MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
- Kundenspezifische Verträge, Geschäftsbedingungen und Rechtsdokumente
- Budgetfreundlich und transparent hinsichtlich der Kosten im Voraus
- Fordern Sie eine kostenlose Beratung oder ein unverbindliches Angebot an
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag von sechs Monaten oder länger muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat vor dessen Ablauf schriftlich mitteilen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird (Artikel 7:668 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Versäumt der Arbeitgeber diese schriftliche Mitteilung – selbst wenn er sie mündlich, beispielsweise über Microsoft Teams, rechtzeitig mitgeteilt hat –, ist die Kündigungsentschädigung fällig. Diese Verpflichtung ist zwingend; Billigkeit und Fairness lassen keine Ausnahme zu.
Aufgrund des Coronavirus arbeiten viele Menschen von zu Hause aus und nutzen Plattformen wie Microsoft Teams. In einem Fall kündigte ein Arbeitgeber über Teams, woraufhin der Arbeitnehmer dennoch eine Abfindung forderte, da die Kündigung nicht schriftlich erfolgt war (ECLI:NL:RBROT:2021:3842).
Der Fall: mündliche Benachrichtigung über Teams
Eine Mitarbeiterin trat am 6. Januar 2020 einen Arbeitsvertrag (bis einschließlich 5. Januar 2021) an. Am 30. Oktober 2020 teilte der Arbeitgeber in einer Teams-Besprechung mit, dass der Vertrag nicht verlängert werde. Im Januar 2021 argumentierte die Mitarbeiterin, dass keine schriftliche Kündigung erfolgt sei, und forderte die Kündigungsentschädigung.
Die Pflicht zur schriftlichen Mitteilung ist zwingendes Recht
Der Arbeitnehmer berief sich auf Artikel 7:668 Absatz 3 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches: Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich mitteilen, ob das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Der Arbeitgeber hielt die Berufung auf diese Bestimmung für unzulässig: Er hatte bereits frühzeitig mündlich mitgeteilt, der Arbeitnehmer war während dieses Gesprächs verärgert gewesen (weshalb keine schriftliche Bestätigung vorlag), und er hatte sogar mehr getan als vorgeschrieben, beispielsweise einen Eignungstest angeboten.
Das Bezirksgericht Rotterdam hielt sich jedoch an das Gesetz: Die Pflicht zur schriftlichen Kündigung ist zwingend. Allein das Fehlen eines schriftlichen Dokuments reicht als Grund für die Kündigungsentschädigung aus; Billigkeit und Angemessenheit spielen dabei keine Rolle. Selbst wenn der Arbeitnehmer bereits eine andere Beschäftigung hatte, war die Entschädigung fällig.
Das Fehlen einer Banknote kostet fast 4.000 Euro
Der Arbeitgeber wurde aufgrund des fehlenden schriftlichen Kündigungsschreibens zur Zahlung der Kündigungsentschädigung, der gesetzlichen Zinsen und der Anwaltskosten – insgesamt fast 4.000 Euro – verurteilt. Die Lehre daraus: Kündigungen sollten immer schriftlich erfolgen, selbst wenn die Situation eindeutig ist oder der Arbeitnehmer verärgert ist.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Kündigung mündlich oder über Teams abgeben?
Das ist unklug. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; eine mündliche Mitteilung, selbst über Teams, genügt nicht und kann eine Kündigungsgebühr nach sich ziehen.
Wann gilt die Meldepflicht?
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag von sechs Monaten oder länger müssen Sie uns mindestens einen Monat vor Vertragsende schriftlich mitteilen, ob Sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen möchten und, falls ja, unter welchen Bedingungen.
Kann ich aus einem triftigen Grund von der Zahlung der Kündigungsfrist befreit werden?
Nein. Die Verpflichtung ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben. Allein das Fehlen einer schriftlichen Mitteilung genügt für einen Schadensersatzanspruch, unabhängig von den Umständen.
Vermeiden Sie eine Benachrichtigungsstrafe
Eine fehlende Kündigungsmitteilung kann Sie schnell Ihre Abfindung kosten. Die Arbeitsrechtler von MKB Juristen erstellen für Sie eine korrekte Kündigungsmitteilung . Informieren Sie sich über unsere Expertise im Arbeitsrecht oder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch .