Verträge

Muss ich wirklich einen Freiwilligenvertrag aufsetzen? Ja. Und zwar aus folgendem Grund.

Ja, ehrenamtliche Tätigkeiten sollten immer schriftlich festgehalten werden. Ein solcher Vertrag ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, beugt aber Unklarheiten vor, stärkt Ihre Position in Steuer- und Beweisangelegenheiten und regelt im Voraus, was im Falle von Schäden, Kosten oder Ähnlichem geschieht.

Veröffentlicht am 22. April 2019 von MKBjuristen.nl
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Ja, Freiwilligenarbeit sollte immer schriftlich festgehalten werden. Ein solcher Vertrag ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, beugt aber Unklarheiten vor, stärkt Ihre Position in steuerlichen und rechtlichen Angelegenheiten und regelt im Voraus, was im Falle von Schäden, Kosten oder Konflikten geschieht. Für nur wenige Seiten Papier gewinnen Sie und der/die Freiwillige Sicherheit und Klarheit.

Ist ein Freiwilligenvertrag obligatorisch?

Nein, eine schriftliche Freiwilligenvereinbarung ist rechtlich nicht erforderlich. Prinzipiell genügt eine mündliche Vereinbarung, und bestimmte gegenseitige Verpflichtungen bleiben auch ohne Vertrag bestehen. Allerdings ist „mündlich zu vereinbaren ist zulässig“ etwas ganz anderes als „es ist ratsam, es mündlich zu belassen“.

Das Problem bei mündlichen Vereinbarungen ist der Beweis. Entsteht später ein Streit über die getroffenen Vereinbarungen, Kosten oder Haftung, steht Ihre Aussage gegen die des Freiwilligen. Mit einem unterzeichneten Dokument ist sofort klar, was vereinbart wurde. Das ist kein Misstrauen, sondern gute Organisation.

Warum ein schriftlicher Freiwilligenvertrag sinnvoll ist

Bei ehrenamtlicher Arbeit legen wir Wert auf den freiwilligen Charakter. Ein Vertrag mit zu vielen verbindlichen Bestimmungen kann schnell unangenehm wirken. Doch dieses Gefühl der Unverbindlichkeit sollte kein Grund sein, nichts schriftlich festzuhalten. Im Gegenteil: Gerade durch die schriftliche Vereinbarung wissen beide Parteien, woran sie sind.

Darüber hinaus ist ein guter Freiwilligenvertrag für beide Seiten vorteilhaft. Er beschreibt nicht nur die Erwartungen an den Freiwilligen, sondern verweist auch auf dessen Rechte, wie sie häufig in der Satzung und den internen Richtlinien des Vereins festgelegt sind. Um es klar zu sagen: Der Vertrag schützt beide Seiten.

Kurz gesagt, ein schriftlicher Freiwilligenvertrag bietet Ihnen Folgendes:

  • Der Nachweis der Vereinbarungen für den Fall, dass später über Arbeit, Ausgaben oder Verhalten gesprochen wird.
  • Steuerliche Rechtssicherheit hinsichtlich der steuerfreien Aufwandsentschädigung für Freiwillige und der Erstattung von Auslagen.
  • Klarheit für Ihren Versicherer darüber, dass jemand tatsächlich ehrenamtlich tätig war.
  • Vermeidung ungewollter Beschäftigungdurch die ausdrückliche Feststellung der Freiwilligkeit.

Freiwillig ist nicht dasselbe wie ohne Verpflichtung

Die Mitarbeit von Freiwilligen ist für Ihr Unternehmen fast immer mit Verpflichtungen verbunden. Sie bauen auf dieser Zusage auf und möchten im Nachhinein keine unangenehmen Überraschungen erleben. Außerdem erwarten Sie, dass die Freiwilligen sorgsam mit dem Firmeneigentum umgehen. Indem Sie diese Erwartungen im Vorfeld klar definieren, vermeiden Sie Enttäuschungen auf beiden Seiten. Die meisten Freiwilligen verstehen das sehr gut.

