Arbeitsfragen

Beendigung eines Arbeitsvertrags: Was ist der letzte Tag?

Grundsätzlich ist der letzte Arbeitstag der Tag vor dem Wirksamwerden der Kündigung. Kündigt man „zum 1. März“, ist der letzte Arbeitstag in der Regel der 28. (oder 29.) Februar:...

Veröffentlicht am 17. Juli 2019 von MKBjuristen.nl
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Grundsätzlich ist der letzte Arbeitstag des Arbeitsvertrags der Tag vor Wirksamwerden der Kündigung. Kündigt man „zum 1. März“, ist der letzte Arbeitstag üblicherweise der 28. (oder 29.) Februar: Der Arbeitsvertrag läuft am letzten Tag des Monats aus und endet um Mitternacht am 1. Februar. Doch nicht immer ist es so einfach. Unklare Formulierungen in der Kündigung führen häufig zu Streitigkeiten, und selbst ein einziger Unterschied kann verfahrenstechnisch entscheidend sein. Im Folgenden erläutern wir die Situation, wo es zu Problemen kommen kann und wie man die Kündigung rechtssicher formuliert.

Was sagt das Gesetz über den letzten Tag?

Die allgemeine Regel ist in Artikel 7:672 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt: Ein Arbeitsvertrag endet zum Monatsende, sofern nicht schriftlich oder durch Handelsbrauch ein anderer Tag vereinbart wurde. In der Praxis wird diese Regel häufig mit der bekannten Formulierung „pro 1“ umgesetzt. Der Arbeitsvertrag endet somit am letzten Tag des Monats, und der neue Monat beginnt ohne Arbeitsverhältnis.

Wichtig: Die Kündigung muss die korrekte Kündigungsfrist einhalten. Für den Arbeitgeber beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist in der Regel ein bis vier Monate, abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses; für den Arbeitnehmer in der Regel einen Monat. Die Kündigungsfrist beginnt und der Arbeitsvertrag endet zum Monatsende. Durch die Kombination beider Fristen lässt sich das genaue Enddatum bestimmen.

Beispiel: Berechnen Sie das Enddatum Schritt für Schritt

Angenommen, Sie möchten das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters beenden, der weniger als fünf Jahre im Unternehmen beschäftigt ist und somit eine einmonatige Kündigungsfrist hat. Sie kündigen am 10. Januar. Da die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Monatsende erfolgt, beginnt die Kündigungsfrist nicht sofort: Der gesamte Februar gilt als Kündigungsmonat. Der Arbeitsvertrag endet somit am letzten Tag des Februars (28. oder 29. Februar), und der letzte Arbeitstag fällt auf diesen Tag. War der Mitarbeiter länger im Unternehmen beschäftigt, verschiebt sich das Enddatum um einen oder mehrere Monate nach vorn. Berechnen Sie die Kündigungsfrist daher immer ab dem Ende des Folgemonats

„Ab dem 1. März“ oder „bis zum 1. März“: Wann ist der letzte Tag?

Die Verwirrung entsteht durch die Wörter „per“ und „gegen“. Bedeutet „per 1. März“, dass der Arbeitsvertrag bis einschließlich 28. Februar läuft (letzter Tag: 28. Februar), oder dass der 1. März selbst der letzte Tag ist? Dieser Unterschied mag geringfügig erscheinen, ist es aber nicht. Mit dem Ende des Arbeitsvertrags beginnen verschiedene Fristen zu laufen, beispielsweise die Frist für die Einreichung einer Klage beim Gericht. Schon ein Tag Verspätung kann dazu führen, dass ein Arbeitnehmer (oder Arbeitgeber) nicht mehr zugelassen wird.

Genau dies geschah in einem Fall vor dem Oberlandesgericht Arnheim-Leeuwarden. Der Arbeitgeber hatte den Arbeitsvertrag „zum 1. März 2018“ gekündigt und ging davon aus, dass der 28. Februar 2018 der letzte Tag war. Der Arbeitnehmer interpretierte dies anders: Für ihn war der 1. März 2018 der letzte Tag. Das Gericht entschied, dass der Arbeitnehmer die Formulierung „zum 1. März 2018“ so auslegen durfte, dass die Kündigung am 1. März wirksam wurde . Daher war die Klage des ehemaligen Arbeitnehmers noch fristgerecht und somit zulässig. In diesem Fall wirkte sich die unklare Formulierung zum Nachteil des Arbeitgebers aus.

Die Lehre daraus: Im Zweifelsfall wird eine unklare Kündigung zum Nachteil des Verfassers ausgelegt. Als Arbeitgeber sollten Sie diese Diskussion vermeiden.

Bitte beachten Sie: Abweichende Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag haben Vorrang

Obwohl das Gesetz von einer Kündigung „zum Monatsende“ ausgeht, ist dies nicht unabänderlich. Im Arbeitsvertrag selbst oder in einem anwendbaren Tarifvertrag kann ein anderes Kündigungsdatum oder eine andere Kündigungsfrist vereinbart worden sein. Solche abweichenden Bestimmungen können Vorrang vor der gesetzlichen Regel haben.

Prüfen Sie daher immer drei Quellen, bevor Sie das Enddatum festlegen:

  • Das Gesetz (Artikel 7:672 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): allgemeine Regelung und gesetzliche Kündigungsfristen.
  • Der Arbeitsvertrag: ein anderes Beendigungsdatum, eine längere Kündigungsfrist oder eine spezielle Klausel bezüglich der Beendigung.
  • Der Tarifvertrag: branchenspezifische Regeln, die die gesetzlichen Bestimmungen ergänzen oder ersetzen können.

