Arbeitsfragen

Arbeitsunfall: Ein effektiver Aktionsplan für Arbeitgeber

Nach einem Arbeitsunfall gilt für den Arbeitgeber ein festgelegter Ablauf: zunächst medizinische Versorgung, dann Meldung an die niederländische Arbeitsinspektion (im Falle eines Krankenhausaufenthalts, einer dauerhaften oder tödlichen Verletzung), anschließend Untersuchung des Vorfalls, Einschaltung des Versicherers und Prüfung der Haftung....

Veröffentlicht am 9. Januar 2024 von MKBjuristen.nl
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Nach einem Arbeitsunfall gilt für den Arbeitgeber ein festgelegter Ablauf: Zunächst wird medizinische Hilfe geleistet, anschließend wird die niederländische Arbeitsinspektion (bei Krankenhausaufenthalt, dauerhafter oder tödlicher Verletzung) benachrichtigt. Daraufhin wird der Unfallhergang untersucht, der Versicherer eingeschaltet und die Haftung geprüft. Aufgrund der gesetzlichen Sorgfaltspflicht haftet der Arbeitgeber in den meisten Fällen für Arbeitsunfälle, es sei denn, er kann nachweisen, dass er alles Mögliche getan hat, um den Unfall zu verhindern, oder dass der Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für das richtige Vorgehen.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein Vorfall am Arbeitsplatz, bei dem jemand verletzt wird. Dies kann ein festangestellter Mitarbeiter, aber auch ein Zeitarbeiter, Praktikant, Freiwilliger oder freiberuflicher Mitarbeiter sein. Die Umstände sind vielfältig: ein Sturz von einer Leiter, ein Maschinenunfall, ein Verkehrsunfall während der Arbeitszeit oder eine Verletzung durch den Kontakt mit Gefahrstoffen.

Der Begriff ist weit gefasst: Auch Unfälle, die sich teilweise außerhalb des Firmengeländes ereignen, können in die Verantwortung des Arbeitgebers fallen, wenn ein klarer Zusammenhang mit der Arbeit besteht.

Schritt-für-Schritt-Plan: Was müssen Sie als Arbeitgeber sofort tun?

1. Holen Sie sich zuerst ärztliche Hilfe

Das Wichtigste ist die sofortige und angemessene medizinische Versorgung des Opfers. Stellen Sie sicher, dass ein Notfallplan bereitliegt: Kontaktdaten der Rettungsdienste, ein erreichbarer betrieblicher Notfallbeauftragter und Zugang zu einem Erste-Hilfe-Kasten. Kein administrativer oder rechtlicher Schritt hat Vorrang vor der Gesundheit Ihres Mitarbeiters.

2. Schwere Unfälle sind der Arbeitsinspektion zu melden

Sie müssen jeden Unfall, der zu einem Krankenhausaufenthalt, dauerhaften Verletzungen oder zum Tod führt, der niederländischen Arbeitsinspektion melden. Im Falle eines tödlichen Unfalls rufen Sie bitte sofort an; die Arbeitsinspektion ist zu diesem Zweck rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Bitte beachten Sie, dass Sie den Unfallort so unberührt wie möglich hinterlassen müssen, damit die Inspektorin ihre Untersuchung durchführen kann. Eine unterlassene Meldung (innerhalb der vorgegebenen Frist) kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

3. Untersuchen Sie den Unfall und dokumentieren Sie ihn

Führen Sie eigene Ermittlungen zum Hergang des Vorfalls durch. Erstellen Sie einen detaillierten Bericht, sichern Sie Fotos und Zeugenaussagen und geben Sie dem betroffenen Mitarbeiter eine Kopie. Entwickeln Sie auf Grundlage Ihrer Erkenntnisse einen Plan zur Verbesserung der Abläufe, um ein erneutes Auftreten zu verhindern. Bei sehr schweren Unfällen kann auch eine strafrechtliche Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft folgen.

4. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer

Melden Sie den Unfall so schnell wie möglich Ihrem Versicherer. Die meisten Arbeitgeber sind abgesichert . Der Versicherer wird Ihnen mitteilen, welche Schritte Sie selbst unternehmen sollten und welche nicht – beispielsweise sollten Sie die Haftung nicht von sich aus anerkennen, bevor dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Wann haftet der Arbeitgeber?

