MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Eine gute Zahlungserinnerung ist mehr als nur Höflichkeit – sie dient der rechtlichen Vorbereitung auf mögliche Inkassomaßnahmen. Inhalt: Rechnungsnummer, offener Betrag, ursprüngliches Fälligkeitsdatum, neue Zahlungsfrist und Ankündigung der nächsten Schritte. Vorgehensweise: 1. Erinnerung freundlich, 2. sachlich, 3. (Mahnung) rechtlich. Wichtig: Ohne schriftliche Mahnung ist es schwierig, Zinsen und Inkassokosten geltend zu machen. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung und den passenden Tonfall.
Die kurze Antwort
- Erste Erinnerung: freundlich, ca. 7-14 Tage nach dem Fälligkeitstermin.
- Zweite Erinnerung: etwas geschäftsmäßiger, ca. 7-14 Tage später.
- Vorladung (3e): rechtlich, mit Ankündigung von Maßnahmen.
- Danach: Inkassobüro oder Gerichtsverfahren.
- Einschreiben: dringend empfohlen als Nachweis ab dem Datum der Aufforderung.
Die korrekte Struktur
Erste Erinnerung (freundlich)
Tonfall: Annahme eines Irrtums.
„Sehr geehrte/r [Name],
unseren Unterlagen zufolge ist die Rechnung [Nummer] vom [Datum] über [Betrag] € noch nicht beglichen. Ist Ihnen dies vielleicht entgangen? Wir bitten Sie, den Betrag innerhalb von 7 Tagen auf unser Konto bei der [IBAN] zu überweisen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,…“
Zweite Erinnerung (geschäftlich)
Tonfall: sachlich, dialogbereit.
Sehr geehrte/r [Name],
am [Datum] erinnerten wir Sie an die Rechnung [Nummer] vom [Datum]. Bis heute ist keine Zahlung eingegangen. Der ausstehende Betrag beläuft sich auf [Betrag] €.
Wir bitten Sie dringend, die Zahlung innerhalb von 7 Tagen zu leisten. Sollten Sie aus irgendeinem Grund nicht zahlen können, schlagen wir Ihnen vor, gemeinsam eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
Sollten wir keine Rückmeldung erhalten, werden wir weitere Schritte einleiten.
Aufforderung (juristisch, 3. Brief)
Tonfall: formell, juristisch.
Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name],
hiermit fordere ich Sie auf, den ausstehenden Betrag von [Betrag] € (Rechnungsnummer [Nummer], Fälligkeitsdatum [Datum]) innerhalb von 14 Tagen auf das IBAN […] zu überweisen.
Sollten Sie innerhalb dieser Frist nicht zahlen, behalte ich mir weitere Schritte vor, einschließlich der Beauftragung eines Inkassobüros, der Einleitung rechtlicher Schritte und/oder der Unterbrechung der Verjährungsfrist.
Die außergerichtlichen Inkassokosten ([Betrag] €) und die gesetzlichen Zinsen ([Betrag] €) sind ab heute fällig.
Mit freundlichen Grüßen,…
Welche rechtlichen Ergänzungen sind erforderlich?
- Rechnungsnummer und ursprüngliches Datum: eindeutig.
- Neue Zahlungsfrist:in der Regel 14 Tage ab dem Datum des Mahnschreibens.
- Gesetzliche Zinsen: ab dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs (handelsübliche Zinsen 8 % im Jahr 2024).
- Außergerichtliche Inkassokosten: gemäß BIK-Skala (mindestens 40 € bis maximal 15 % der Schulden).
- Ankündigung der weiteren Schritte: Inkassobüro, gerichtliche Schritte.
BIK-Skala (Kosten der außergerichtlichen Beitreibung)
Gesetzliche Bestimmungen für B2C-Ansprüche:
- Anspruch bis zu 2.500 €: Mindestens 40 €, 15 % des Kapitalbetrags.
- 2.500 € - 5.000 €: 10 % (mindestens jedoch 375 €).
