MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Bei der Einstellung Ihres ersten Mitarbeiters spielt neben einem guten Arbeitsvertrag auch die DSGVO eine Rolle. Sie verarbeiten die personenbezogenen Daten Ihrer Mitarbeiter und müssen daher die notwendigen Schritte einleiten: eine Rechtsgrundlage, Aufbewahrungsfristen, eine interne Datenschutzerklärung und angemessene Sicherheitsmaßnahmen.
Sie werden Personaldaten verarbeiten
Ab Ihrem ersten Mitarbeiter verarbeiten Sie personenbezogene Daten: Name, Adresse, Sozialversicherungsnummer, Gehaltsangaben usw. Rechtsgrundlage hierfür ist in der Regel die Erfüllung des Arbeitsvertrags und gesetzlicher Verpflichtungen (z. B. Lohn- und Gehaltsabrechnung). Verarbeiten Sie nicht mehr Daten als unbedingt notwendig.
Beachten Sie die Details der Bewerbung
Bewerberdaten fallen ebenfalls unter die DSGVO. Sie dürfen Daten abgelehnter Bewerber nicht länger als nötig aufbewahren; in der Regel löschen Sie diese Daten kurz nach Abschluss des Verfahrens, es sei denn, der Bewerber erteilt die Erlaubnis zur längeren Aufbewahrung. Beachten Sie dies bitte sorgfältig.
Besondere Informationen und der Betriebsarzt
Gesundheitsdaten sind besonders sensible personenbezogene Daten. Im Krankheitsfall dürfen Sie nur das unbedingt Notwendige dokumentieren; die Art der Beschwerden obliegt dem Betriebsarzt, nicht Ihnen. Fragen Sie daher nicht nach den Beschwerden eines Mitarbeiters.
Erstellen Sie eine Datenschutzerklärung und Sicherheitsvorkehrungen
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Verwendung ihrer Daten mittels einer internen Datenschutzerklärung. Gewährleisten Sie außerdem angemessene Sicherheitsvorkehrungen und beschränkten Zugriff auf Personaldaten und bewahren Sie Daten nicht länger als die geltenden Aufbewahrungsfristen vor.
Häufig gestellte Fragen
Welche DSGVO-Maßnahmen muss ich für meinen ersten Mitarbeiter beachten?
Eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung, angemessene Aufbewahrungsfristen, eine interne Datenschutzerklärung, angemessene Sicherheitsvorkehrungen und ein sorgfältiger Umgang mit Antrags- und Gesundheitsdaten.
Wie lange darf ich Anwendungsdaten aufbewahren?
Nicht länger als nötig; in der Regel ein kurzer Zeitraum nach dem Verfahren, es sei denn, der Antragsteller stimmt einer längeren Frist zu.
Darf ich fragen, was mit einem kranken Mitarbeiter los ist?
Nein. Sie dokumentieren nur das unbedingt Notwendige; die Art der Beschwerden liegt in der Verantwortung des Betriebsarztes.
Den ersten Mitarbeiter ordnungsgemäß (und DSGVO-konform) einstellen?
Unsere Rechtsexperten erstellen Ihren Arbeitsvertrag und Ihre interne Datenschutzerklärung . Lernen Sie unser Datenschutzteamoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.