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Kurzfristige Anmietung von Geschäftsräumen: Wie funktioniert das?

Als Unternehmer können Sie Geschäftsräume kurzfristig anmieten, die Regelungen variieren jedoch je nach Art des Betriebs erheblich. Für Gewerberäume nach § 290 (Einzelhandel/Gastronomie) gelten gesonderte Bestimmungen für Mietverträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren oder weniger; für Gewerberäume nach § 230a (Büro/Lager)...

Veröffentlicht am 15. Oktober 2020 von MKBjuristen.nl
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Als Unternehmer können Sie Geschäftsräume kurzfristig anmieten, die Regelungen variieren jedoch je nach Art des Betriebs erheblich. Für Gewerberäume nach § 290 (Einzelhandel/Gastronomie) gelten gesonderte Bestimmungen für Mietverträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren oder weniger; für Gewerberäume nach § 230a (Büro/Lager) gelten andere Regelungen.

Zwei Arten von Gewerbeflächen

Das Mietrecht unterscheidet zwischen Geschäftsräumen gemäß § 290 (z. B. Läden, Gastronomiebetriebe und Imbissbuden mit öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten) und Geschäftsräumen gemäß § 230a (andere Räumlichkeiten wie Büros, Lager und Praxisräume). Der Mieterschutz ist grundlegend verschieden, was insbesondere für Kurzzeitmietverträge relevant ist.

Kurzzeitmiete eines 290 m² großen Gewerberaums

Für 290 Gewerbeimmobilien, bei denen die Lage oft entscheidend ist, gilt ein starker Mieterschutz mit einer Laufzeit von grundsätzlich fünf Jahren plus fünf Jahren. Eine Ausnahme besteht jedoch bei Mietverträgen von zwei Jahren oder weniger: In diesem Fall gelten die Schutzbestimmungen und Kündigungsregeln nicht, sodass Sie flexibel auch kurzfristig mieten oder pachten können.

Kurzfristiger Mietvertrag für ein Gewerbeobjekt gemäß § 230a

Bei einem Gewerbeobjekt gemäß § 230a besteht deutlich mehr vertragliche Freiheit und es gibt keine festen Mindestlaufzeiten. Der wichtigste Schutz ist der Kündigungsschutz: Nach Ablauf des Mietvertrags kann der Mieter beim Gericht einen Aufschub der Räumung beantragen. Kurzzeitmietverträge lassen sich hier problemlos abschließen.

Begriff und Art der Bezeichnung deutlich dokumentieren

Ob Sie mieten oder vermieten, geben Sie die Art der Immobilie und die Laufzeit klar an. Eine falsche Einstufung oder eine unbeabsichtigte Überschreitung der Zweijahresfrist kann ungewollt zum vollen Mieterschutz führen. Lassen Sie den Vertrag daher unbedingt prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich ein Ladenlokal für einen kurzen Zeitraum mieten?

Ja, für Geschäftsräume gemäß § 290, die seit zwei Jahren oder weniger bestehen, gilt eine Ausnahme, d. h. die Schutzfristen finden keine Anwendung.

Was passiert, wenn ich die Zweijahresmarke überschreite?

In diesem Fall kann der volle Mieterschutz der Verordnung 290 weiterhin greifen. Beachten Sie die Frist sorgfältig.

Worin besteht der Unterschied zu einem Büroraum?

Ein Büro oder eine Lagerhalle ist in der Regel ein Geschäftsgebäude nach § 230a, das lediglich größere vertragliche Freiheit und Schutz vor Zwangsräumung bietet.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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