Arbeitsfragen

Ein Arbeitnehmer kann nicht ohne Weiteres für Schäden haftbar gemacht werden, die während der Arbeit entstehen

Wenn ein Mitarbeiter einen Fehler begeht und dadurch ein Schaden entsteht, haftet er selten persönlich dafür. Das Gesetz schützt den Mitarbeiter: Er haftet nur bei Vorsatz oder grob fahrlässiger Täuschung (Artikel 7:661 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In den meisten Fällen...

Veröffentlicht am 28. November 2022 von MKBjuristen.nl
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Verursacht ein Arbeitnehmer einen Fehler und entsteht dadurch ein Schaden, haftet er selten persönlich dafür. Das Gesetz schützt den Arbeitnehmer: Er haftet nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln (Artikel 7:661 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In den meisten Fällen trägt der Arbeitgeber die Kosten des Schadens.

Der Mitarbeiter ist gut geschützt

Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Verursacht ein Mitarbeiter dabei einen Schaden – sei es für den Arbeitgeber selbst oder für Dritte –, haftet er grundsätzlich nicht dafür. Der Grundgedanke ist, dass Fehler einfach zum Arbeitsalltag gehören und das Risiko beim Arbeitgeber liegt.

Nur im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit

Der Arbeitnehmer haftet nur dann persönlich, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (Artikel 7:661 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Hürde ist hoch: Ein einfacher oder gar grober Fehler genügt nicht. Der Arbeitnehmer muss sich der Tatsache bewusst gewesen sein, dass sein Handeln zu einem Schaden führen würde, und entsprechend gehandelt haben.

Der Arbeitgeber haftet häufig

Verursacht ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einen Schaden an einem Dritten, kann der Arbeitgeber dafür haftbar gemacht werden (Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Geschädigte klagt dann gegen den Arbeitgeber, nicht gegen den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann den Schaden in der Regel nicht vom Arbeitnehmer zurückfordern, da dieser durch Artikel 7:661 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geschützt ist.

Was bedeutet das für Sie?

Als Arbeitgeber tragen Sie das Risiko von Fehlern selbst. Minimieren Sie dieses Risiko durch klare Anweisungen, Aufsicht und eine angemessene Haftpflichtversicherung. Um in Ausnahmefällen Schadensersatz zu erhalten, müssen Sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen können – was selten gelingt.

Häufig gestellte Fragen

Haftet mein Angestellter für den von ihm verursachten Schaden?

In der Regel nicht. Der Arbeitnehmer haftet persönlich nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Artikel 7:661 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

Kann ich den Schaden von meinem Angestellten zurückfordern?

Selten. Das ist nur bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit möglich, und das ist schwer nachzuweisen.

Wer kommt für Schäden auf, die einem Kunden entstehen?

Häufig ist der Arbeitgeber haftbar: Der Arbeitgeber kann für Schäden haftbar gemacht werden, die ein Arbeitnehmer während der Arbeit Dritten zufügt (Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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