Arbeitsfragen

Arbeitsunfall und stockbesoffen: Wer haftet?

Grundsätzlich haftet ein Arbeitgeber für einen Arbeitsunfall aufgrund seiner Sorgfaltspflicht (Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), selbst wenn der Arbeitnehmer betrunken war. Trunkenheit allein entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von seiner Haftung.

Veröffentlicht am 29. Mai 2019 von MKBjuristen.nl
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Grundsätzlich haftet ein Arbeitgeber für einen Arbeitsunfall aufgrund seiner Sorgfaltspflicht (Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches), selbst wenn der Arbeitnehmer alkoholisiert war. Trunkenheit allein entbindet Sie nicht automatisch von der Haftung als Arbeitgeber. Sie sind nur dann freigesprochen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind oder dass der Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Wenn Sie den Ausschank von Alkohol erlaubt oder den Alkoholkonsum stillschweigend geduldet haben, erhöhen Sie das Risiko sogar. Im Folgenden erläutern wir den Zusammenhang zwischen Arbeitgeberhaftung, Trunkenheit und Ihrer Alkoholrichtlinie.

Welche Haftung trägt der Arbeitgeber im Falle eines Arbeitsunfalls?

Der Arbeitgeber hat eine umfassende Sorgfaltspflicht für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten. Diese Sorgfaltspflicht ist in Artikel 7:658 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen, ihnen vorzubeugen und gegebenenfalls proaktiv einzugreifen.

In der Praxis sind die Anforderungen hoch. Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall, wird üblicherweise davon ausgegangen, dass der Arbeitgeber haftet. Dieser muss dann nachweisen, dass er alle zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung des Unfalls ergriffen hat. Dieser Nachweis ist oft schwierig zu erbringen. Daher trägt in vielen Fällen der Arbeitgeber die Kosten eines Arbeitsunfalls, wie beispielsweise Entschädigungszahlungen, Lohnfortzahlung und Anwaltskosten.

Welche Ausnahmen sehen das Gesetz und die Rechtsprechung vor?

Der Arbeitgeber haftet jedoch nicht immer. Gesetz und Rechtsprechung kennen verschiedene sogenannte Befreiungsgründe: Situationen, in denen der Arbeitgeber von der Haftung befreit bleibt. Wichtig ist, dass die Beweislast beim Arbeitgeber liegt. Er muss nachweisen, dass eine Ausnahme vorliegt, was nicht immer gelingt.

  • Sie haben Ihre Sorgfaltspflicht erfüllt. Sie haben nachgewiesen, dass Sie alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben und dass der Unfall auch dann nicht hätte verhindert werden können.
  • Vorsätzliche Fahrlässigkeit seitens des Angestellten. Der Angestellte war sich der Gefahren kurz vor dem Unfall bewusst und handelte dennoch unverantwortlich. Dies ist ein strenger Maßstab; der Richter geht nicht ohne Weiteres von vorsätzlicher Fahrlässigkeit aus.
  • Vorsatz seitens des Mitarbeiters. Der Mitarbeiter hat die Verletzung wissentlich und willentlich verursacht.

Trunkenheit kann bei diesen Ausnahmen eine Rolle spielen, ist aber an sich kein unabhängiger Grund, um einer Haftung zu entgehen.

Trunkenheit entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Sorgfaltspflicht

Es wäre unlogisch, wenn Sie als Arbeitgeber immer die Konsequenzen tragen müssten, wenn ein Mitarbeiter betrunken von einer Leiter stürzt. Umgekehrt gilt dies jedoch auch nicht: Trunkenheit befreit Sie nicht automatisch von der Haftung. Ihre Sorgfaltspflicht verpflichtet Sie vielmehr dazu, einzugreifen , sobald Sie bemerken, dass ein Mitarbeiter unter Alkoholeinfluss steht.

Konkret wird von Ihnen Folgendes erwartet:

  • eine klare Alkohol- und Drogenpolitik innerhalb Ihrer Organisation um;
  • informiert die Beschäftigten angemessen über die Risiken des Arbeitens unter Alkoholeinfluss;
  • ergreift konkrete Maßnahmen, wenn man bemerkt, dass jemand Alkohol getrunken hat, zum Beispiel indem man diese Person anweist, die Arbeit einzustellen.

Wenn Sie dies versäumen, kann sich Trunkenheit tatsächlich gegen Sie wenden. Der Richter berücksichtigt all diese Umstände bei der Beurteilung, ob Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.

Zusätzliche Kinderbetreuung während der Freitagabenddrinks oder einer Firmenfeier

Die Situation wird noch riskanter, wenn Sie als Arbeitgeber selbst Alkohol ausschenken. Ein geselliges Beisammensein mit alkoholischen Getränken am Freitagnachmittag ist daher nicht ungefährlich, insbesondere wenn es nicht bei einem einzigen Glas bleibt.

Dass ein Arbeitgeber auch außerhalb des regulären Arbeitsplatzes haftbar gemacht werden kann, zeigt ein bekanntes Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 9. November 2007 (ECLI:NL:HR:2007:BA7557). Bei einer Betriebsfeier schütteten mehrere Angestellte Lampenöl auf einen brennenden Grill, wodurch erheblicher Schaden entstand. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der Arbeitgeber für diesen Schaden haftbar gemacht werden kann: Es bestand ein ausreichender Zusammenhang zwischen der Feier und dem Arbeitsverhältnis, und es spielte keine Rolle, dass die Feier außerhalb der Arbeitszeit stattfand. Der Schaden fiel in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers.

