MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Ein kostenloses, gesundes Mittagessen für Ihre Mitarbeiter fällt nicht unter die gezielte Ausnahmeregelung für arbeitsschutzbezogene Maßnahmen im Rahmen der Spesenabrechnung (WKR). Das Gericht urteilte, dass sich eine arbeitsschutzbezogene Maßnahme auf Sicherheit und Gesundheit *am* Arbeitsplatz beziehen muss, während eine Mahlzeit die allgemeine Gesundheit betrifft. Infolgedessen musste ein Arbeitgeber eine zusätzliche Abgabe von rund 60.000 Euro entrichten.
Im Rahmen der Regelung zu berufsbedingten Ausgaben (Work-Related Expenses Scheme, WKR) kann ein Arbeitgeber einen Teil des steuerpflichtigen Lohns steuerfrei für Zulagen und Vergünstigungen verwenden – die sogenannte Freigrenze. Darüber hinaus gibt es gezielte Ausnahmen, die die Freigrenze nicht mindern und steuerfrei bleiben. Die Frage in diesem Fall (ECLI:NL:RBDHA:2021:6986): Fällt die Bereitstellung gesunder Mahlzeiten ebenfalls darunter? Er zeigt, wie kleine Vergünstigungen für Mitarbeiter zu Problemen mit dem Finanzamt führen können.
Der Arbeitgeber stellt gesunde Mahlzeiten zur Verfügung
Die Mitarbeiter konnten täglich kostenlos im Betriebsrestaurant zu Mittag essen und zwischen zwei in Absprache mit einer Ernährungsberaterin zusammengestellten Gerichten wählen – ohne Zuckerzusatz, E-Nummern oder Salz und mit ausreichend Gemüse. Damit wollte der Arbeitgeber zur Gesundheit der Belegschaft beitragen. Es gab eine Richtlinie zur gesunden Ernährung, und Ärzte bestätigten, dass die Mahlzeiten in das Präventions- und Gesundheitsprogramm passten.
Gezielte Ausnahmeregelung für Arbeitsschutzbestimmungen?
Der Arbeitgeber hatte die Kosten für die Verpflegung zunächst als steuerpflichtigen Lohn vom Freibetrag abgezogen. Dies führte jedoch zu einer Überschreitung des Freibetrags und somit zu einer steuerpflichtigen Abgabe von 80 %, insgesamt rund 60.000 € über zwei Jahre. Im Einspruchs- und Berufungsverfahren beantragte der Arbeitgeber, die Mahlzeiten unter die gezielte Ausnahmeregelung für Arbeitsschutzmaßnahmen zu stellen, um sie steuerfrei zu halten. Arbeitsschutzmaßnahmen – wie beispielsweise ein Erste-Hilfe-Kurs im Rahmen des Arbeitsschutzplans, eine obligatorische arbeitsmedizinische Untersuchung oder Schutzkleidung – sind von der Abgabe befreit.
Das Urteil: Keine Arbeitsschutzbestimmungen
Das Bezirksgericht Den Haag entschied, dass das gesunde Mittagessen nicht unter die vorgesehene Ausnahme fällt. Das Arbeitsgesetz enthält ausschließlich Verpflichtungen im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit *am* Arbeitsplatz, und die betriebliche Gesundheitspolitik muss ebenfalls einen Bezug zur Arbeit aufweisen. Eine Mahlzeit steht jedoch in engerem Zusammenhang mit der allgemeinen Gesundheit. Daher greift die Ausnahme nicht, und die „nette Geste“ kostete den Arbeitgeber zusätzliche 60.000 Euro.
Zum Vergleich führte der Richter einen Kurs zur Raucherentwöhnung an: Dieser *bezieht sich* auf die Arbeit, da ein rauchfreier Arbeitsplatz vorgeschrieben ist. Der Schutz des Arbeitsplatzes vor ungesunden Lebensmitteln hingegen nicht.
Häufig gestellte Fragen
Ist ein kostenloses, gesundes Mittagessen für meine Mitarbeiter steuerfrei?
Nicht über die gezielte Ausnahmeregelung für Arbeitsschutzbestimmungen. Eine Mahlzeit betrifft die allgemeine Gesundheit, nicht die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz, und fällt daher laut Richter nicht unter diese Regelung.
Was *fällt* unter einer Arbeitsschutzbestimmung?
Maßnahmen mit direktem Bezug zur Arbeit, wie beispielsweise ein Erste-Hilfe-Kurs im Rahmen des Gesundheits- und Sicherheitsplans, eine obligatorische ärztliche Untersuchung oder Schutzkleidung.
Was passiert, wenn ich den zulässigen Abstand überschreite?
Sie zahlen eine Schlussgebühr von 80 % auf den Selbstbehalt. Das kann sich beträchtlich summieren, wie in diesem Fall mit rund 60.000 Euro.
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