Bei Abweichungen vom Vertrag ist zu beachten, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist bestimmten Grenzen unterliegt: Verlängert sich die Frist für den Arbeitnehmer, muss sie grundsätzlich mindestens doppelt so lang sein wie die für den Arbeitgeber. Eine fehlerhafte Klausel kann daher selbst Probleme verursachen. Umso wichtiger ist es, den Arbeitsvertrag sorgfältig aufzusetzen.

Verfassen Sie eine glasklare Kündigungsmitteilung

Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beenden möchten, müssen Sie dem Arbeitnehmer eine Kündigung. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist, die Bestimmungen des Arbeitsvertrags und des Tarifvertrags sowie etwaige Kündigungsverbote (z. B. bei Krankheit oder Schwangerschaft). Wichtig: Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf in der Regel der vorherigen Genehmigung des Arbeitsamtes oder der Zustimmung des Arbeitnehmers – sie kann also nicht ohne Weiteres erfolgen.

Das Wichtigste, um Missverständnisse zu vermeiden: Geben Sie den letzten Tag explizit an. Schreiben Sie nicht einfach, dass der Vertrag „zum 1. Februar“ endet, sondern fügen Sie hinzu: „Der letzte Tag des Arbeitsvertrags ist der 31. Januar.“ So schließen Sie jegliche Diskussion über diesen einen entscheidenden Tag von vornherein aus.

Checkliste für eine wasserdichte Kündigungsmitteilung

  • Geben Sie sowohl das Datum des Wirksamwerdens der Kündigung als auch den letzten Tag des Arbeitsvertrags mit Datum an.
  • Prüfen Sie, ob die Kündigungsfrist anhand der Beschäftigungsdauer korrekt ist.
  • Prüfen Sie den Arbeitsvertrag und den Tarifvertrag auf abweichende Bestimmungen.
  • Prüfen Sie, ob ein Kündigungsverbot gilt und ob die Genehmigung oder Zustimmung der UWV erforderlich ist.
  • Verfassen Sie die Benachrichtigung schriftlich und stellen Sie sicher, dass Sie den Empfang nachweisen können.

Was, wenn der letzte Tag bereits zu einem Konflikt geführt hat?

Ist es zu Streitigkeiten bezüglich des Kündigungstermins, einer eingereichten Beschwerde oder einer Entschädigung für eine unrechtmäßige Kündigung gekommen? Dann ist schnelles Handeln wichtig, da die Fristen kurz sind. Lassen Sie den Kündigungstext und das Verfahren prüfen, bevor Sie reagieren. Unsere Rechtsexperten unterstützen Sie im Arbeitsrecht, damit Sie Ihre Position klären und unnötige Fehler vermeiden können.

Häufig gestellte Fragen zum letzten Tag der Stornierung

Was ist der letzte Tag für die Stornierung mit Wirkung zum 1. März?

In der Regel ist der letzte Arbeitstag der Tag vor dem angegebenen Datum, also der 28. (oder 29.) Februar. Der Arbeitsvertrag endet zum Monatsende. Da die Formulierung zu Streitigkeiten führen kann, empfiehlt es sich, den letzten Arbeitstag in der Kündigung ausdrücklich anzugeben.

Endet der Arbeitsvertrag immer am letzten Tag des Monats?

Gemäß der allgemeinen gesetzlichen Regelung tritt die Kündigung zum Monatsende in Kraft. Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann jedoch ein anderes Kündigungsdatum vereinbart worden sein. Diese abweichende Vereinbarung hat Vorrang vor dem Gesetz.

Warum kann ein einziger Tag einen Unterschied machen?

Am Ablaufdatum beginnen verschiedene Fristen zu laufen, beispielsweise die Frist für die Einleitung rechtlicher Schritte. Ist der letzte Tag unklar, kann dies darüber entscheiden, ob ein Antrag zulässig ist oder zu spät eingereicht wird.

Darf ich von der im Vertrag festgelegten Kündigungsfrist abweichen?

Abweichungen in schriftlicher Form sind in gewissem Rahmen möglich. Verlängert man die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer, muss sie sich grundsätzlich mindestens verdoppeln. Daher sollte eine solche Klausel rechtlich geprüft werden.

Benötige ich als Arbeitgeber eine Genehmigung, um den Vertrag zu kündigen?

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf grundsätzlich der vorherigen Genehmigung des UWV (bei Kündigung aus wirtschaftlichen Gründen oder aufgrund einer langfristigen Arbeitsunfähigkeit) oder der Zustimmung des Arbeitnehmers. Fehlt ein triftiger Grund, kann die Kündigung rückgängig gemacht werden oder eine Entschädigung nach sich ziehen.

Wann genau beginnt die Kündigungsfrist?

Da die Kündigung zum Monatsende wirksam wird, beginnt die Kündigungsfrist in der Regel erst am ersten Tag des Folgemonats. Kündigen Sie mitten im Monat, beginnt die Frist erst am Anfang des nächsten Monats. Berücksichtigen Sie dies bei der Festlegung des Enddatums.

Lassen Sie Ihre Kündigungsmitteilung von MKB Juristen prüfen

Möchten Sie sichergehen, dass Ihre Kündigung rechtlich korrekt ist – von der Kündigungsfrist bis zum exakten letzten Arbeitstag? Unsere für Arbeitsrecht erstellen Ihre Kündigung oder prüfen eine bestehende unter Berücksichtigung Ihres Arbeitsvertrags, des Tarifvertrags und etwaiger Kündigungsverbote. So vermeiden Sie kostspielige Streitigkeiten im Nachhinein.

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und schildern Sie Ihre Situation einem unserer Rechtsexperten. Wir erläutern Ihnen gerne das korrekte Enddatum in Ihrem Fall.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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