Arbeitsfragen

Die DSGVO und die Einstellung des ersten Mitarbeiters: Worauf ist zu achten?

Bei der Einstellung Ihres ersten Mitarbeiters spielt neben einem guten Arbeitsvertrag auch die DSGVO eine Rolle. Sie werden die personenbezogenen Daten Ihrer Mitarbeiter verarbeiten und müssen dafür die notwendigen Schritte einleiten: eine Rechtsgrundlage, Aufbewahrungsfristen usw.

Veröffentlicht am 23. Juni 2022 von MKBjuristen.nl
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Bei der Einstellung Ihres ersten Mitarbeiters spielt neben einem guten Arbeitsvertrag auch die DSGVO eine Rolle. Sie verarbeiten die personenbezogenen Daten Ihrer Mitarbeiter und müssen daher die notwendigen Schritte einleiten: eine Rechtsgrundlage, Aufbewahrungsfristen, eine interne Datenschutzerklärung und angemessene Sicherheitsmaßnahmen.

Sie werden Personaldaten verarbeiten

Ab Ihrem ersten Mitarbeiter verarbeiten Sie personenbezogene Daten: Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Gehaltsangaben usw. Rechtsgrundlage hierfür ist in der Regel die Erfüllung des Arbeitsvertrags und gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnung). Verarbeiten Sie nicht mehr Daten als unbedingt notwendig.

Beachten Sie die Details der Bewerbung

Bewerberdaten fallen ebenfalls unter die DSGVO. Sie dürfen Daten abgelehnter Bewerber nicht länger als nötig aufbewahren; in der Regel löschen Sie diese Daten kurz nach Abschluss des Verfahrens, es sei denn, der Bewerber erteilt die Erlaubnis zur längeren Aufbewahrung. Beachten Sie dies bitte sorgfältig.

Besondere Informationen und der Betriebsarzt

Gesundheitsdaten sind besonders sensible personenbezogene Daten. Im Krankheitsfall dürfen Sie nur das unbedingt Notwendige dokumentieren; die Art der Beschwerden obliegt dem Betriebsarzt, nicht Ihnen. Fragen Sie daher nicht nach den Beschwerden eines Mitarbeiters.

Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung und Sicherheitsvorkehrungen

Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Verwendung ihrer Daten mittels einer internen Datenschutzerklärung. Gewährleisten Sie außerdem angemessene Sicherheitsvorkehrungen und beschränkten Zugriff auf Personaldaten und bewahren Sie Daten nicht länger als die geltenden Aufbewahrungsfristen vor.

Häufig gestellte Fragen

Welche DSGVO-Maßnahmen muss ich für meinen ersten Mitarbeiter beachten?

Eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, angemessene Aufbewahrungsfristen, eine interne Datenschutzerklärung, angemessene Sicherheitsvorkehrungen und ein sorgfältiger Umgang mit Antrags- und Gesundheitsdaten.

Wie lange darf ich Anwendungsdaten aufbewahren?

Nicht länger als nötig; in der Regel ein kurzer Zeitraum nach dem Verfahren, es sei denn, der Antragsteller stimmt einer längeren Frist zu.

Darf ich fragen, was mit einem kranken Mitarbeiter los ist?

Nein. Sie dokumentieren nur das unbedingt Notwendige; die Art der Beschwerden liegt in der Verantwortung des Betriebsarztes.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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