MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Wenn jemand Ihre Fotos stiehlt, Ihre Texte kopiert oder Ihre Website nachahmt, können Sie gegen diese Urheberrechtsverletzung vorgehen. Sammeln Sie zunächst Beweise und senden Sie eine Unterlassungserklärung. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, können Sie gerichtlich die Entfernung des Materials, eine einstweilige Verfügung und gegebenenfalls Schadensersatz fordern.
Wann liegt ein Verstoß vor?
Ihre Fotos, Texte, Designs und Ihre Website sind urheberrechtlich geschützt, sofern sie einen einzigartigen, originellen Charakter besitzen. Wenn jemand diese ohne Ihre Erlaubnis kopiert – sei es wörtlich oder in leicht abgewandelter Form –, begeht er eine Urheberrechtsverletzung. Auch das Kopieren einer unverwechselbaren Website kann eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Schritt 1: Dokumentieren Sie die Beweise
Dokumentieren Sie die Urheberrechtsverletzung, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten: Fertigen Sie Screenshots mit Datum an, speichern Sie die URLs und vermerken Sie, dass das Werk Ihnen gehört und seit wann. Eine gute Beweislage ist entscheidend, falls rechtliche Schritte eingeleitet werden, da eine Urheberrechtsverletzung schnell beseitigt werden kann.
Schritt 2: Zusammenfassung und Abmeldung
Senden Sie dem Rechtsverletzer ein Unterlassungsschreiben, in dem Sie die Entfernung der Inhalte fordern und den Rechtsverstoß genau beschreiben. Reagiert er nicht, können Sie eine begründete Aufforderung zur Entfernung (Notice-and-Takedown-Verfahren) an den Hosting-Anbieter oder die Plattform senden. Oftmals reicht dies aus, um den Rechtsverstoß zu stoppen.
Schritt 3: Unterlassungsklage und Entschädigung
Bei fortgesetzter Rechtsverletzung können Sie vor Gericht eine Unterlassungsklage mit Strafzahlung, Entfernung des Rechtsbehelfs und Schadensersatz oder Herausgabe des erzielten Gewinns beantragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch die vollen Anwaltskosten geltend machen. Lassen Sie sich diesbezüglich beraten, da dieses Vorgehen sorgfältige Überlegung erfordert.
Häufig gestellte Fragen
Was kann ich tun, wenn jemand meine Fotos oder Texte stiehlt?
Sammeln Sie zunächst Beweise, senden Sie dann eine Unterlassungserklärung und gegebenenfalls eine Aufforderung zur Löschung des Inhalts. Sollte das nicht zum Erfolg führen, können Sie gerichtlich vorgehen.
Kann ich Schadensersatz beanspruchen?
Ja, im Falle einer Rechtsverletzung können Sie neben einer Unterlassungsklage und der Anordnung der Entfernung auch Schadensersatz oder die Herausgabe des erzielten Gewinns verlangen.
Warum sollten Beweise zuerst archiviert werden?
Weil ein Verstoß schnell entfernt werden kann. Mit Screenshots, URLs und dem Datum sind Sie in einem möglichen Verfahren gut aufgestellt.
Maßnahmen gegen einen Nachahmer ergreifen?
Unsere Rechtsexperten und Anwälte verfassen Unterlassungserklärungen und gehen gegen Rechtsverletzungen vor. Lernen Sie unser für Urheber-und Markenrechtoder vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.