Der Freiwilligenvertrag und die steuerlich absetzbare Aufwandsentschädigung

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Freiwilliger eine steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten, ohne Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträge abführen zu müssen. Die Steuer- und Zollverwaltung legt hierfür Höchstbeträge fest. Liegt man unter diesen Grenzen, gehen die Steuerbehörden grundsätzlich davon aus, dass es sich um echte Freiwilligenarbeit und nicht um ein verdecktes Beschäftigungsverhältnis handelt.

Laut der Steuer- und Zollverwaltung gelten für die steuerfreie Freiwilligenzulage im Jahr 2026 folgende Höchstbeträge:

  • Maximal 220 € pro Monat
  • Maximal 2.200 € pro Jahr
  • Für einen Stundensatz: maximal 5,75 € pro Stunde für Freiwillige ab 21 Jahren und 3,40 € pro Stunde für Freiwillige unter 21 Jahren.

Diese Grenzwerte gelten gleichzeitig: Sie dürfen daher keinen der drei Höchstbeträge überschreiten. Bei Überschreitung eines Grenzwerts kann die gesamte Entschädigung steuerpflichtig werden. Prüfen Sie daher stets die aktuellen Beträge auf der Website der Steuer- und Zollverwaltung, da diese jährlich variieren können.

Darüber hinaus können Sie tatsächlich entstandene Auslagen erstatten. Diese müssen jedoch nachweisbar sein; der Prüfer untersucht dies genau. Der Freiwilligenvertrag ist in dieser Hinsicht ein hilfreiches Instrument: Sie legen fest, welche Auslagen ein Freiwilliger geltend machen kann und wie er die entsprechenden Belege (z. B. Quittungen) aufbewahrt. Dadurch sind Sie im Falle von Rückfragen rechtlich deutlich besser aufgestellt.

Kein Ärger mit Ihrer Versicherung im Schadensfall

Wo Menschen zusammenarbeiten, passieren Unfälle. Freiwillige können sich selbst verletzen, aber auch Dritten Schaden zufügen. Im letzteren Fall können Sie sich in der Regel auf Ihre Betriebshaftpflichtversicherung oder eine spezielle Freiwilligenversicherung verlassen, sofern Ihre Police dies abdeckt.

Es muss jedoch nachgewiesen werden, dass die betreffende Person tatsächlich ehrenamtlich für Ihre Organisation tätig war. Mit einem unterzeichneten Freiwilligenvertrag können Sie diese Verbindung problemlos belegen und Streitigkeiten mit Ihrem Versicherer vermeiden, wenn es wirklich darauf ankommt. Prüfen Sie im Vorfeld immer den genauen Umfang Ihrer eigenen Versicherungspolice; die Bedingungen variieren je nach Versicherer.

Was gehört in einen guten Freiwilligenvertrag?

Eine Freiwilligenvereinbarung muss nicht umfangreich sein, aber sie muss die richtigen Themen abdecken. Beachten Sie Folgendes:

  • Name der Organisation und des Freiwilligen sowie das Startdatum
  • Eine Beschreibung der Aufgaben und des erwarteten Engagements
  • Vereinbarungen über Auslagen oder Aufwandsentschädigungen für Freiwillige und deren Erstattung
  • Bezugnahme auf die internen Bestimmungen und die Rechte der Freiwilligen
  • Vereinbarungen bezüglich Versicherung und Haftung
  • Vertraulichkeit und sorgsamer Umgang mit Firmenvermögen
  • Die Kündigungsfrist und wie die Parteien die Zusammenarbeit beenden können

Es ist wichtig, dass ein Freiwilligenvertrag nicht in einen Arbeitsvertrag mündet. Zu viel Befugnis, eine feste Vergütung und die Verpflichtung zur persönlichen Mitarbeit können zusammen ein rechtsverbindliches Arbeitsverhältnis mit allen damit verbundenen Konsequenzen begründen. Ein Rechtsexperte hilft Ihnen, diese Grenze zu wahren.

