MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Bei Beendigung des Handelsvertretervertrags hat der Handelsvertreter häufig Anspruch auf eine Kundenprovision (Artikel 7:442 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches): eine Entschädigung für die von ihm vermittelten Kunden, von denen Sie weiterhin profitieren. Die Provision beträgt maximal ein Jahresgehalt.
Der Handelsvertreter ist rechtlich geschützt
Der Handelsvertreter gilt als wirtschaftlich schutzbedürftige Partei und genießt daher umfassenden Schutz gemäß europäischer Verordnungen. Ein wichtiger Bestandteil dieses Schutzes ist das Recht des Auftraggebers auf Entschädigung bei Beendigung der Zusammenarbeit.
Drei Bedingungen für die Kundenentschädigung
Der Agent hat Anspruch auf Entschädigung, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Er hat neue Kunden gewonnen oder bestehende Geschäftsbeziehungen wesentlich ausgebaut, Sie ziehen auch nach Beendigung des Vertrags noch einen wesentlichen Nutzen daraus, und die Zahlung der Entschädigung ist unter Berücksichtigung aller Umstände, einschließlich der entgangenen Provision, angemessen.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Die Entschädigung des Mandanten ist gesetzlich auf ein Jahresgehalt begrenzt, berechnet auf Basis des Durchschnitts der letzten fünf Jahre (oder der kürzeren Vertragslaufzeit). Innerhalb dieses Höchstbetrags richtet sich die Höhe nach dem erbrachten Nutzen und der Angemessenheit.
Wann erlischt das Recht?
Das Recht kann beispielsweise erlöschen, wenn Sie den Vertrag wegen eines schwerwiegenden Vertragsbruchs durch den Vertreter kündigen, wenn der Vertreter den Vertrag selbst kündigt, ohne dass Ihnen dies zuzurechnen ist, oder wenn der Vertreter es versäumt, seinen Anspruch innerhalb eines Jahres nach der Kündigung geltend zu machen.
Häufig gestellte Fragen
Hat jeder Handelsvertreter Anspruch auf eine Entschädigung für den entstandenen Goodwill?
Nur wenn die drei rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend ist die Weiterempfehlung von Kunden, von denen Sie weiterhin profitieren.
Kann ich die Kundenentschädigung vertraglich ausschließen?
Nicht zum Nachteil des Agenten vor Vertragsende: Der Schutz ist zwingend. Ein vorheriger Ausschluss ist nicht haltbar.
Innerhalb welcher Frist muss der Agent den Anspruch geltend machen?
Grundsätzlich muss der Vertreter seinen Anspruch innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrags geltend machen, andernfalls erlischt das Recht.
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