- 5.000 € - 10.000 €: 5 % (mindestens 625 €).
- € 10.000-€ 200.000: 1%.
Für B2B (Unternehmen): frei vertraglich gestaltbar, oft höher (3-5% der Forderung oder ein fester Betrag).
Wann sollte man per Einschreiben versenden?
Es wird dringend empfohlen, ab dem Datum der formellen Aufforderung einen Versand- und Empfangsnachweis zu erbringen. Die Kosten betragen 8–12 € pro Brief.
Bei entscheidenden Schritten (letzte Mahnung vor Gerichtsverfahren): immer per Einschreiben.
Insbesondere B2B vs. B2C
- B2C (Verbraucher): BIK-Skala obligatorisch, niedrigere Inkassokosten.
- B2B (Business): frei vertraglich gestaltbar, höhere Kosten möglich, kommerzielle Zinsen werden früher fällig.
Bei Ansprüchen von Unternehmen: Vermeiden Sie die Erwähnung der „BIK-Skala“ – der Richter könnte sie auf das Verbraucherniveau beschränken. Verwenden Sie Ihre eigenen vertraglichen Vereinbarungen.
Ehrliche Empfehlung
Für KMU: Standardisierte Mahnungen über Buchhaltungssoftware nutzen – automatisch nach X Tagen. Für B2C: BIK-Skala. Für B2B: Vertragskosten selbst tragen. Nach der formellen Mahnung (3. Schreiben): Unverzüglich ein Inkassobüro oder einen Anwalt einschalten. Zu langes Warten schwächt die Position (Verjährung, Zahlungsausfall). Eine gute Mahnstrategie = frühzeitiger Zahlungseingang, weniger Verluste.
Weitere Themen: Einschaltung eines Inkassobüros, Unterbrechung der Verjährungsfrist und Erstellung einer Rechnung.
Häufig gestellte Fragen
Üblicherweise drei Schritte: zunächst eine freundliche Mahnung (7–14 Tage nach Fälligkeit), dann eine geschäftliche (ebenfalls 7–14 Tage später) und schließlich eine rechtliche Mahnung (vor der Einschaltung eines Inkassobüros). Danach folgen entweder ein Inkassobüro oder ein Gerichtsverfahren.
Rechnungsnummer und ursprüngliches Rechnungsdatum, offener Betrag, neue Zahlungsfrist (in der Regel 7–14 Tage) und Eskalationshinweis. Aus der formellen Mahnung: gesetzliche Zinsen, Inkassokosten und Ankündigung weiterer Schritte.
Ab der formellen Mahnung (3. Brief): Für den Versand mit Empfangsbestätigung wird dringend ein Einschreiben empfohlen. Die Kosten betragen 8–12 €. Für die ersten Mahnungen genügt in der Regel eine E-Mail.
Außergerichtliche Inkassokosten – gesetzlich festgelegt für B2C-Forderungen. Mindestens 40 € für Forderungen bis zu 2.500 €, steigend auf 1 % für Forderungen bis zu 200.000 €. Für B2B-Forderungen frei vertraglich gestaltbar.
Für Geschäftskunden: ab Fälligkeitsdatum (keine formelle Mahnung erforderlich). Für Privatkunden: ab der formellen Mahnung. Zinssatz für Geschäftskunden 2024: 8 %. Die Erwähnung in der Mahnung ist für die Rechtswirksamkeit wichtig.
B2B (Unternehmen): Inkassokosten frei vertraglich gestaltbar, marktübliche Zinsen ab Fälligkeit, oft höhere Kosten möglich. B2C (Verbraucher): BIK-Skala obligatorisch, restriktive Verbraucherschutzbestimmungen.
Nach einer formellen Zahlungsaufforderung ohne Reaktion. Spätestens 4–6 Wochen nach dem Fälligkeitsdatum – andernfalls wird die Beitreibung der Forderung schwieriger. Eine gute Inkassostrategie beschleunigt den Cashflow erheblich.