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Über SME-AnwälteDas Marketing- und Werberecht regelt, was in der Werbung und im Marketing zulässig ist und was nicht: Es schützt Verbraucher vor Täuschung und Wettbewerber vor unlauterem Wettbewerb. Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – von der Vorprüfung einer Kampagne bis hin zur Vertretung in Streitigkeiten vor dem Werberat oder der Wettbewerbsbehörde.
Das Werberecht regelt, was in der Werbung und im Marketing behauptet werden darf und was nicht. Es schützt gleichzeitig zwei Interessen: die Verbraucher vor Täuschung und die Wettbewerber vor unlauterem Wettbewerb. Kernstück ist das Bürgerliche Gesetzbuch – unlautere Geschäftspraktiken, irreführende Werbung und vergleichende Werbung –, ergänzt durch die Selbstregulierung des niederländischen Werbegesetzbuchs und die Aufsicht der Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM).
Unsere Anwälte und Unternehmensjuristen unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke: von der Kampagnenvorbereitung bis hin zur Beilegung von Streitigkeiten über irreführende Werbeaussagen. Praxisnah und unkompliziert, dabei aber juristisch hochkompetent.
Wenn sich Ihr Marketing an Verbraucher richtet, gelten die Regeln zu unlauteren Geschäftspraktiken gemäß Abschnitt 6.3.3A des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Geschäftspraxis ist irreführend, wenn Sie falsche Angaben zu den Hauptmerkmalen, der Verfügbarkeit oder dem Preis eines Produkts machen (Artikel 6:193c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) oder wesentliche Informationen verschweigen (irreführende Unterlassung, Artikel 6:193d des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Aggressive Praktiken – Einschüchterung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung – sind gemäß Artikel 6:193h des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches verboten. Die „Schwarze Liste“ (Artikel 6:193g und 6:193i des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) enthält Praktiken, die grundsätzlich unlauter sind, wie z. B. vorgetäuschte Verknappung oder gefälschte Bewertungen.
Werbung, die sich an andere Unternehmer richtet, fällt unter Artikel 6:194 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Falsche Angaben zur Art, Zusammensetzung oder Herkunft eines Produkts, zum Lagerbestand, zum Preis oder zu den erzielten Ergebnissen können irreführend sein. Ein geschädigter Wettbewerber kann Unterlassung, Berichtigung und Schadensersatz verlangen. Eine Besonderheit ist die umgekehrte Beweislast: Gemäß Artikel 6:195 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Werbetreibende die Richtigkeit seiner Tatsachenbehauptungen selbst beweisen.
Der Vergleich Ihrer Marke mit der eines Mitbewerbers ist unter strengen Auflagen zulässig. Artikel 6:194a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erlaubt vergleichende Werbung nur, wenn der Vergleich objektiv und nicht irreführend ist, sich auf vergleichbare Produkte bezieht und die Marke eines anderen weder beeinträchtigt noch begünstigt. Werden diese Auflagen nicht erfüllt, ist die Werbung rechtswidrig und kann zudem leicht Markenrechte. Wir prüfen im Vorfeld, ob Ihr Vergleich den Anforderungen genügt.
Neben dem Gesetz gilt die Selbstregulierung des niederländischen Werbekodex. Verbraucher oder Wettbewerber können eine Beschwerde beim Werbekodexausschuss einreichen; das Berufungsgericht entscheidet über die Berufung. Darüber hinaus überwacht der Werbekodexausschuss unlautere Geschäftspraktiken und kann erhebliche Bußgelder verhängen. Wir unterstützen Sie in Verfahren vor dem Werbekodexausschuss sowie bei Ermittlungen und Vollstreckungsmaßnahmen des Werbekodexausschusses.
Für Influencer-Marketing, gesponserte Inhalte und Online-Werbung gelten dieselben Regeln: Werbung muss als solche erkennbar und darf nicht irreführend sein. Versteckte Werbung und nicht offengelegte Partnerschaften stellen unlautere Geschäftspraktiken dar. Bei Aussagen zu Gesundheit, Nachhaltigkeit (Greenwashing) oder Preisaktionen ist die Belegbarkeit entscheidend. Wer personenbezogene Daten für Direktmarketing erhebt oder nutzt, unterliegt zudem der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und, im Falle von Online-Shops, den E-Commerce-.
Spezialisierte Werberechtskanzleien konzentrieren sich oft auf große Marken und Medienagenturen. Wir nicht: Unser gemischtes Team aus Anwälten und Unternehmensjuristen betreut sowohl internationale Konzerne als auch kleine Unternehmen. Wir sind praxisnah und unkompliziert und verfügen gleichzeitig über die juristische Expertise, um Kampagnen im Vorfeld wasserdicht zu gestalten oder Streitigkeiten entschieden beizulegen.
Marketing- und Werberecht steht selten isoliert da. Wenn Sie Bilder, Musik oder Texte anderer verwenden, Urheberrechte und andere geistigen Eigentumskommt das Vertragsrecht zum Tragen. Wir berücksichtigen diese Zusammenhänge, damit Ihre Kampagne von Anfang bis Ende rechtlich einwandfrei ist.
