MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Arbeiten Sie mit Fotografen, Journalisten, Designern oder anderen Kreativen zusammen? Dann kommen Sie mit dem Urheberrecht: Nach dem Urheberrechtsgesetz hat ein Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung bei der Übertragung oder Lizenzierung seiner Urheberrechte. Weicht ein Satz erheblich vom Branchenstandard ab, kann ein Richter rückwirkend korrigieren und die Vergütung mit rückwirkender Wirkung erhöhen. Dies geschah erstmals 2019: Zwei Freiberufler gewannen einen Prozess gegen DPG Media und erhielten eine höhere Vergütung zugesprochen. Für Unternehmer ist die Lehre klar: Vereinbaren Sie von Anfang an marktgerechte und sorgfältige Vergütungsvereinbarungen mit Kreativen, bevor es zu Steuernachforderungen oder Gerichtsverfahren kommt.
Was ist eine angemessene Vergütung für Autoren?
Eine angemessene Vergütung ist die angemessene Zahlung, die einem Urheber zusteht, wenn er einem Dritten die Erlaubnis zur Nutzung seines Werkes erteilt oder seine Urheberrechte überträgt. Es handelt sich daher nicht um einen unverbindlichen Richtwert, sondern um ein im Urheberrechtsgesetz verankertes Recht. Was im Einzelfall als „angemessen“ gilt, ist im Gesetz nicht als fester Betrag festgelegt: Dies hängt von den Umständen ab, beispielsweise von der Art der Nutzung des Werkes und den branchenüblichen Gepflogenheiten.
Mit „Urheber“ ist im Gesetz die Person gemeint, die das Werk geschaffen hat: beispielsweise ein Fotograf, Texter, Journalist, Illustrator, Designer oder Programmierer. Sobald ein solcher Urheber Ihnen die Erlaubnis zur Nutzung seines Werkes erteilt, ist dies grundsätzlich mit einer angemessenen Vergütung verbunden.
Was ist Urheberrechtsvertragsrecht?
Im Jahr 2015 wurde dem Urheberrechtsgesetz ein eigenes Kapitel zum Urheberrechtsvertragsrecht hinzugefügt. Ziel war es, die vertragliche Position von Urhebern wie Autoren, Fotografen und anderen Künstlern gegenüber den oft deutlich größeren Verwertern wie Verlagen und Medienunternehmen zu stärken. In der Praxis sind Urheber häufig auf die vom Auftraggeber vorgegebenen Standardbedingungen angewiesen, die selten zu ihren Gunsten wirken.
Das Urheberrechtsvertragsrecht regelt unter anderem, dass dem Urheber eine angemessene Vergütung und, unter bestimmten Voraussetzungen, eine zusätzliche Entschädigung zusteht. Darüber hinaus wurden zusätzliche Kündigungsmöglichkeiten eingeführt und unangemessen belastende Klauseln verboten. Wenige Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes prüfte ein Richter diese Regelungen erstmals inhaltlich.
Recht auf angemessene Vergütung (Artikel 25c Urheberrechtsgesetz)
Artikel 25c des Urheberrechtsgesetzes sieht vor, dass dem Urheber eine angemessene Vergütung für die Einräumung von Verwertungsrechten zusteht . Dies gilt sowohl für die Erteilung einer Lizenz als auch für die Übertragung des Urheberrechts .
Was genau als „angemessen“ gilt, ist im Gesetz nicht als fester Betrag festgelegt. Das hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Ein Richter berücksichtigt unter anderem Folgendes:
- was im jeweiligen Sektor üblich ist (Marktpreise);
- der Umfang der erteilten Verwertungsbefugnis (wie umfassend das Werk genutzt werden darf);
- Art und Merkmale des Werkes und des ihm vorausgehenden Werkes.
Gut zu wissen: Das grundlegende Recht auf angemessene Vergütung bleibt auch nach den jüngsten Gesetzesänderungen uneingeschränkt bestehen. Allerdings kann sich die branchenweite Auffassung darüber, was als „angemessen“ gilt, im Laufe der Zeit ändern. Im Zweifelsfall sollten Sie sich daher über die gängige Praxis in Ihrer Branche informieren.
