MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Ein Abrufvertrag mit Vorvereinbarung ist kein Arbeitsvertrag, sondern eine Vereinbarung, erst dann ein Arbeitsverhältnis einzugehen, wenn der Arbeitgeber einen Einsatz anbietet und der Abrufarbeiter diesen annimmt. Das Grundprinzip ist unverbindlich: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Arbeit anzubieten, und der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, Arbeit anzunehmen. Mit jedem angenommenen Einsatz entsteht jedoch ein befristeter Arbeitsvertrag – mit allen damit verbundenen Rechten. Im Folgenden erfahren Sie genau, wie das funktioniert und wo die Fallstricke liegen.
Was ist ein Rufbereitschaftsvertrag mit Vorvereinbarung?
Ein Rufbereitschaftsvertrag mit Vorvereinbarung (kurz: Vorvereinbarung) ist eine grundlegende Vereinbarung, in der die Parteien nur die Regelungen festhalten, die gelten, wenn ein tatsächlicher Ruf eingeht und der Rufbereitschaftsmitarbeiter darauf reagiert. Eine solche Vorvereinbarung enthält beispielsweise die Stellenbeschreibung und das Gehalt sowie Vereinbarungen, die später, nach Arbeitsbeginn, Anwendung finden.
Unterschied zwischen einer Vorvereinbarung und einem Arbeitsvertrag
Eine Vorvereinbarung ist kein Arbeitsvertrag. Sie ist lediglich die Zusage, einen Arbeitsvertrag abzuschließen, sobald eine Einberufung erfolgt und angenommen wird. Das bedeutet:
- Es steht dem Arbeitgeber frei, eine Stelle anzubieten oder nicht;
- Es steht dem Arbeitnehmer frei, die Arbeit anzunehmen oder abzulehnen;
- Für jeden angenommenen Anruf wird ein neuer befristeter Arbeitsvertrag erstellt.
Bei einem regulären Arbeitsvertrag besteht diese fehlende Verpflichtung nicht: Es herrscht ein hierarchisches Verhältnis, und der Arbeitnehmer muss die ihm zugewiesenen Aufgaben erfüllen. Weitere Informationen zum Bereitschaftsdienstvertrag auf unserer Vertragsseite.
Hinweis: die Kettenregel
Die Unverbindlichkeit ist begrenzt. Nach mehreren Abberufungen kann gemäß der Kettenregel dennoch eine Festanstellung entstehen. Im Wesentlichen gilt Folgendes:
- Bei mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen kann ein Vertrag auf unbestimmte Zeit entstehen;
- Dies gilt, wenn die maximale Anzahl an Verträgen oder die maximale Laufzeit überschritten wird.
WICHTIG: Die genauen Regelungen zur Arbeitskettenregelung (Anzahl der Verträge, maximale Laufzeit und Intervalle, Art. 7:668a BW) sowie etwaige Abweichungen im Tarifvertrag ändern sich regelmäßig – prüfen Sie die jeweils geltenden Bestimmungen, bevor Sie sich darauf verlassen. Arbeitgeber, die kein unbefristetes Arbeitsverhältnis anstreben, planen daher bewusst Zeit zwischen den Abrufen ein.
Unterschied zwischen einer Vorvereinbarung und einer Absichtserklärung
Zwischen einer Vorvereinbarung und einer Absichtserklärung : Eine Vorvereinbarung ist im Wesentlichen eine konkrete Anwendung einer Absichtserklärung. Die Parteien erklären darin ihre Absicht, in bestimmten Fällen einen Abruf vorzunehmen und damit einen befristeten Arbeitsvertrag zu begründen, sofern dieser Abruf für den Arbeitnehmer akzeptabel ist. Sie können im Voraus festlegen, welche Abrufe erfolgen dürfen und welche nicht.
Welche Rechte gelten nach Annahme eines Anrufs?
Sobald eine Einberufung angenommen wird, entsteht ein befristeter Arbeitsvertrag, und alle üblichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen finden Anwendung. Wichtige Konsequenzen:
- Mindestens drei Stunden Bezahlung pro Anruf. Auch wenn der Anruf nur ein oder zwei Stunden Arbeit in Anspruch nimmt, müssen mindestens drei Stunden vergütet werden.
- Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn der einberufene Arbeitnehmer während des Einberufungszeitraums erkrankt.
- Ansammlung von Urlaubsansprüchen und Anspruch auf Urlaubsgeld, die vom Arbeitgeber zu zahlen sind.
Vereinbarungen hierzu sind oft bereits im Vorvertrag enthalten, beispielsweise zur jährlichen Auszahlung des Urlaubsgeldes. Wird später ein Arbeitsvertrag geschlossen, können Abweichungen schriftlich vereinbart werden.
Wann verwendet man eine Vorvereinbarung?
Die Vorvereinbarung ist für Situationen gedacht, in denen Sie Flexibilität wünschen, ohne sofort eine Festanstellung zu erhalten. Viele Arbeitgeber nutzen sie, um einen Pool von Aushilfskräften aufzubauen, die sie bei vorübergehendem Produktionsanstieg einsetzen können. Zwischen den Einsätzen liegt eine Wartezeit, um die unbeabsichtigte Entstehung einer Festanstellung zu verhindern.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Vorvereinbarung dasselbe wie ein Null-Stunden-Vertrag?
Nein. Bei einem Null-Stunden-Vertrag besteht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ohne festgelegte Stundenzahl. Bei einer vorläufigen Vereinbarung besteht noch kein Arbeitsverhältnis; dieses kommt erst mit jedem angenommenen Einsatz zustande.
Muss ich immer mindestens drei Stunden bezahlen?
Ja, es besteht ein Anspruch auf mindestens drei Stunden Bezahlung pro Anruf, auch wenn weniger Stunden gearbeitet wurden.
Wann entsteht aus einer vorläufigen Vereinbarung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Aufgrund der Kettenregel kann ein unbefristeter Vertrag nach mehreren aufeinanderfolgenden Verträgen oder nach Ablauf einer bestimmten Frist entstehen. Bitte prüfen Sie die geltenden Regelungen und Ihren Tarifvertrag und planen Sie ausreichend Zeit zwischen den Abberufungen ein.
Darf ich als Bereitschaftsmitarbeiter einen Anruf ablehnen?
Bei einer vorläufigen Vereinbarung steht es Ihnen grundsätzlich frei, eine Einberufung abzulehnen. Ein Arbeitsvertrag für diesen Zeitraum kommt erst mit der Annahme zustande.
Ein maßgeschneiderter Bereitschaftsvertrag oder eine vorläufige Vereinbarung?
Eine vorläufige Vereinbarung bietet Flexibilität, doch eine fehlerhafte Ausgestaltung kann ungewollt zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis oder Lohnforderungen führen. Lassen Sie Ihre Rufbereitschaftsvereinbarung daher rechtlich prüfen.
Unsere für Arbeitsrecht erstellen Ihnen gerne einen passenden Abrufvertrag oder eine Vorvereinbarung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch.