MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Als Arbeitgeber haften Sie grundsätzlich für Schäden, die Ihr Arbeitnehmer Dritten während der Arbeitszeit zufügt (Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Haftung: Sie können unter Umständen auch ohne eigenes Verschulden zum Schadensersatz verpflichtet werden.
Strenge Haftung für Untergebene
Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches besagt, dass Sie für einen Fehler eines Untergebenen haften, wenn ein ausreichender Zusammenhang zwischen der ihm übertragenen Aufgabe und dem Fehler besteht. Beschädigt beispielsweise ein Mitarbeiter während der Arbeit das Auto eines Kunden, kann der Geschädigte Sie als Arbeitgeber haftbar machen.
Wann haften Sie?
Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter rechtswidrig gehandelt hat und ein sachlicher Bezug zu seiner Arbeit besteht. Sie können sowohl für Sachschäden als auch für Personenschäden haftbar gemacht werden. Dass der Mitarbeiter einen Fehler begangen hat, berechtigt Sie nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen.
Schadensersatz von Ihrem Mitarbeiter fordern?
Ihr Arbeitnehmer genießt besonderen Schutz: Sie können den Schaden in der Regel nicht von ihm verlangen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor (Artikel 7:661 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Schließlich darf auch ein Arbeitnehmer Fehler machen; das gehört zum Berufsalltag.
Begrenzen Sie Ihr Risiko
Sorgen Sie für klare Anweisungen, angemessene Aufsicht und eine ausreichende Haftpflichtversicherung. Definieren Sie in Arbeitsverträgen und Unternehmensrichtlinien eindeutig, was Sie von Ihren Mitarbeitern erwarten. So beugen Sie Schäden vor und sind im Falle von Problemen besser abgesichert.
Häufig gestellte Fragen
Hafte ich auch dann, wenn der Mitarbeiter ohne mein Verschulden einen Fehler begangen hat?
Ja, es handelt sich um eine verschuldensunabhängige Haftung (Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): Ein Mitverschulden ist nicht erforderlich, solange ein funktionaler Zusammenhang mit der Arbeit besteht.
Kann ich den Schaden von meinem Angestellten zurückfordern?
In der Regel nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vor (Artikel 7:661 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich geschützt.
Gilt dies auch für angestellte Arbeiter?
Unter bestimmten Voraussetzungen haften Sie möglicherweise auch gegenüber nicht unterstellten Personen (Artikel 6:171 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die genauen Regelungen variieren; lassen Sie dies prüfen.
Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend gegen Haftungsansprüche abgesichert sind
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