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Klarstellung zur Anstellung eines Geschäftsführers/Hauptaktionärs: Anstellungsverträge für Geschäftsführer/Hauptaktionäre

Anstellungsvertrag für Geschäftsführer/Hauptaktionär: übliches Gehalt, Arbeitnehmerversicherung (oft nicht inbegriffen), Geschäftsführerhaftung und Altersvorsorge.

Veröffentlicht am 16. Juli 2026 von MKBjuristen.nl
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DGA-Arbeitsvertrag: Ein Vertrag zwischen einer GmbH und einem Geschäftsführer/Hauptgesellschafter. Im Gegensatz zu einem regulären Angestellten unterliegt ein DGA in der Regel nicht den Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung (keine Arbeitslosenversicherung, keine Krankengeldversicherung über die UWV), das übliche Gehalt ist obligatorisch (Art. 12a Lohnsteuergesetz), und es gibt besondere steuerliche Aspekte hinsichtlich der Altersvorsorge. Für eine BG mit einem DGA ist eine korrekte Dokumentation unerlässlich. Nachfolgend werden die Unterschiede zu einem regulären Angestellten sowie mögliche Fallstricke erläutert.

Die kurze Antwort

  • Worum geht es? Es handelt sich um einen Arbeitsvertrag zwischen einer BV und einem Geschäftsführer/Hauptaktionär.
  • Übliches Gehalt: mindestens 56.000 € (2024) oder vergleichbarer Marktpreis.
  • Arbeitnehmerversicherung:in der Regel keine (Arbeitslosenversicherung, Invaliditätsversicherung, Krankenversicherung) — Ausnahme: Anteilseigner < 5 %.
  • Altersvorsorge: in der Regel nicht über eine reguläre kollektive Altersvorsorge.
  • Ergänzung zum Managementvertrag: oft in Kombination mit einer Management-BV-Struktur.

Wer ist ein DGA?

Anstellungsvertrag zwischen Direktor und Hauptaktionär unterzeichnet

Geschäftsführer mit bedeutender Beteiligung: Geschäftsführer einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einer wesentlichen Beteiligung (≥ 5 % der Anteile). In der Praxis:

  • Inhaber einer eigenen privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (100% Anteile).
  • Miteigentümer einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (zusammen 5 %+ der Anteile).
  • Familienoberhaupt eines Familienunternehmens.

Bei mehreren Eigentümern: Prüfen Sie für jeden Aktionär, ob ein Geschäftsführer-Hauptaktionär vorliegt.

Üblicher Lohn (Art. 12a Lohnsteuergesetz)

Übliches Gehalt für einen Direktor/Hauptaktionär

Der Geschäftsführer/Hauptaktionär muss ein „übliches Gehalt“ erhalten – mindestens:

  • 56.000 € (2024) — gesetzlicher Mindestbetrag, oder
  • Höchstes Mitarbeitergehalt in einer BV, oder
  • 75 % des Gehalts für eine vergleichbare Position anderswo.

Gehalt zu niedrig: Die Steuer- und Zollverwaltung korrigiert die nachträgliche Einkommensteuerfestsetzung. Grund: Andernfalls würde der Geschäftsführer/Hauptaktionär alles als Dividende ausschütten (die niedriger besteuert wird).

Zu hohes Gehalt: zusätzliche Einkommensteuerbelastung ohne steuerliche Vorteile für Unternehmen.

Mitarbeiterversicherung

Nicht Standard für Direktor-Hauptaktionär:

  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld: Geschäftsführer/Hauptaktionäre können sich nicht selbst entlassen, um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.
  • Kein WIA: Kein Anspruch auf UWV-Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit.
  • Krankengeld: Kein Anspruch auf Krankengeld bei Abreise.

Also:

  • Beitrag nach dem Krankenversicherungsgesetz (Krankenversicherungsgesetz).
  • Staatliche Rente (Sozialversicherung).
  • ANW (nationale Versicherung).

Ausnahme: Geschäftsführer/Hauptaktionär mit weniger als 5 % der Aktien sind durch die Arbeitnehmerversicherung abgedeckt (selten bei KMU).

Pension für Geschäftsführer/Hauptaktionäre

Seit 2017: Selbstverwaltete Rentensysteme abgeschafft. Wege:

  • Rentenversicherung: Aufbau einer Rente bei einer Bank/Versicherung.
  • Freiwillige Mitgliedschaft in einem branchenweiten Pensionsfonds:für bestimmte Sektoren.
  • Privates Rentenkonto: über PPI oder Versicherer.
  • Investieren in das eigene Unternehmensvermögen: den aktuellen Gewinn behalten, anstatt ihn auszuschütten.

Für Geschäftsführer und Hauptaktionäre: maßgeschneiderte Lösungen je nach Alter, Unternehmensstellung und Steuerplanung.

