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Über SME-AnwälteDas Bank- und Finanzrecht betrifft jedes Unternehmen, das Finanzierungen oder Sicherheiten bereitstellt oder unter das Finanzaufsichtsgesetz fällt – von Kreditverträgen und Verpfändungen oder Garantien bis hin zur Sorgfaltspflicht der Banken und den Lizenzen der AFM und DNB. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke: praxisorientiert und juristisch versiert.
Das Bank- und Finanzrecht betrifft jedes Unternehmen, das Finanzierungen oder Sicherheiten bereitstellt oder unter das Finanzaufsichtsgesetz fällt – von Kreditverträgen und Verpfändungen oder Garantien bis hin zur Sorgfaltspflicht der Banken und den Lizenzen der AFM und DNB. Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch den Bäcker um die Ecke: praxisorientiert und juristisch versiert.
Die Praxisgruppe Bank- und Finanzwesen besteht aus spezialisierten Rechtsexperten und Anwälten. Unsere Stärke liegt in unserer schnellen Bearbeitung, wobei die Qualität unserer Rechtsberatung höchste Priorität hat. Wir betreuen ein breites Spektrum an Mandanten – von kleinen und mittelständischen Unternehmen bis hin zu Großkonzernen aus unterschiedlichsten Branchen.
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Seite anzeigenDas Bank- und Finanzrecht regelt gleichzeitig zwei Dinge: die Verträge über Geld- und Sicherheitentransaktionen sowie die Regeln, an die sich Finanzdienstleister halten müssen. Zum einen geht es um Finanzierungen, Kreditverträge und Sicherheiten wie Pfandrechte, Hypotheken und Bürgschaften. Zum anderen regelt das Finanzaufsichtsgesetz (Wft) die Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht (AFM) und die Niederländische Zentralbank (DNB).
Unsere Anwälte und internen Rechtsberater unterstützen sowohl internationale Konzerne als auch lokale Unternehmer – von der Beurteilung eines Kreditangebots bis hin zu Streitigkeiten über die Sorgfaltspflicht der Bank oder Lizenzierungsfragen nach dem Finanzaufsichtsgesetz (Wft).
Finanzierer zahlen selten einfach so Geld aus: Die Bank legt Bedingungen, Auflagen und Sicherheiten fest. Wir prüfen Kreditangebote und Finanzierungsdokumente, verhandeln die für Sie relevanten Bestimmungen und achten auf die Folgen, beispielsweise eines Kündigungsrechts oder einer Zinsänderung. Im Kern handelt es sich bei einem Kredit um einen Konsumkredit im Sinne von Artikel 7A:1791 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches; die damit verbundenen Vereinbarungen entscheiden darüber, ob die Finanzierung für Sie weiterhin realisierbar ist.
Bei der Formalisierung eines Darlehens zwischen Unternehmen oder innerhalb einer Unternehmensgruppe trägt eine eindeutige Vereinbarung dazu bei, Konflikte zu vermeiden. Bitte beachten Sie hierzu auch unseren Darlehensvertrag, den Sie als Grundlage verwenden können und den wir individuell an Ihre Situation anpassen.
Kredite sind fast immer durch Sicherheiten abgesichert. Pfandrechte an beweglichen Sachen und Forderungen sind in den Artikeln 3:227 ff. und 3:236 ff. des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt; Hypothekenrechte an eingetragenen Immobilien in Artikel 3:260 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Bürgschaft – bei der sich jemand für die Schulden eines anderen haftet – ist in Artikel 7:850 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt, wobei der private Bürge in Artikel 7:857 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches besonderen Schutz genießt. Für den Unternehmer ist es besonders wichtig, dass eine Bürgschaft oder gesamtschuldnerische Haftung, die in persönlicher Eigenschaft eingegangen wurde, nur dann greift, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig wird; wir ermitteln den Umfang dieser Verpflichtung im Voraus.
