MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Eine Kündigung aus Grund e (unangemessenes Verhalten) oder Grund g (angespanntes Verhältnis) ist nur dann erfolgreich, wenn Sie zuvor ausreichend mit dem Mitarbeiter gesprochen und ihm Gelegenheiten zur Stellungnahme gegeben haben. Ein Arbeitgeber, der einen Kapitän wegen jahrelangen unangemessenen Verhaltens kündigen wollte, scheiterte: Er hatte das Verhalten nie zuvor angesprochen und lediglich zwei Gespräche geführt. Auch Grund i (Anhäufung von Fehlverhalten) brachte keine Besserung. Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu verwarnen und den Vorfall zu dokumentieren.
Die Beendigung eines Arbeitsvertrags ist nicht einfach. Gemäß Kündigungsgrund e muss der Arbeitnehmer wiederholt auf sein Verhalten hingewiesen worden sein – dies bedeutet eine schriftliche Abmahnung und regelmäßige Gespräche darüber. Gemäß Kündigungsgrund g müssen Gelegenheiten zur Verbesserung des Arbeitsverhältnisses bestanden haben. Ein bemerkenswerter Fall veranschaulicht dies eindrücklich.
Der Fall: Ein Kapitän mit ungewöhnlichen Gewohnheiten
Der Kapitän eines Gastankers (ECLI:NL:RBROT:2021:9060) zeigte ein Verhalten, das dem Arbeitgeber missfiel: einen als unangenehm empfundenen Kommunikationsstil, Nacktbaden an Deck und das Annehmen von Massagen durch Matrosen gegen ein geringes Entgelt. Der Kapitän räumte die Vorfälle ein – sie dauerten bereits seit Jahren an –, betonte jedoch, dass er offen darüber gesprochen und seine Massageanfragen über Mittelsmänner gestellt habe, um Druck aufgrund des hierarchischen Verhältnisses zu vermeiden; ein Mitarbeiter bestätigte, dass er niemals Druck ausgeübt habe.
Der Arbeitgeber möchte das Arbeitsverhältnis aus drei Gründen beenden
Der Arbeitgeber befand das Verhalten als mit den Unternehmenswerten unvereinbar und kam nach zwei Gesprächen zu dem Schluss, dass es an Selbstreflexion mangelte und das Vertrauen verloren gegangen war. Er beantragte beim Amtsgericht die Auflösung des Arbeitsvertrags aufgrund von e (schuldhaftem Verhalten), g (belastetem Verhältnis) und i (Kumulierung). Lesen Sie mehr über die Kündigungsgründe.
Alle Gründe abgelehnt
Grund E: Der Richter befand das Verhalten zwar für unerwünscht und überholt, berücksichtigte aber, dass der Kapitän es bereits seit Längerem an den Tag gelegt hatte, ohne dass der Arbeitgeber jemals eingeschritten oder ihn darauf angesprochen hatte, dass kein sexuell unangemessenes Verhalten vorlag und dass er Besserung gelobt hatte. Keine ausreichenden Gründe für eine Entlassung.
G-Grundlage: Nach nur zwei Gesprächen hatte der Kapitän nie wirklich die Chance, die Beziehung zu reparieren und das Vertrauen zurückzugewinnen. Keine dauerhafte und irreparabel beschädigte Beziehung.
Grund I: Auch die Anhäufung von nahezu begründeten Gründen traf nicht zu. Der Arbeitsvertrag wurde nicht aufgelöst.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich einen Mitarbeiter wegen unangemessenen Verhaltens entlassen?
Nur wenn Sie zuvor ausreichend mit ihm gesprochen und ihn verwarnt haben, sodass klar ist, dass dieses Verhalten nicht toleriert wird. Ihn jahrelang zu ignorieren und ihn dann plötzlich zu entlassen, ist selten zielführend.
Was muss ich vor einer Entlassung wegen schweren Fehlverhaltens tun?
Dem Mitarbeiter realistische Möglichkeiten zur Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses einräumen. Zwei Gespräche reichen oft nicht aus, um von einem dauerhaft gestörten Verhältnis zu sprechen.
Kann der i-Ground einen unvollständigen Abweisungsversuch verhindern?
Nicht automatisch. Die kumulativen Maßnahmen greifen nur, wenn die einzelnen Maßnahmen nahezu vollständig entwickelt sind; fehlen Warnungen und Möglichkeiten zur Abhilfe, hilft auch die kumulative Maßnahme nicht.
Sorgfältig auf eine Entlassung hinarbeiten
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