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Eine Website erstellen lassen: Die Übertragung des Urheberrechts ist oft ein Problem

Wenn Sie eine Website erstellen lassen, klären Sie die Urheberrechte im Voraus. Standardmäßige Entwicklerverträge belassen die Urheberrechte an Design, Code, Texten und Fotos oft beim Urheber, wodurch Sie abhängig sind und keine freien Änderungen vornehmen können. Stellen Sie sicher, dass….

Veröffentlicht am 27. August 2021 von MKBjuristen.nl
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Wenn Sie eine Website erstellen lassen, klären Sie die Urheberrechte im Voraus. Standardmäßige Entwicklerverträge belassen die Urheberrechte an Design, Code, Texten und Fotos oft beim Urheber, wodurch Sie abhängig sind und keine freien Änderungen vornehmen können. Stellen Sie daher sicher, dass Sie mindestens eine gültige Lizenz besitzen oder die Rechte durch eine Übertragungsurkunde vollständig auf Sie übertragen bekommen.

Programmierer sind keine Juristen, und das erweist sich oft als problematisch. Viele Entwickler verwenden Standardverträge, die für Webseiten unzureichend sind und den Kunden stark benachteiligen: In der Regel besitzt der Kunde nicht das Urheberrecht an Design, Code, Texten und Fotos. Dadurch bleibt man an denselben Designer gebunden und kann selbst einfachste Änderungen nicht frei vornehmen. Unterschreiben Sie also nicht einfach so; eine ordentliche Lizenz ist das absolute Minimum.

Veranlassen Sie eine Übertragung des Urheberrechts

Im besten Fall werden Ihnen die Urheberrechte vollständig durch eine Urheberrechtsübertragungsurkunde übertragen . Dieses Dokument legt fest, welche Rechte übertragen werden und was Sie anschließend damit tun dürfen. Eine solche Urkunde regelt auch weitere Angelegenheiten, wie beispielsweise eine Haftungsfreistellung, in der der Urheber erklärt, keine Rechte Dritter verletzt zu haben – eine logische Garantie.

Ein Entwickler ist in der Regel nicht begeistert davon, eine Übertragungsurkunde zu unterzeichnen. Wenn Sie jedoch eine Website speziell für Ihr Unternehmen anfertigen ließen, ist es nur logisch, dass Ihnen alle Rechte gehören.

Oder arbeiten Sie mit einer Lizenz

Statt einer vollständigen Übertragung können Sie einen Lizenzvertrag abschließen: Das Urheberrecht verbleibt beim Entwickler, Sie erhalten jedoch das Recht, das Design zu nutzen und gegebenenfalls zu verändern. Was Sie mit der gelieferten Website tun dürfen, hängt von den Lizenzbedingungen ab. Bitte beachten Sie: Eine Lizenz kann nicht-exklusiv sein, d. h. der Entwickler kann dieselbe Lizenz auch anderen Personen erteilen. Formulieren Sie daher eine Lizenz, die Ihren Wünschen entspricht – eine Standardlizenz ist selten ausreichend.

Lassen Sie den Vertrag prüfen oder entwerfen

Wenn Ihnen der Programmierer einen Lizenzvertrag vorlegt, lassen Sie ihn unbedingt prüfen. Falls nötig, erstellen wir einen geänderten Lizenzvertrag oder beraten Sie hinsichtlich einer Übertragungsurkunde, wobei wir Ihre und die Wünsche des Entwicklers berücksichtigen. Übrigens gelten dieselben Regeln, wenn Sie einen Texter mit dem Verfassen von Inhalten für Ihre Website beauftragen – stellen Sie auch in diesem Fall sicher, dass alles ordnungsgemäß dokumentiert ist.

Häufig gestellte Fragen

Besitze ich automatisch das Urheberrecht an meiner Website?

Nein. Das Urheberrecht an Design, Code, Text und Fotos verbleibt in der Regel beim Urheber, sofern keine Übertragung oder eine entsprechende Lizenz vereinbart wird. Klären Sie dies bitte im Voraus.

Worin besteht der Unterschied zwischen einer Übertragung und einer Lizenz?

Bei der Übertragung (mittels einer Urkunde) gehen die Rechte auf Sie über; bei einer Lizenz bleiben sie beim Urheber und Sie erwerben ein Nutzungsrecht, das ausschließlich oder nicht ausschließlich sein kann.

Gilt dies auch für Texte von Werbetextern?

Ja. Texte sind urheberrechtlich geschützt. Vereinbaren Sie außerdem mit dem Texter, dass die Rechte übertragen oder lizenziert werden.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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