Inhalt des Anstellungsvertrags zwischen Geschäftsführer und Hauptaktionär

  1. Parteien: BV und Geschäftsführer/Hauptaktionär.
  2. Position: Direktor, Befugnisse.
  3. Beschäftigungsbeginn: Datum.
  4. Gehalt: üblicher Lohn, Urlaubsgeld.
  5. Zulagen: Firmenwagen, Telefon, Internet.
  6. Versicherung: Gruppenunfallversicherung, Zusatzversicherung usw.
  7. Feiertage: Tage pro Jahr.
  8. Krankengeldregelung:Weiterzahlung (keine WIA-Leistung).
  9. Vertraulichkeit: Geschäftsgeheimnisse.
  10. Wettbewerbsverbot:während und nach dem Arbeitsverhältnis.
  11. Kündigungsfrist: gesetzliche Mindestfrist oder länger.

Kombination mit einer Managementgesellschaft

Viele Geschäftsführer-Hauptaktionäre arbeiten über eine Management-BV-Struktur:

  • DGA-Anstellungsvertrag zwischen Management BV und dem DGA persönlich.
  • Managementvertrag zwischen Management BV und der Betreibergesellschaft.
  • Vorteile: Mehrwertsteuerabzug, flexible Einkommensplanung.

Erfordert eine korrekte steuerliche Einrichtung.

Ehrliche Empfehlung

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Für geschäftsführende Gesellschafter (DGA): Kombinieren Sie einen Arbeitsvertrag (Standardgehalt) mit einer Dividendenplanung für eine optimale Einkommensstrategie. Die Altersvorsorge sollte separat geregelt werden (Rentenversicherung oder Anlage in eine BV). Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (AOV) ist wichtig – es besteht kein Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit. Bei Unsicherheit bezüglich der richtigen Struktur: Ziehen Sie einen Steuerberater und einen Rechtsexperten hinzu (Einrichtungskosten: 2.500–7.500 €). Für wachsende DGAs: Jährliche Überprüfung.

Weitere Themen: Managementvertrag, Fremdkapitalaufnahme aus eigener Gesellschaft und wesentliche Beteiligung.

Häufig gestellte Fragen

Wer ist ein DGA?

Geschäftsführer mit maßgeblicher Beteiligung: Geschäftsführer einer privaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BV) mit einer wesentlichen Beteiligung (≥ 5 % der Anteile). Inhaber einer eigenen BV, Mitinhaber (zusammen 5 % oder mehr) oder Familiengeschäftsführer. Bemessungsgrundlage ist die Person.

Was ist der übliche Lohn?

Gesetzliches Mindestgehalt (Art. 12a Lohnsteuergesetz): 56.000 € (2024), das höchste Gehalt eines Arbeitnehmers in einer BV oder 75 % des Gehalts einer vergleichbaren Position in einem anderen Unternehmen. Die Steuer- und Zollverwaltung kann Anpassungen vornehmen, wenn das Gehalt zu niedrig ist.

Versicherungsschutz für Geschäftsführer/Hauptaktionäre?

Standardausschluss: Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente oder Krankengeld. Beiträge zur Krankenversicherung und zur gesetzlichen Rente (staatliche Rente, Hinterbliebenenrente) sind jedoch weiterhin zu entrichten. Ausnahme: Geschäftsführer mit einem Hauptanteil von unter 5 % sind über die betriebliche Krankenversicherung abgesichert (selten bei KMU).

Wie kann ein Geschäftsführer und Hauptaktionär eine Altersvorsorge abschließen?

Seit 2017: keine selbstverwalteten Renten mehr. Alternativen: Rentenversicherung bei einer Bank/Versicherung, freiwillige Mitgliedschaft in einer branchenweiten Pensionskasse, privates Rentenkonto oder Gewinnbeteiligung in einer GmbH. Individuelle Anpassung erforderlich.

Berufsunfähigkeitsversicherung für Geschäftsführer und Hauptaktionäre?

Sehr empfehlenswert – keine Leistungen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung (WIA) im Falle einer Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähigkeitsversicherung (AOV) oder WIA-Zusatzversicherung zum Einkommensschutz. Prämie 100–500 €/Monat, abhängig von Deckungsumfang und Alter.

DGA-Arbeitsvertrag oder Managementvertrag?

Häufig beides: ein Anstellungsvertrag für den Geschäftsführer-Hauptgesellschafter (DGA) zwischen einer Management BV und dem Geschäftsführer-Hauptgesellschafter persönlich sowie ein Managementvertrag zwischen der Management BV und der operativen Gesellschaft. Diese Kombination ermöglicht den Vorsteuerabzug und eine flexible Einkommensplanung. Voraussetzung ist eine korrekte Steuerstruktur.

Wie hoch sind die Einrichtungskosten?

Für einen DGA-Arbeitsvertrag + Management-BV-Struktur: 2.500 € – 7.500 € für Steuerspezialisten + Rechtsexperten. Jährliche Überprüfung der Einkommensstrategie: 1.500 € – 3.000 €. Die Investition amortisiert sich durch optimale Steuerplanung.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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