MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Ein Null-Stunden-Vertrag ist ein Abrufvertrag, bei dem der Arbeitnehmer nur arbeitet, wenn er abgerufen wird. Er bietet Flexibilität, jedoch gelten seit dem Balanced Labour Market Act (WAB) strenge Rufbereitschaftsregeln, die diese Flexibilität einschränken.
Was ist ein Null-Stunden-Vertrag?
Bei einem Null-Stunden-Vertrag wird keine feste Stundenzahl vereinbart: Der Arbeitnehmer arbeitet nur, wenn Sie ihn anfordern, und Sie bezahlen grundsätzlich nur die geleisteten Stunden. Diese Vertragsform ist sinnvoll bei stark schwankender Arbeitsbelastung, bietet dem Arbeitnehmer jedoch wenig Sicherheit.
Die WAB-Einberufungsregeln
Seit Inkrafttreten des WAB gelten strenge Regeln für Rufbereitschaftsverträge. Sie müssen den Arbeitnehmer mindestens vier Tage im Voraus benachrichtigen; bei kürzerer Vorlaufzeit besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme. Wird ein Ruf innerhalb von vier Tagen abgesagt, hat der Arbeitnehmer dennoch Anspruch auf Lohn. (Die Fristen können je nach Tarifvertrag variieren.)
Nach zwölf Monaten: Angebot für feste Stunden
Hat der Mitarbeiter zwölf Monate lang auf Abruf gearbeitet, müssen Sie ihm eine feste Stundenzahl auf Basis des Jahresdurchschnitts anbieten. Andernfalls kann er weiterhin Lohnansprüche auf Basis dieses Durchschnitts geltend machen.
Für und Wider
Der Null-Stunden-Vertrag bietet zwar Flexibilität, doch die Rufbereitschafts- und Lohnregelungen machen ihn weniger unverbindlich als früher. Bei planbarer Arbeit ist ein Vertrag mit (mindestens) festen Arbeitszeiten oft sinnvoller. Wägen Sie die Flexibilität gegen die damit verbundenen Verpflichtungen ab.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich einen Bereitschaftsarbeiter immer bezahlen?
Sie bezahlen für die geleisteten Arbeitsstunden, aber auch, wenn Sie einen Anruf innerhalb von vier Tagen stornieren, und nach einem Jahr möglicherweise auf Basis einer durchschnittlichen Stundenzahl.
Wie lange im Voraus muss ich anrufen?
Mindestens vier Tage, sofern im Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei kürzerer Kündigungsfrist besteht keine Pflicht zur Anwesenheit des Arbeitnehmers.
Muss ich nach einem Jahr feste Arbeitszeiten anbieten?
Ja, nach zwölf Monaten Rufbereitschaft müssen Sie ein Angebot für eine feste Stundenzahl auf Basis des Jahresdurchschnitts abgeben.
Den richtigen flexiblen Vertrag auswählen?
Unsere Rechtsexperten erstellen Null-Stunden-Verträge, Bereitschaftsverträge oder Verträge mit Mindest- und Höchstgehältern , die dem WAB entsprechen. Lernen Sie unser Arbeitsrechtsteamoder vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.