Verträge

Wie funktioniert der Kündigungsschutz bei der Anmietung von Gewerberäumen?

Bei Beendigung eines Gewerbemietvertrags genießt der Mieter unter Umständen Kündigungsschutz: Er muss die Räumlichkeiten nicht sofort räumen. Dieser gesetzliche Schutz ist jedoch begrenzt und seine Verlängerung ungewiss. Eine angemessene Kündigungsfrist im Vertrag...

Veröffentlicht am 3. Dezember 2020 von MKBjuristen.nl
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Nach Beendigung eines Gewerbemietvertrags genießt der Mieter unter Umständen Kündigungsschutz: Er muss die Räumlichkeiten nicht sofort räumen. Dieser gesetzliche Schutz ist jedoch begrenzt und seine Verlängerung ungewiss. Eine angemessene Kündigungsfrist im Vertrag bietet oft mehr Planungssicherheit.

Zwei Arten von Gewerbeflächen

Das Mietrecht unterscheidet zwischen Gewerbeimmobilien gemäß § 290 (Einzelhandel, Gastronomie: mit starkem Mieterschutz) und Gewerbeimmobilien gemäß § 230a (Büros, Lager, Praxisräume). Der Kündigungsschutz gilt primär für Gewerbeimmobilien gemäß § 230a, wo der Mieter einen weniger umfassenden Schutz genießt als bei Einzelhandelsflächen.

Wie funktioniert der Evakuierungsschutz?

Bei Geschäftsräumen gemäß § 230a endet der Mietvertrag mit der Kündigung, die Räumungspflicht ist jedoch kraft Gesetzes für einen Zeitraum nach Zustellung der Räumungsmitteilung ausgesetzt. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Mieter beim Gericht eine weitere Verschiebung der Räumung beantragen.

Eine Verlängerung ist ungewiss

Der Richter wägt das Interesse des Mieters an der weiteren Nutzung gegen das des Vermieters ab. Eine Verlängerung kann zwar für jeweils begrenzte Zeiträume bis zu einer gesetzlichen Höchstgrenze gewährt werden, ist aber keineswegs sicher. Der Mieter kann daher nicht davon ausgehen, die Räumlichkeiten noch lange nutzen zu können.

Eine gute Kündigungsfrist bietet mehr

Da der Rechtsschutz begrenzt und unsicher ist, bietet eine klar geregelte Kündigungsfrist im Mietvertrag oft mehr Stabilität – sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Legen Sie daher die Mietdauer, die Kündigungsbedingungen und die Räumungsklage eindeutig fest.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Räumlichkeiten unverzüglich nach der Kündigung räumen?

Für Geschäftsräume, die unter Abschnitt 230a fallen, gilt dies nicht sofort: Die Räumungspflicht wird kraft Gesetzes für einen Zeitraum nach der Mitteilung ausgesetzt, und Sie können eine Fristverlängerung beantragen.

Bekomme ich immer eine Verlängerung?

Nein. Der Richter wägt die Interessen ab; eine Verlängerung gilt nur für begrenzte Zeiträume bis zu einem Höchstbetrag und ist ungewiss.

Gilt dies auch für Einzelhandelsflächen?

Für Einzelhandels- und Gastronomieflächen (290) gelten eigene, stärkere Mieterschutzbestimmungen. Der Kündigungsschutz gilt hauptsächlich für Flächen gemäß 230a.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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