MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Verursacht ein Arbeitnehmer einen Fehler und entsteht dadurch ein Schaden, haftet er selten persönlich dafür. Das Gesetz schützt den Arbeitnehmer: Er haftet nur bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Handeln (Artikel 7:661 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). In den meisten Fällen trägt der Arbeitgeber die Kosten des Schadens.
Der Mitarbeiter ist gut geschützt
Wo gearbeitet wird, passieren Fehler. Verursacht ein Mitarbeiter dabei einen Schaden – sei es für den Arbeitgeber selbst oder für Dritte –, haftet er grundsätzlich nicht dafür. Der Grundgedanke ist, dass Fehler einfach zum Arbeitsalltag gehören und das Risiko beim Arbeitgeber liegt.
Nur im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit
Der Arbeitnehmer haftet nur dann persönlich, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht (Artikel 7:661 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Hürde ist hoch: Ein einfacher oder gar grober Fehler genügt nicht. Der Arbeitnehmer muss sich der Tatsache bewusst gewesen sein, dass sein Handeln zu einem Schaden führen würde, und entsprechend gehandelt haben.
Der Arbeitgeber haftet häufig
Verursacht ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einen Schaden an einem Dritten, kann der Arbeitgeber dafür haftbar gemacht werden (Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Der Geschädigte klagt dann gegen den Arbeitgeber, nicht gegen den Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann den Schaden in der Regel nicht vom Arbeitnehmer zurückfordern, da dieser durch Artikel 7:661 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geschützt ist.
Was bedeutet das für Sie?
Als Arbeitgeber tragen Sie das Risiko von Fehlern selbst. Minimieren Sie dieses Risiko durch klare Anweisungen, Aufsicht und eine angemessene Haftpflichtversicherung. Um in Ausnahmefällen Schadensersatz zu erhalten, müssen Sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen können – was selten gelingt.
Häufig gestellte Fragen
Haftet mein Angestellter für den von ihm verursachten Schaden?
In der Regel nicht. Der Arbeitnehmer haftet persönlich nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Artikel 7:661 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Kann ich den Schaden von meinem Angestellten zurückfordern?
Selten. Das ist nur bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit möglich, und das ist schwer nachzuweisen.
Wer kommt für Schäden auf, die einem Kunden entstehen?
Häufig ist der Arbeitgeber haftbar: Der Arbeitgeber kann für Schäden haftbar gemacht werden, die ein Arbeitnehmer während der Arbeit Dritten zufügt (Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichend gegen Haftungsansprüche abgesichert sind
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