Arbeitsfragen

Kleine Vergünstigungen für die Mitarbeiter? Nett, aber vermeiden Sie Streitigkeiten mit den Finanzbehörden

Geschenkgutscheine, ein Weihnachtskorb oder ein Betriebsausflug können steuerfrei bleiben, allerdings setzen die Finanzbehörden im Rahmen der Regelung zur berufsbedingten Ausgabenabzugsregelung (Work Expenses Scheme, WKR) Grenzen. Wenn Sie die Steuerfreibeträge und die festgelegten Ausnahmen nicht überschreiten, vermeiden Sie eine zusätzliche Steuerberechnung.

Veröffentlicht am 31. August 2020 von MKBjuristen.nl
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Geschenkgutscheine, ein Weihnachtskorb oder ein Betriebsausflug können steuerfrei bleiben, allerdings setzen die Finanzbehörden im Rahmen der Regelung zur berufsbedingten Ausgabenabzugsregelung (Work Expenses Scheme, WKR) Grenzen. Wenn Sie die Steuerfreibeträge und die festgelegten Ausnahmen nicht überschreiten, vermeiden Sie eine zusätzliche Steuerberechnung.

Die Regelung zu berufsbedingten Ausgaben im Überblick

Im Rahmen der Regelung zur Erstattung von Betriebsausgaben können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfreie Zulagen und Vergünstigungen gewähren, beispielsweise einen Weihnachtskorb oder eine Betriebsfeier. Es gilt ein steuerfreier Betrag: ein Prozentsatz Ihrer gesamten Lohnsumme, den Sie steuerfrei ausgeben können. Überschreiten Sie diesen Betrag, wird auf den übersteigenden Betrag eine Abgabe fällig.

Gezielte Ausnahmen und Nullbewertungen

Zusätzlich zum Steuerfreibetrag gibt es gezielte Ausnahmen (z. B. für bestimmte Studienkosten oder Reisekosten) und eine Nullbewertung für betriebliche Einrichtungen. Diese reduzieren Ihren Steuerfreibetrag nicht, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen. (Die Prozentsätze und Bedingungen ändern sich regelmäßig; bitte klären Sie dies mit Ihrer Lohnbuchhaltung.)

Es darf sich nicht um verdeckte Löhne handeln

Die Finanzbehörden achten darauf, dass Sie Ihr steuerpflichtiges Gehalt nicht durch steuerfreie Vergünstigungen ersetzen. Eine Vergünstigung muss üblich sein; übermäßige oder ungewöhnliche Leistungen können weiterhin als Lohn besteuert werden (übliche Praxis). Achten Sie daher auf ein angemessenes und geschäftsmäßiges Vorgehen.

Dokumentieren Sie es ordnungsgemäß

Führen Sie Buch darüber, was Sie der Lohnsteuerprüfung unterwerfen, und behalten Sie Ihre verfügbaren Zulagen im Blick. Eine klare Regelung, beispielsweise in Ihrem Mitarbeiterhandbuch, beugt Überraschungen bei einer Prüfung vor.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich einen Weihnachtskorb steuerfrei verschenken?

Oft ja, innerhalb des steuerfreien Rahmens der berufsbedingten Ausgabenregelung. Bei Überschreitung dieses Rahmens wird eine abschließende Abgabe fällig.

Was ist der übliche Übungstest?

Voraussetzung ist, dass eine Leistung nicht ungewöhnlich hoch oder ungewöhnlich ist. Übermäßige Vergünstigungen können weiterhin als Lohn besteuert werden.

Wie groß ist der freie Platz?

Ein Prozentsatz der gesamten Lohnsumme, der sich regelmäßig ändern kann. Stimmen Sie die aktuellen Prozentsätze mit Ihrer Lohnbuchhaltung ab.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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