Von der Vorprüfung einer Kampagne bis hin zum Vorgehen gegen einen irreführenden Mitbewerber – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Marketing- und Werberechts.
Eine kurze Vorabprüfung ist oft günstiger als ein späterer Streit. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Möglichkeiten stehen Ihnen offen. Wenn Sie sich in einer dieser Situationen wiedererkennen, ist eine Beratung ratsam.
Im Werberecht beugt eine Vorprüfung den meisten Problemen vor. Bevor Sie eine Klage einreichen oder eine Kampagne starten, prüfen wir Ihre Kommunikation anhand des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, des niederländischen Werbegesetzbuches und der Praxis der ACM. So wissen Sie, ob Ihre Botschaft rechtlich haltbar ist – und im Streitfall entscheiden wir bewusst zwischen einer Anpassung, einer Verteidigung oder einer Klageerhebung, anstatt gleich den erstbesten Schritt zu wagen.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihre Kommunikation oder Streitigkeit, die Zielgruppe (Verbraucher oder Unternehmen) und Ihr Ziel.
Wir bewerten die Kommunikation anhand des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, des niederländischen Werbegesetzbuches und der ACM-Praxis und identifizieren die Risiken.
Wir entscheiden über den Weg – Anpassung, Verteidigung, den Werbekodex-Ausschuss oder das Gericht – und die Hinzuziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir übernehmen folgende Aufgaben: von der Überarbeitung einer Klageschrift bis hin zur Prozessführung oder Verteidigung gegen die ACM.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Alle unsere Rechtsexperten und Anwälte verfügen über umfassende Kenntnisse im Werberecht. Darüber hinaus haben sie sich auf ein oder mehrere Spezialgebiete im Verbraucherrecht konzentriert. Wir haben verschiedene Spezialgebiete in unterschiedliche Praxisgruppen unterteilt. Jeder Anwalt ist je nach seinen Spezialisierungen einer oder mehreren Praxisgruppen zugeordnet. Mandanten können sich für ihren jeweiligen Fall direkt an die zuständige Praxisgruppe wenden. Dort werden sie von dem für ihren Fall am besten geeigneten Anwalt oder Rechtsexperten betreut. Bei Bedarf greifen wir auf das Fachwissen und die Erfahrung unserer spezialisierten Kollegen aus anderen Praxisgruppen zurück.
Die Fragen, die uns Unternehmer und Marketingfachleute am häufigsten stellen.
Ja, aber unter strengen Auflagen. Artikel 6:194a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erlaubt vergleichende Werbung, sofern der Vergleich objektiv und nicht irreführend ist, vergleichbare Produkte betrifft und die Marke des Wettbewerbers weder beeinträchtigt noch unlauter begünstigt. Wir prüfen Ihre Anzeige im Vorfeld, damit Sie keine unangenehmen Überraschungen erleben.
Werbung ist irreführend, wenn sie falsche oder wesentliche Informationen auslässt und dadurch den Durchschnittsverbraucher zu einer Entscheidung verleitet, die er sonst nicht getroffen hätte. Artikel 6:193c des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches gilt für Verbraucher, Artikel 6:194 für Wettbewerber. Bei Tatsachenbehauptungen liegt die Beweislast bei Ihnen als Werbetreibendem (Artikel 6:195 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Der Ausschuss für Werbekodex prüft Beschwerden auf Grundlage des niederländischen Werbekodex (Selbstregulierung). Seine Entscheidungen sind nicht direkt vollstreckbar, aber verbindlich. Für Unterlassungsansprüche, Berichtigungen oder Schadensersatz müssen Sie sich an die ordentlichen Gerichte wenden. Darüber hinaus kann der Ausschuss für Werbekodex verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergreifen und Bußgelder verhängen. Wir beraten Sie, welcher Weg in Ihrem Fall die besten Ergebnisse verspricht.
Ja. Gesponserte Inhalte und Kooperationen müssen klar als Werbung gekennzeichnet sein; versteckte Werbung ist eine unlautere Geschäftspraxis. Dies gilt für alle Kanäle, auch für Kleinunternehmer, die mit einem einzelnen Influencer zusammenarbeiten. Wir unterstützen Sie mit klaren Verträgen und einer regelkonformen Arbeitsweise.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Für die Vorprüfung einer Kampagne, die Beratung zu Ansprüchen, die Einreichung einer Beschwerde beim Werberat oder die Verteidigung gegen die ACM ist ein interner Rechtsberater oft ausreichend. Für summarische oder Hauptverfahren vor Gericht ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Wir verfügen über interne Rechtsberater und entscheiden gemeinsam mit Ihnen, was angemessen ist.
Ja. Ob internationaler Konzern oder Bäcker um die Ecke: Sobald Sie werben, gelten die Regeln. Gerade für kleinere Unternehmen beugt eine kurze Vorabprüfung teuren Fehlern vor.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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