Der Unterschied zwischen angemessener Entschädigung und zusätzlicher Entschädigung
Neben einer angemessenen Vergütung sieht das Gesetz auch eine zusätzliche Vergütung. Sollte die vereinbarte Vergütung zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr im Verhältnis zu den Einnahmen aus der Verwertung stehen, kann der Urheber eine zusätzliche Vergütung verlangen. Wer also eine Lizenz für ein Buch erteilt, das später zum Welterfolg wird, erhält nicht einfach nur die begrenzte Vergütung aus dem ursprünglichen Lizenzvertrag. Dies ist ein wichtiger Punkt für Unternehmer: Eine einmalig niedrige Vergütung schließt spätere Ansprüche nicht zwangsläufig aus.
Der Fall Rogier und Van Uem gegen DPG Media (2019)
In einem viel diskutierten Fall aus dem Jahr 2019 klagten der Fotograf Ruud Rogier und die Journalistin Britt van Uem jeweils gegen das Medienunternehmen DPG Media (ehemals De Persgroep). Ihr Vorwurf: Der Auftraggeber untergrabe angeblich den Berufsstand durch strukturell niedrige Honorare. Ein vorheriger Versuch, die Angelegenheit über die Schlichtungsstelle für Urheberrechtsverträge beizulegen, war gescheitert. Die Fälle wurden somit zu einem Paradebeispiel für die ungleiche Machtverteilung, die diesen Sektor häufig kennzeichnet.
Rogier kritisierte den Preis von rund 42 Euro pro Foto. Dafür müsse ein Fotograf Absprachen mit der Redaktion treffen, vor Ort fotografieren, das Foto nachbearbeiten, archivieren und in Rechnung stellen – das seien schon gut zwei bis drei Stunden Arbeit pro Auftrag. Nach Abzug von Versicherung und anderen Kosten bleibe ihm seiner Ansicht nach zu wenig zum Leben. Auch Van Uem, der einen Wortpreis von etwa 13 Cent erhielt, klagte und forderte einen höheren, angemessenen Wortpreis.
Wie lautete das Urteil des Richters?
Für diese Fälle ließ der Richter die marktüblichen Honorare ermitteln . Dabei stellte sich heraus, dass andere Verlage damals höhere Preise für Fotos und Texte verlangten. Auf Grundlage dieses Marktvergleichs entschied der Richter, dass die Honorare von DPG Media nicht angemessen seien und erhöhte sie um etwa 50 % auf rund 0,21 Euro pro Wort und 65 Euro pro Foto . DPG Media wurde zur Zahlung der Differenz für die betreffenden Aufträge verurteilt. Die Urheber erhielten jedoch nicht den vollen, sogar noch höheren Betrag, den sie ursprünglich gefordert hatten.
Es war das erste Mal seit Einführung des Urheberrechtsvertragsrechts, dass ein Richter einer angemessenen Vergütung konkrete Bedeutung beimaß. Die genauen Beträge beziehen sich ausdrücklich auf diesen speziellen Fall und die damals geltenden Marktpreise; sie stellen daher keinen festen Standard für andere Branchen oder Folgejahre dar.
Warum dies für Sie als Unternehmer relevant ist
Wer mit Herstellern zusammenarbeitet, ist hier nicht allein. Die wichtigsten Konsequenzen im Überblick:
- Ein zu niedriger Satz kann korrigiert werden. Weicht die Gebühr deutlich vom branchenüblichen ab, besteht das Risiko einer Nachzahlung.
- Eine einmalige „Vereinbarung“ ist nicht immer das Ende. Durch die zusätzliche Gebühr kann sich ein Urheber später erneut bewerben, wenn die Arbeit deutlich mehr einbringt als erwartet.
- Unangemessene Klauseln haben keinen Bestand. Bedingungen, die den Urheber unverhältnismäßig benachteiligen, können für nichtig erklärt werden.
- Gerichtsverfahren und zusätzliche Steuernachforderungen kosten Geld und Zeit. Einem Streit vorzubeugen ist fast immer günstiger, als ihn auszutragen.
Sollten Sie eine unbezahlte Steuernachforderung oder eine offene Rechnung im Zusammenhang mit Ihrer Zusammenarbeit erhalten, ist es ratsam, dies nicht zu ignorieren. Lesen Sie hier, wie wir Unternehmern beim Einzug ausstehender Forderungen helfen.
Legen Sie in Ihrem Vertrag eine angemessene Vergütung fest
Wenn Sie die Werke von Fotografen, Textern, Designern oder anderen Kreativen nutzen, dokumentieren Sie die Vereinbarungen sorgfältig. Beachten Sie dabei folgende Schritte:
- Ermitteln Sie, was in Ihrer Branche üblich ist. Vergleichen Sie Ihren Stundensatz mit marktüblichen Gebühren.