Banken und andere Finanzdienstleister haben gegenüber ihren Kunden eine besondere Sorgfaltspflicht. Diese Sorgfaltspflicht ergibt sich aus dem Vertrag und den Grundsätzen der Angemessenheit und Fairness (Artikel 6:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) und wurde in der Rechtsprechung weiter präzisiert – je komplexer ein Produkt und je weniger professionell der Kunde ist, desto strenger sind die Anforderungen. Ein Verstoß kann zu Schadensersatzansprüchen wegen Vertragsbruchs oder rechtswidriger Handlung führen (Artikel 6:74 bzw. 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Beispiele hierfür sind unzureichende Aufklärung über ein verzinstes Produkt, übermäßige Kreditvergabe oder eine ungerechtfertigte Kreditkündigung. Wir prüfen, ob die Bank ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat und welcher Weg – eine Beschwerde, eine Meldung an die Bank (Kifid) oder ein Gerichtsverfahren – Ihren Interessen am besten dient.
Jedes Unternehmen, das Finanzdienstleistungen anbietet – sei es Brokerage, Beratung, Kreditvergabe oder Anlageberatung –, unterliegt in der Regel dem Finanzaufsichtsgesetz. Das niederländische System basiert auf einem Zwei-Gipfel-Modell: Die DNB übt die Aufsicht über die Finanzstabilität der Institute aus, während die AFM die Verhaltensaufsicht über deren Umgang mit Kunden übernimmt. Beide Behörden können Lizenzanforderungen festlegen und hohe Geldbußen verhängen. Wir prüfen, ob Ihre Aktivitäten eine Lizenz erfordern, begleiten Sie bei der Beantragung der Lizenz und unterstützen Sie in Durchsetzungsverfahren der AFM oder DNB.
Wenn etwas schiefgeht, geht es oft um die Kündigung eines Kredits, die Verwertung von Sicherheiten, eine abgelehnte Schadensersatzforderung oder einen Streit über die Beratung. Unsere Anwälte vertreten Sie gegebenenfalls vor Gericht und der Beschwerdestelle für Finanzdienstleistungen (Kifid); viele Fälle lösen unsere Rechtsexperten jedoch durch Verhandlung und außergerichtliche Einigung. Der Leitgedanke lautet stets: Prüfen Sie zunächst Ihre Position und die Dokumente, dann wählen Sie den Weg, der Ihnen die meisten Optionen offenlässt.
Der Banken- und Finanzsektor berührt mehrere Praxisgruppen. Bei übergreifenden Fragen zur Finanzregulierung und Finanzierungspraxis arbeiten wir mit unserem für Finanzrecht. Bei Akquisitionen mit Finanzierung und Sicherheiten ziehen wir unser Team für Gesellschaftsrecht, Fusionen und Übernahmen , und bei Zahlungsfragen oder Insolvenzverfahren unser für Insolvenzrecht. So haben Sie immer einen zentralen Ansprechpartner, auch wenn Ihre Frage mehrere Aspekte umfasst.
Von der Beurteilung eines Kreditangebots bis hin zu Streitigkeiten mit der Bank – unsere Anwälte und Rechtsexperten unterstützen Sie in allen Bereichen des Bank- und Finanzwesens.
Oftmals schwelen Probleme schon länger in der Entwicklung, bevor sie rechtlich relevant werden. Je früher Sie uns einbeziehen, desto mehr Möglichkeiten bleiben Ihnen offen. Sollten Sie eine dieser Situationen bei sich feststellen, ist eine Beratung ratsam.
Im Bank- und Finanzsektor ist Ihre Ausgangslage entscheidend für das Ergebnis. Bevor wir die Bank kontaktieren oder rechtliche Schritte einleiten, analysieren wir die Vereinbarung, die Sicherheiten und den Sachverhalt und prüfen diese anhand der geltenden Gesetze und Aufsichtsbestimmungen. So wählen wir den Weg – Verhandlung, Beschwerde bei der Kifid-Kommission oder Gerichtsverfahren –, der Ihren Interessen am besten dient, anstatt einfach irgendeinen Schritt zu unternehmen.
Von der Frage zur Lösung in vier Schritten.
