Arbeitsfragen

Wie funktionieren die Kündigungsgründe und wie kombiniere ich sie?

Um einen Mitarbeiter zu kündigen, benötigen Sie einen triftigen Kündigungsgrund. Das Gesetz kennt nur eine begrenzte Anzahl von Kündigungsgründen, die jeweils mit einem Buchstaben (a bis i) gekennzeichnet sind. Sie dürfen einen Mitarbeiter nur dann kündigen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Veröffentlicht am 26. August 2020 von MKBjuristen.nl
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Um einen Mitarbeiter zu kündigen, benötigen Sie einen triftigen Kündigungsgrund. Das Gesetz kennt nur eine begrenzte Anzahl von Kündigungsgründen, die jeweils mit einem Buchstaben (a bis i) gekennzeichnet sind. Sie dürfen einen Mitarbeiter nur dann kündigen, wenn alle Voraussetzungen eines Kündigungsgrundes erfüllt sind; bei einem Kündigungsgrund (i) können unter bestimmten Bedingungen auch mehrere unzureichende Gründe kombiniert werden.

Die Gründe für die Entlassung wurden aufgeführt

Das Gesetz nennt unter anderem folgende Gründe: betriebliche Gründe (a), langfristige Arbeitsunfähigkeit (b), häufiges Fehlen (c), mangelnde Leistung (d), schuldhaftes Verhalten (e), Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen (f), gestörtes Arbeitsverhältnis (g), sonstige Umstände (h) und den kumulativen Grund (i). Für jeden Grund gelten gesonderte Bedingungen.

Zunächst muss der Boden „vollständig fruchtbar“ sein

Sie können einen Mitarbeiter nur dann kündigen, wenn Sie nachweisen können, dass alle Voraussetzungen für einen Kündigungsgrund erfüllt sind: Der Kündigungsgrund muss vollständig begründet sein. Im Falle mangelnder Leistung bedeutet dies beispielsweise, dass ein Verbesserungsplan durchgeführt wurde. Ein nur teilweise begründeter Kündigungsgrund führt zur Kündigung.

Kombinieren Sie es mit dem i-Ground

Seit der Einführung des WAB (Washington Appellate Board) ermöglicht der i-Grund die Kombination mehrerer unbegründeter Gründe, wie beispielsweise mangelhafte Leistung und ein gestörtes Arbeitsverhältnis. Der Richter prüft, ob die kombinierten Gründe ausreichend sind. Hierfür muss jeder einzelne Grund bereits ausreichend belegt sein; wird der i-Grund anerkannt, kann eine zusätzliche Entschädigung folgen.

Welche Route passt?

Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen und wegen langfristiger Arbeitsunfähigkeit werden von der UWV bearbeitet; alle anderen Gründe fallen unter die Zuständigkeit des Amtsgerichts. Oft ist eine einvernehmliche Kündigung durch eine Abfindungsvereinbarung ruhiger und sicherer als ein Gerichtsverfahren.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Entlassungsgründe gibt es?

Eine begrenzte Anzahl, bestehend aus den Buchstaben a bis i, von denen jeder seine eigenen Bedingungen hat.

Kann ich Ländereien zusammenlegen?

Mit dem i-Grand-Verfahren können unvollständige Klagegründe zusammengefasst werden, sofern jeder einzelne Grund bereits weitgehend belegt ist. Der Richter kann dann eine zusätzliche Entschädigung zusprechen.

Wer ist für die Entlassung zuständig?

Entlassung aus wirtschaftlichen Gründen und wegen längerer Krankheit durch die UWV, aus anderen Gründen durch das Amtsgericht oder durch gegenseitige Vereinbarung.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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