Der Unterschied im Vergleich zu einem Arbeitsvertrag oder einem Praktikum

Im Arbeitsrecht ist die Grenze zwischen ehrenamtlicher und bezahlter Arbeit nicht immer eindeutig . Der Richter prüft nicht nur die offizielle Bezeichnung, sondern den tatsächlichen Sachverhalt: Besteht ein Weisungsverhältnis, eine marktübliche Vergütung und die Pflicht zur persönlichen Ausführung der Arbeit? Sind diese drei Voraussetzungen erfüllt, kann trotz der Bezeichnung „ehrenamtlich“ ein Arbeitsvertrag vorliegen, der die Weiterzahlung von Lohn, Kündigungsschutz und die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen zur Folge hat. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Vereinbarungen einem Arbeitsvertrag ähneln , lassen Sie dies vor der Unterzeichnung prüfen.

Häufig gestellte Fragen zum Freiwilligenvertrag

Ist ein Freiwilligenvertrag rechtlich erforderlich?

Nein. Ein schriftlicher Freiwilligenvertrag ist nicht zwingend erforderlich, mündliche Vereinbarungen sind rechtsgültig. Dennoch wird dringend empfohlen, alles schriftlich festzuhalten, um im Falle von Kosten, Schäden oder Konflikten die getroffenen Vereinbarungen nachweisen zu können.

Wie viel darf ein Freiwilliger steuerfrei erhalten?

Laut der Steuer- und Zollverwaltung gilt für 2026 ein steuerfreier Betrag von maximal 220 € pro Monat und 2.200 € pro Jahr. Für die stündliche Kostenerstattung gelten niedrigere Höchstbeträge (5,75 € für Personen ab 21 Jahren, 3,40 € für junge Erwachsene). Zusätzlich können Sie tatsächlich entstandene Auslagen erstatten lassen. Die aktuellen Beträge erfragen Sie bitte bei der Steuer- und Zollverwaltung.

Wird ein Freiwilliger mit einem Vertrag automatisch zum Angestellten?

Nein, nicht aufgrund des Vertrags an sich. Das Risiko entsteht erst dann, wenn die tatsächliche Situation einem Arbeitsverhältnis ähnelt: eine hierarchische Beziehung, marktübliche Vergütung und die Verpflichtung zur persönlichen Arbeitsleistung. Ein sorgfältig formulierter Freiwilligenvertrag hingegen distanziert sich genau von diesen Merkmalen.

Muss ich einen Freiwilligen versichern?

Eine Versicherung ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber empfehlenswert. Viele Kommunen bieten eine Sammelversicherung für Freiwillige an, und Ihre eigene Betriebshaftpflichtversicherung kann zusätzlichen Schutz bieten. Prüfen Sie in den jeweiligen Policen, ob Freiwillige mitversichert sind, und halten Sie die Vereinbarungen zu Versicherung und Haftung im Vertrag fest.

Darf ein Freiwilliger Sozialleistungen beziehen und gleichzeitig eine Vergütung erhalten?

Oft ja, solange die Steuerfreigrenzen eingehalten werden. Es können jedoch zusätzliche Bedingungen seitens der Leistungsbehörde gelten. Ehrenamtliche sollten dies im Vorfeld mit der Gemeinde oder dem UWV abstimmen, damit die Vergütung nicht unerwartet mit den Sozialleistungen verrechnet wird.

Kann ich einen Konflikt mit einem Freiwilligen vor Gericht bringen?

Ja, auch bei ehrenamtlicher Arbeit können Sie Vereinbarungen gerichtlich durchsetzen. Mit einem schriftlichen Vertrag sind Sie in einer stärkeren Position, da Sie damit beweisen können, welche Vereinbarungen getroffen wurden.

Lassen Sie sich Ihren individuellen Freiwilligenvertrag erstellen

Wir von MKB Juristen wissen, wie wertvoll Ehrenamtliche sind und wie wichtig eine angemessene Regelung ihres Engagements ist. Wir erstellen für Sie eine maßgeschneiderte Ehrenamtsvereinbarung und ergänzen diese bei Bedarf um weitere Bestimmungen in Ihren internen Richtlinien. So wahren wir Ihre Interessen und bieten den Ehrenamtlichen Klarheit und Schutz.

Möchten Sie sichergehen, dass Ihre Verträge korrekt sind und Sie kein unbeabsichtigtes Arbeitsverhältnis begründen? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch , und wir besprechen Ihre Situation gemeinsam.

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

Rechtliche Frage zu diesem Artikel?

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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