Verträge

Der Registrar sollte nicht für Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit einem Domainnamen verantwortlich gemacht werden

Ein Registrar (der Domainnamen registriert) haftet nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen auf einer Website, die er nicht hostet. Er kann jedoch aufgefordert werden, drei Dinge zu tun: die Beschwerde weiterzuleiten an….

Veröffentlicht am 10. Mai 2021 von MKBjuristen.nl
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Ein Registrar (der Domainnamen registriert) haftet nicht automatisch für Urheberrechtsverletzungen auf einer Website, die er nicht hostet. Er kann jedoch aufgefordert werden, die Beschwerde an den (anonymen) Kunden weiterzuleiten, die Anonymität durch Angabe von Name und Adresse aufzuheben oder die Domain zu deaktivieren. Verzichtet man auf diese Aufforderung, kann dem Registrar kaum ein Vorwurf gemacht werden.

Sie dürfen urheberrechtlich geschützte Bilder nicht einfach auf Ihrer Website veröffentlichen; der Rechteinhaber kann die Entfernung und eine Entschädigung verlangen. Was aber, wenn der Rechtsverletzer anonym bleibt? In diesem Fall können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte wenden – beispielsweise an den Hosting-Anbieter oder die Registrierungsstelle –, um dessen Identität festzustellen. Dies war Gegenstand eines Rechtsstreits um Fotos des damaligen Ministers Ferdinand Grapperhaus.

Worum ging es in dem Fall?

Ein Fotograf fertigte Fotos und Videos von der Hochzeit von Minister Grapperhaus an, die mit dessen Einverständnis veröffentlicht wurden. Sie zeigen ihn beim Händeschütteln trotz der Corona-Maßnahmen. Dieses Material wurde anschließend ohne Genehmigung auf einer sozialkritischen Website verwendet (ECLI:NL:RBAMS:2021:1807).

Im SIDN-Whois war der Domaininhaber als „Datenschutz durch Hostnet“ aufgeführt. Hostnet ist der Registrar: ein Vermittler, der die Domainregistrierung abwickelt und auf Wunsch den Namen des Inhabers verbirgt. Solche Datenschutzdienste sind zulässig.

Was hat der Standesbeamte getan?

Der Urheber forderte über die auf der Website angegebene E-Mail-Adresse die Entfernung der Bilder und Schadensersatz. Da keine Antwort erfolgte, wurden die Bilder erneut verwendet. Daraufhin beauftragte sein Anwalt Hostnet mit der Geltendmachung der Verantwortung für den Registrar. Hostnet erklärte umgehend, lediglich Registrar zu sein: Die Bilder würden von der American SingleHop LLC gehostet, weshalb Hostnet sie nicht entfernen könne. Hostnet informierte den Kunden, woraufhin dieser den Vertrag kündigte und zu einem Registrar in Indien wechselte. Nach einer gerichtlichen Vorladung gab Hostnet die Identität seines ehemaligen Kunden preis.

Der Richter: Hostnet hat keinen Fehler gemacht

Das Bezirksgericht Amsterdam urteilte, dass zwar eine Urheberrechtsverletzung und ein entstandener Schaden vorlägen, Hostnet diese jedoch nicht verletzt und keinen Fehler begangen habe. Schließlich habe Hostnet umgehend klargestellt, bei welchem ​​Hosting-Anbieter die Bilder gespeichert seien und wo Betroffene die Entfernung beantragen könnten.

Der Richter identifizierte drei Handlungsoptionen, die einem Registrar zur Verfügung stehen: (1) die Weiterleitung der Beschwerde an den anonymen Kunden, (2) die Aufhebung der Anonymität durch Angabe von Name und Adresse oder (3) die Entkopplung der Domain/Website. Es obliegt dem Kläger, eine dieser Maßnahmen zu beantragen – was jedoch nicht geschehen war. Darüber hinaus hatte Hostnet den Kunden freiwillig informiert und ihm später den Domainnamen selbst mitgeteilt; eine Entkopplung war nicht mehr möglich, da der Kunde bereits ausgeschieden war. Hostnet wurde für rechtmäßig befunden; der Kläger musste Anwaltskosten in Höhe von ca. 2.500 Euro tragen.

Grenzen des Datenschutzes

Datenschutz ist wichtig – deshalb bieten wir unser DSGVO-Paket zu einem wettbewerbsfähigen Preis an –, kann aber nicht immer gewährleistet werden. Hostnet kann unter Umständen rechtmäßig zur Offenlegung der Identität seiner Kunden verpflichtet sein. Datenschutzvereinbarungen dürfen nicht für Verstöße oder illegale Aktivitäten missbraucht werden. Lesen Sie mehr über die Weitergabe personenbezogener Daten im Falle von Ansprüchen Dritter und darüber, wie ein Hosting-Unternehmen mit rechtswidrigen Inhalten umgeht.

Häufig gestellte Fragen

Haftet ein Registrar für Rechtsverletzungen auf einer Website?

Nicht ohne weiteres, insbesondere nicht, wenn er die Website nicht selbst hostet. Er könnte jedoch aufgefordert werden, die Beschwerde weiterzuleiten, seine Identität preiszugeben oder die Domain zu deaktivieren.

Kann ich die Identität hinter einer anonymen Website herausfinden?

Unter bestimmten Bedingungen ja. Sie können den Registrar oder Hosting-Anbieter bitten, die Anonymität aufzuheben, sofern Sie ein berechtigtes Interesse haben und eine Interessenabwägung dies zulässt.

Schützt ein Datenschutzdienst einen Rechtsverletzer vollständig?

Nein. Datenschutzvereinbarungen dürfen nicht für Urheberrechtsverletzungen oder illegale Aktivitäten missbraucht werden; in solchen Fällen kann die Offenlegung der Identität erforderlich sein.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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