MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Unterbrechung der Verjährungsfrist: Aktive Verhinderung der Verjährung und damit des Verlusts der Einbringlichkeit einer Forderung. In den Niederlanden verjähren Forderungen nach 5 Jahren für vertragliche und nach 20 Jahren für sonstige Forderungen. Die Verjährungsfrist kann durch schriftliche Mahnung, Vorladung oder Empfangsbestätigung des Schuldners unterbrochen werden. Die Frist beginnt mit dem Datum der Unterbrechung von neuem. Für Unternehmer mit offenen Forderungen ist die Einhaltung der Fristen entscheidend. Im Folgenden finden Sie realistische Fristen, Methoden und mögliche Fallstricke.
Die kurze Antwort
- Verjährungsfristen: 5 Jahre vertraglich, 20 Jahre ansonsten, 2 Jahre für bestimmte Ansprüche.
- Unterbrechung durch: schriftliche Aufforderung (Art. 3:317 BW), Vorladung, Empfangsbestätigung durch den Schuldner.
- Die Frist beginnt erneut zu laufen: ab dem Datum der Unterbrechung.
- Nachweis: Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung.
- Vorbeugen: Überwachen Sie Fristen in Ihren eigenen Aufzeichnungen.
Verjährungsfrist
- 5 Jahre: die meisten vertraglichen Ansprüche (Darlehen, Kaufpreis).
- 2 Jahre: Verbraucherkauf (freiwillig bezahlte Waren oder Dienstleistungen).
- 2 Jahre: Entschädigung für rechtswidrige Handlungen – ab dem Zeitpunkt, an dem der Schaden und der Haftende bekannt werden.
- 20 Jahre: die meisten anderen Ansprüche (absolute Laufzeit).
- 3 Jahre: Ansprüche aus Unternehmenskäufen.
- 1 Jahr: bestimmte verkürzte Zeiträume (z. B. Transportschäden).
Festlegung der Frist: Berücksichtigen Sie die Art des Anspruchs und die vertraglichen Vereinbarungen.
Wie kann man damit aufhören? Drei Methoden
1. Schriftliche Aufforderung (Art. 3:317 BW)
Brief an den Schuldner:
- Die Forderung muss eindeutig identifiziert werden (Betrag, Rechnung, Datum).
- Zahlungserinnerung.
- Versand per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung.
Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Datum des Aufforderungsschreibens erneut zu laufen.
2. Vorladung
Einleitung eines Gerichtsverfahrens – automatische Unterbrechung der Verjährungsfrist ab dem Datum der Zustellung der Klage. Stärkerer Beweis als eine förmliche Aufforderung, aber teurer.
3. Anerkennung durch den Schuldner
Der Schuldner erkennt die Forderung schriftlich oder durch Teilzahlung an. Dadurch wird die Verjährungsfrist automatisch unterbrochen.
Inhalt einer gültigen Erinnerung
- Adressdaten des Schuldners.
- Beschreibung der Reklamation (Rechnungsnummer, Betrag, Datum).
- Zahlungsaufforderung innerhalb einer angemessenen Frist (14-30 Tage).
- Erklärung: „Im Falle der Nichtzahlung behalte ich mir das Recht auf rechtliche Schritte vor.“.
- Datum und Unterschrift.
Eine Standardvorlage für ein Mahnschreiben von einem Anwalt oder Inkassobüro enthält alle erforderlichen Elemente.
Nachweis der Unterbrechung
Im Streitfall müssen Sie nachweisen können, dass Sie die Verjährungsfrist unterbrochen haben. Nachweismittel:
- Einschreiben: Empfangsbestätigung.
- E-Mail: Empfangsbestätigung über das System.
- Persönliche Übergabe: Zeuge erforderlich.
- WhatsApp/SMS: Lesebestätigungen (schwacher Beweis).
Am günstigsten und sichersten: Einschreiben – 8–12 € pro Stück.
Fallstricke
- Zu spät: Die Frist ist bereits abgelaufen – der Anspruch ist verjährt und kann nicht mehr geltend gemacht werden.
- Unklare Formulierung: nicht eindeutig, welche Behauptung gemeint ist – keine Unterbrechung.
- Kein Nachweis: Erinnerung wurde zwar verschickt, aber nicht per Einschreiben – Nachweis schwierig.
- Nur telefonisch: Ein Telefongespräch allein genügt nicht – eine schriftliche Bestätigung ist erforderlich.
- Vergessen zu wiederholen: Die Unterbrechung muss in jeder neuen Periode erneut durchgeführt werden.
Ehrliche Empfehlung
Für Unternehmer mit offenen Forderungen: Halten Sie einen Zahlungsplan ein. Bei drohender Verjährung: Unterbrechen Sie diese rechtzeitig per Einschreiben (8 €) oder durch ein Inkassobüro. Bei hohen Forderungen oder komplexen Sachverhalten: Lassen Sie sich von einem Anwalt (250 €) ein Mahnschreiben aufsetzen. Vermeiden Sie, dass Gelder aufgrund einfacher administrativer Nachlässigkeit uneinbringlich werden.
Weitere Themen: Beauftragung eines Inkassobüros, summarische Verfahren und formelle Berufungsmitteilung.
Häufig gestellte Fragen
Maßnahmen zur Verhinderung des Verjährens und damit der Uneinbringlichkeit einer Forderung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Unterbrechung erneut zu laufen. Drei Methoden: schriftliche Mahnung, Klage oder Empfangsbestätigung durch den Schuldner.
5 Jahre für die meisten vertraglichen Ansprüche, 2 Jahre für Verbraucherkauf- und Deliktsschäden, 20 Jahre absolute Verjährungsfrist, 3 Jahre für Unternehmenskäufe und spezifische kurze Fristen z.B. für Transport.
Schreiben mit Angabe der Forderung (Rechnungsnummer, Betrag, Datum), Zahlungsaufforderung innerhalb der angegebenen Frist (14–30 Tage) und Hinweis auf den Rechtsweg. Zur Beweissicherung per Einschreiben versenden.
Nein, ein Telefongespräch allein unterbricht die Verjährungsfrist nicht. Eine schriftliche Aufforderung, Ladung oder Empfangsbestätigung ist erforderlich. Ein Telefongespräch kann jedoch eine sofortige schriftliche Bestätigung nach sich ziehen, wodurch die Verjährungsfrist unterbrochen wird.
Mit jedem neuen Zeitraum wiederholt sich das. Beispiel: Bei einem Zeitraum von 5 Jahren verlängert sich die Unterbrechung um weitere 5 Jahre – danach ist die Unterbrechung erneut erforderlich. Bei länger bestehenden Ansprüchen sollten regelmäßige Erinnerungen versendet werden.
Der Schuldner kann sich auf die Verjährungsfrist berufen – der Richter wird die Forderung dann abweisen. Unwiderruflich – das Geld ist endgültig uneinbringlich. Daher ist die Überwachung von Fristen für jede offene Forderung unerlässlich.
Bei hohen Forderungen oder komplexen Sachverhalten: Anwalt oder Inkassobüro (50–250 €). Für einfache Mahnungen: Verwenden Sie eine Vorlage. Wichtig: Verwenden Sie eine eindeutige Formulierung und versenden Sie die Mahnung per Einschreiben.