- Bestimmen Sie den Nutzungsumfang. Darf das Werk einmalig, über einen längeren Zeitraum, online, in gedruckter Form oder weltweit genutzt werden? Je umfassender die Nutzung, desto höher fällt in der Regel eine angemessene Vergütung aus.
- Entscheiden Sie sich bewusst zwischen einer Lizenz und einer Übertragung. Ein Lizenzvertrag gewährt das Nutzungsrecht, während eine Übertragungsurkunde das Urheberrecht überträgt.
- Halten Sie alles schriftlich fest. Ein eindeutiger Dienstleistungsvertrag beugt Missverständnissen hinsichtlich Vergütung, Nutzung und Rechten vor.
- Lassen Sie den Vertrag rechtlich prüfen. So vermeiden Sie unzumutbare oder nichtige Klauseln und spätere Ansprüche.
Häufig gestellte Fragen zur fairen Vergütung von Kreativen
Was ist eine angemessene Vergütung im Urheberrecht?
Eine angemessene Vergütung ist die dem Urheber gemäß § 25c des Urheberrechtsgesetzes zustehende angemessene Zahlung, wenn er sein Urheberrecht überträgt oder lizenziert. Was angemessen ist, hängt von den branchenüblichen Gepflogenheiten, dem Umfang der Nutzung und den Eigenschaften des Werkes ab.
Gilt eine faire Vergütung auch für Selbstständige und Freiberufler?
Ja. Das Programm schützt Kreative, darunter auch freiberufliche Fotografen, Journalisten, Designer und andere Kreativschaffende. In den Verfahren gegen DPG Media haben zwei Freiberufler tatsächlich gewonnen.
Kann ein zu niedriger Zinssatz rückwirkend angepasst werden?
Das ist möglich. Wird ein Honorar als unangemessen erachtet, kann ein Richter es korrigieren und eine höhere Entschädigung, gegebenenfalls mit Nachzahlung, zusprechen. In den Fällen gegen DPG Media wurden die Honorare um etwa 50 % erhöht.
Worin besteht der Unterschied zwischen einer Lizenz und einer Übertragung des Urheberrechts?
Mit einer Lizenz erteilen Sie die Erlaubnis zur Nutzung des Werkes, das Urheberrecht verbleibt jedoch beim Urheber. Bei einer Übertragung geht das Urheberrecht selbst auf einen Dritten über. In beiden Fällen hat der Urheber Anspruch auf eine angemessene Vergütung.
Was kann ich als Kunde tun, um Probleme zu vermeiden?
Vereinbaren Sie eine marktgerechte Vergütung, legen Sie klar fest, wie das Werk genutzt werden darf, und entscheiden Sie sich bewusst zwischen Lizenzierung und Übertragung. Im Zweifelsfall lassen Sie den Vertrag rechtlich prüfen.
Gilt das Urheberrechtsvertragsrecht auch dann, wenn der Urheber dem Honorar zugestimmt hat?
Ja. Selbst wenn ein Urheber zuvor zugestimmt hat, kann ein vereinbarter Preis später als unfair empfunden werden. Eine einmalige Vereinbarung über einen niedrigen Betrag schließt eine Korrektur oder eine zusätzliche Vergütung nicht immer aus.
Gibt es feste Sätze für eine angemessene Entschädigung?
Nein. Das Gesetz legt keinen festen Betrag fest, und die in den DPG-Media-Fällen genannten Sätze stellen keinen allgemeinen Standard dar. Was angemessen ist, wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der aktuellen Marktpreise und Umstände entschieden. Lassen Sie sich daher über die gängige Praxis in Ihrer Branche beraten.
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MKB Juristen unterstützt Unternehmer bei der rechtsverbindlichen Gestaltung von Verträgen mit Fotografen, Journalisten und anderen Urhebern, um die Einhaltung des Urheberrechts zu gewährleisten. Möchten Sie wissen, ob Ihre Verträge den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, oder haben Sie einen konkreten Urheberrechtsstreit? Erfahren Sie mehr über unseren Ansatz im Urheber- und Vertragsrechtoder informieren Sie sich über unsere Rechtsberatung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch und schildern Sie uns Ihre Situation.