Kernpunkt ist die gesetzliche Sorgfaltspflicht: Der Arbeitgeber muss für ein sicheres Arbeitsumfeld, sichere Maschinen, ordnungsgemäße Anweisungen und Aufsicht sorgen. Verletzt sich ein Arbeitnehmer dennoch, haftet der Arbeitgeber grundsätzlich, es sei denn, er kann nachweisen, dass er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Die Beweislast liegt daher eindeutig beim Arbeitgeber.

Eine Haftung besteht nur in Ausnahmefällen, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers. Die Hürde hierfür ist hoch: Selbst wenn ein Arbeitnehmer unter Alkoholeinfluss stand , bleibt der Arbeitgeber häufig haftbar. Der Arbeitnehmer kann dann Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen

Welche Schadensersatzansprüche kann ein Arbeitnehmer geltend machen?

  • Medizinische Kosten, die nicht von der Krankenversicherung erstattet werden.
  • Einkommensverlust aufgrund (vorübergehender oder dauerhafter) Arbeitsunfähigkeit.
  • Entschädigung für Schmerzen, Leiden und den Verlust an Lebensfreude.
  • Weitere Kosten wie Haushaltshilfe, Anpassungen oder Reisekosten.

Die Höhe der Entschädigung hängt vom Schweregrad der Verletzung und ihren Folgen ab. In der Praxis führen diese Beträge häufig zu Streitigkeiten, auch mit dem Versicherer.

Wie kann man einen Arbeitsunfall verhindern?

  • Führen Sie ein aktuelles Risikoinventar und eine Risikobewertung (RI&E) mit einem entsprechenden Maßnahmenplan.
  • Geben Sie den Mitarbeitern klare Arbeitsanweisungen und überwachen Sie deren Einhaltung.
  • Maschinen und Werkzeuge instand halten und persönliche Schutzausrüstung bereitstellen.
  • Stellen Sie sicher, dass ausreichend geschultes Notfallpersonal vorhanden ist und ein aktueller Notfallplan vorliegt.
  • Dokumentieren Sie die Sicherheitsmaßnahmen und Anweisungen – dies dient gleichzeitig als Nachweis dafür, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Häufig gestellte Fragen zu Arbeitsunfällen

Muss ich jeden Arbeitsunfall der Arbeitsinspektion melden?

Nein. Unfälle, die zu einem Krankenhausaufenthalt, dauerhaften Verletzungen oder zum Tod führen, müssen gemeldet werden. Leichte Verletzungen ohne diese Folgen müssen Sie der Arbeitsaufsichtsbehörde nicht melden, sollten sie aber intern dokumentieren und gegebenenfalls Ihrem Versicherer melden.

Hafte ich auch für Verletzungen von Zeitarbeitern oder Selbstständigen?

Oft ja. Die Sorgfaltspflicht gilt nicht nur für Ihre eigenen Angestellten, sondern auch für andere Personen, die unter Ihrer Verantwortung arbeiten, wie beispielsweise Zeitarbeiter und in bestimmten Fällen beauftragte freiberufliche Fachkräfte. Grundsätzlich gelten für sie dieselben Sicherheitsverpflichtungen.

Was wäre, wenn der Mitarbeiter selbst unachtsam gewesen wäre?

Persönliche Fahrlässigkeit befreit in der Regel nicht von der Haftung. Der Gesetzgeber berücksichtigt, dass Arbeitnehmer im Arbeitsalltag nicht immer gleich aufmerksam sind. Nur im Falle von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit – einem schwerwiegenden Ausnahmefall – kann der Arbeitgeber der Haftung entgehen.

Rechtliche Unterstützung bei einem Arbeitsunfall

Ein Arbeitsunfall ist eine ernste Angelegenheit, die schnell und sorgfältig behandelt werden muss. Ob es um die Beurteilung oder Ablehnung der Haftung, die Regulierung eines Schadensfalls oder eine Auseinandersetzung mit dem Versicherer geht: Holen Sie sich rechtzeitig Rat. Die Rechtsexperten von MKB Juristen unterstützen Arbeitgeber in all diesen Schritten. Informieren Sie sich über unsere Expertise im Arbeitsrecht und Bereich Haftung & Schadensersatzoder vereinbaren Sie direkt ein unverbindliches Erstgespräch.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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