Die Kernfrage für Sie als Unternehmer: Wenn Sie eine Veranstaltung organisieren, bei der Alkohol ausgeschenkt wird, endet Ihre Verantwortung nicht an der Bürotür. Ob eine Arbeitgeberhaftung vorliegt, hängt von den konkreten Umständen, beispielsweise davon, ob der Arbeitgeber die Veranstaltung organisiert hat, wie umfangreich die Aufsicht war, welche Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden und welche Maßnahmen hätten getroffen werden können.

Wie können Sie Ihr Risiko als Arbeitgeber minimieren? Erstellen Sie ein Alkoholprotokoll

Wenn Sie Ihr Haftungsrisiko reduzieren möchten, ist ein Alkoholprotokoll (eine Richtlinie zu Alkohol und Drogen) ein wichtiges Instrument. Ein solches Protokoll legt fest, welche Regeln gelten, wie Führungskräfte handeln müssen und welche Konsequenzen Verstöße haben. Vorteile:

  • Es zeigt, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht ernst nehmen und trägt dazu bei, die Haftungsfrage zu Ihren Gunsten zu klären;
  • Es bietet Managern eine Richtlinie für das Vorgehen bei Trunkenheit, da deren Handlungen (oder Unterlassungen) zu Ihrer Haftung beitragen;
  • Es trägt zu einem sicheren Arbeitsumfeld bei und beugt späteren Streitigkeiten vor.

Die strikte Einhaltung ist jedoch wichtig . Ein Protokoll, das in der Schublade verstaubt, bietet wenig Schutz. Dokumentieren Sie die Richtlinie am besten auch im Mitarbeiterhandbuch , damit sie allen bekannt ist. Sind Sie sich bezüglich der Verhaltens- und Sicherheitsvereinbarungen im Arbeitsvertrag unsicher ? Dann lassen Sie diese rechtlich prüfen.

Schritt-für-Schritt-Plan nach einem Arbeitsunfall mit Alkoholbeteiligung

Sollte es unerwartet zu einem Unfall kommen, bei dem Alkohol eine Rolle spielt? Dann handeln Sie umsichtig und strukturiert:

  1. Kümmern Sie sich zunächst um die verletzte Person. Rufen Sie gegebenenfalls sofort einen Arzt und sichern Sie den Mitarbeiter.
  2. Dokumentieren Sie die Situation. Notieren Sie, was geschah, wer anwesend war und welche Umstände eine Rolle spielten. Fotos und Zeugenaussagen könnten später wichtig sein.
  3. Melden Sie einen schweren Unfall. Ein Unfall mit schweren Verletzungen oder Todesfolge muss der niederländischen Arbeitsinspektion gemeldet werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Meldepflicht besteht, lassen Sie sich beraten.
  4. Kontaktieren Sie Ihren Versicherer. Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer rechtzeitig, damit Sie keine Rechte verlieren.
  5. Lassen Sie sich rechtlich beraten. Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie eine Haftung eingestehen oder Verpflichtungen eingehen.

Häufig gestellte Fragen zur Haftung bei Trunkenheit

Hafte ich als Arbeitgeber, wenn ein betrunkener Mitarbeiter einen Unfall verursacht?

Das hängt von den Umständen ab. Sie haften nicht automatisch, aber Trunkenheit entbindet Sie auch nicht automatisch von Ihrer Sorgfaltspflicht. Wenn Sie ausreichend informiert, eine Alkoholrichtlinie eingeführt und gegebenenfalls eingegriffen haben, sind Sie in einer besseren Position. Wenn Sie nichts unternommen haben, gehen Sie ein Risiko ein.

Gilt meine Sorgfaltspflicht auch bei einem Feierabenddrink am Freitagnachmittag oder einem Betriebsausflug?

Ja. Wenn Sie selbst eine Veranstaltung organisieren, bei der Alkohol ausgeschenkt wird, kann sich Ihre Verantwortung grundsätzlich auch darauf erstrecken. Die Rechtsprechung zeigt, dass der Arbeitgeber für Schäden, die bei einer solchen Feier entstehen, haftbar gemacht werden kann, insbesondere wenn die Aufsichtspflicht mangelhaft war.

Worin besteht der Unterschied zwischen vorsätzlicher Rücksichtslosigkeit und gewöhnlicher Nachlässigkeit?

Vorsätzliche Fahrlässigkeit liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer sich der Gefahr unmittelbar vor seiner Handlung bewusst war und dennoch handelte. Einfache Unachtsamkeit oder ein Beurteilungsfehler genügen hierfür nicht. Gerichte erkennen vorsätzliche Fahrlässigkeit nur selten an.

Was sind die Mindestanforderungen an ein Alkoholprotokoll?

Es sollten klare Regeln für den Umgang mit Alkohol und Drogen am Arbeitsplatz und bei Firmenveranstaltungen festgelegt werden, die Rolle und Verantwortung der Führungskräfte, die Überwachungsmethoden und die Folgen von Verstößen. Wichtig ist, dass die Richtlinien bekannt sind und konsequent eingehalten werden.

Wer muss beweisen, ob der Arbeitgeber haftbar ist?

Die Beweislast für die Ausnahmen liegt beim Arbeitgeber. Wenn Sie sich auf die Einhaltung der Sorgfaltspflicht oder auf vorsätzliche Fahrlässigkeit berufen wollen, müssen Sie dies plausibel darlegen. In der Praxis ist dies oft schwierig.

Benötigen Sie ein Alkoholprotokoll oder Beratung? Wir können Ihnen helfen

Möchten Sie ein Alkoholprotokoll erstellen lassen oder Ihre Rechte als Arbeitgeber nach einem Arbeitsunfall klären? Die Rechtsexperten von MKB Juristen unterstützen Sie gerne. Wir beraten Sie zu Ihrer Sorgfaltspflicht, Ihrer Haftung und den geeigneten Vorsichtsmaßnahmen.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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