungspflichten bestehen. Bei Wahl der falschen Form oder wenn ein „Praktikum“ in Wirklichkeit eine verdeckte Beschäftigung darstellt, können dennoch Arbeitgeberpflichten bestehen. Wählen Sie daher sorgfältig die korrekte Form.
Häufig gestellte Fragen
Erhält ein Praktikant ein Gehalt?
In der Regel ja: Ein Werkstudentenvertrag stellt oft einen echten Arbeitsvertrag mit Anspruch auf (Mindest-)Lohn dar, anders als ein Praktikum.
Worin besteht der Unterschied zwischen einem Praktikum und einem Werkstudentenvertrag?
Bei einem Praktikum steht das Lernen im Vordergrund, ohne dass ein Arbeitsvertrag besteht; bei einer dualen Ausbildung werden Lernen und Arbeiten kombiniert, in der Regel mit einem Arbeitsvertrag.
Wann wird aus einem Praktikum ein Arbeitsvertrag?
Wenn der Schwerpunkt auf produktiver Arbeit und nicht auf Lernen liegt, stellt dies eine verdeckte Beschäftigung mit Arbeitgeberpflichten dar.
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