Wir besprechen Ihre Situation und Ihr Ziel und prüfen die Kredit- oder Finanzierungsdokumentation sowie die Sicherheiten.
Wir beurteilen Ihre Position im Hinblick auf das Gesetz, die Vereinbarung und das Finanzaufsichtsgesetz (Wft) und ermitteln Chancen und Risiken.
Wir entscheiden über den Weg – Beratung, Verhandlung, Kifid-Verfahren oder Gerichtsverfahren – und die Einbeziehung eines Anwalts oder Rechtsexperten.
Wir übernehmen die Ausführung: von der Ausarbeitung und Verhandlung von Dokumenten bis hin zur Prozessführung vor Gericht oder bei Kifid.
In einem Rechtsstreit geht es nicht nur darum, Recht zu haben. Es geht auch um Beweise, den richtigen Zeitpunkt, die Verhandlungsposition und die wirtschaftlichen Konsequenzen jedes einzelnen Schrittes.
Unsere Spezialisten verbinden juristische Analyse mit Erfahrung in Fällen für Unternehmer, Geschäftsführer und Organisationen.
Unser Team für den Banken- und Finanzsektor bietet Ihnen rechtliche und strategische Beratung im Finanzrecht. Die Entwicklungen an den Finanzmärkten werden von unseren Rechtsexperten und Anwälten aufmerksam verfolgt. Denn die Regeln für Banken, Pensionsfonds und Versicherungen sind – unter anderem aufgrund neuer europäischer Verordnungen – immer strenger geworden. Wir bieten Ihnen qualitativ hochwertige und praxisorientierte Rechtsberatung. Das bedeutet, dass die Empfehlungen entweder direkt in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden können oder dass unser Team Sie bei der Implementierung unterstützt.
Die Fragen, die uns Unternehmer am häufigsten stellen.
Ja. Banken haben aufgrund des Vertrags sowie der Grundsätze der Angemessenheit und Fairness eine besondere Sorgfaltspflicht (Artikel 6:248 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Diese Sorgfaltspflicht ist umso umfangreicher, je komplexer ein Produkt ist und je weniger professionell Sie agieren. Ein Verstoß kann zu Schadensersatzansprüchen wegen Vertragsbruchs oder rechtswidriger Handlung führen (Artikel 6:74 und 6:162 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
Nicht ohne Weiteres. Eine Kündigung muss dem Grundsatz der Angemessenheit und Fairness standhalten und darf unter den gegebenen Umständen nicht unzumutbar sein. Wir prüfen, ob die Kündigung rechtlich wirksam ist und ob Sie sie erfolgreich anfechten oder eine längere Auslauffrist durchsetzen können.
Sobald Sie Finanzdienstleistungen wie Brokerage, Beratung, Kreditvergabe oder Anlageberatung anbieten, können Sie einer Lizenzpflicht unterliegen. Die DNB übt die Aufsicht über die Finanzaufsicht aus, die AFM die Aufsicht über das Geschäftsgebaren. Wir prüfen, ob Ihre Aktivitäten unter das Wft fallen und unterstützen Sie gegebenenfalls bei der Lizenzbeantragung.
Eine Bürgschaft (Artikel 7:850 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches) verpflichtet Sie nur dann, wenn der Hauptschuldner – in der Regel Ihr Unternehmen – nicht zahlt. Unterzeichnen Sie die Bürgschaft in Ihrer Eigenschaft als Privatperson, kann die Bank Sie haftbar machen. Private Bürgen genießen zusätzlichen Schutz (Artikel 7:857 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Wir prüfen den Umfang Ihrer Haftung im Voraus.
Das hängt von Ihrer Situation ab. Unsere Kanzlei verfügt über beides im Haus. Für Beratung, Prüfung und Erstellung von Verträgen sowie Verhandlungen mit der Bank reicht in der Regel ein Rechtsexperte aus. Für Gerichtsverfahren ist ein Anwalt zwingend erforderlich. Gemeinsam finden wir die passendste und kostengünstigste Lösung.
Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Situation kurz zu besprechen.
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