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Ein Maklervertrag ist ein Dienstleistungsvertrag, in dessen Rahmen ein Immobilienmakler beim Verkauf von Immobilien, beispielsweise beim Kauf oder Verkauf eines Hauses, vermittelt. Er regelt unter anderem das Mandat, die Provision, die Vertragslaufzeit sowie Vereinbarungen zu Exklusivität und Kosten.
Was ist ein Maklervertrag?
Ein Immobilienmaklervertrag – auch Mediationsvertrag genannt – ist ein Dienstleistungsvertrag (Artikel 7:400 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Dienstleistung besteht in der Vermittlung bei Immobiliengeschäften: häufig beim Kauf oder Verkauf von Wohnhäusern, aber auch bei der Anmietung oder dem Kauf von Gewerbeimmobilien. Der Immobilienmakler bemüht sich, die Parteien zusammenzubringen.
Die Provision (die Gebühr)
Die wichtigste finanzielle Vereinbarung betrifft die Provision: das Honorar des Immobilienmaklers, oft ein Prozentsatz des Kauf- oder Mietpreises oder ein Festbetrag. Legen Sie fest, wann die Provision fällig wird – üblicherweise erst nach erfolgreichem Abschluss („keine Zahlung, wenn kein Erfolg erzielt wird“) – und welche zusätzlichen Kosten anfallen, beispielsweise Werbekosten.
Exklusivität und Dauer
Oftmals wird Exklusivität vereinbart: Nur dieser Immobilienmakler darf für einen bestimmten Zeitraum als Vermittler tätig werden. Achten Sie auf die Laufzeit und die Kündigungs- oder Rücktrittsmöglichkeiten. Als Auftraggeber können Sie einen Auftrag grundsätzlich zurückziehen, jedoch können Kosten oder Entschädigungen anfallen; dies hängt von den jeweiligen Vereinbarungen ab.
Beachten Sie die gebotene Sorgfalt und die Interessen
Der Immobilienmakler muss als sorgfältiger Vertragspartner agieren und Ihre Interessen vertreten. Grundsätzlich darf er nicht gleichzeitig als Vermittler für Käufer und Verkäufer tätig sein (das Verbot, zwei Herren zu dienen). Eine klare Vereinbarung beugt Streitigkeiten über die Leistungen des Maklers und die damit verbundenen Kosten vor.
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich die Provision bezahlen?
Üblicherweise erst nach erfolgreicher Transaktion, dies hängt jedoch von den Vereinbarungen ab. Achten Sie außerdem auf eventuelle Zusatzkosten.
Kann ich ein Maklermandat zurückziehen?
Prinzipiell ja, aber je nach Vereinbarung und Exklusivität können Kosten oder Gebühren anfallen.
Darf ein Immobilienmakler gleichzeitig für Käufer und Verkäufer tätig sein?
Prinzipiell nein: Das Verbot, zwei Herren zu dienen, schützt vor Interessenkonflikten.
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