MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
Es empfiehlt sich, wichtige Verträge, Geschäftsbedingungen und andere juristische Dokumente nicht selbst zusammenzustellen oder zu kopieren. Wir unterstützen Unternehmer mit begrenztem Budget mit maßgeschneiderten Rechtslösungen, transparenten Kosten im Voraus und verständlichen Erklärungen.
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Der Verkauf von gefälschten Produkten ist eine Straftat und kann zivilrechtliche Ansprüche nach sich ziehen. Ob Privatperson oder Händler – Sie verletzen geistige Eigentumsrechte, riskieren strafrechtliche Verfolgung und können für Schäden, entgangenen Gewinn und die Vernichtung von Waren haftbar gemacht werden.
Produktpiraterie ist mehr als nur Markenrechtsverletzung
Bei Produktpiraterie denkt man zunächst an kopierte Marken, doch das Problem geht weit darüber hinaus. Produktpiraterie ist eine Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums im weitesten Sinne: Neben Markenrechten können auch Urheber-, Design- oder Patentrechte betroffen sein. Man begeht daher schneller eine Rechtsverletzung, als man denkt.
Für alle strafbar
Der Verkauf und Handel mit gefälschten Waren ist eine Straftat, unabhängig davon, ob man Privatperson oder Händler ist und ob die Einkünfte ordnungsgemäß deklariert wurden. Die Strafen werden verschärft, und Markeninhaber sowie Behörden können Produktfälschungen immer leichter aufdecken, auch online.
Zivilrechtliche Ansprüche: Schadensersatz und Herausgabe des Gewinns
Neben strafrechtlichen Konsequenzen kann der Rechteinhaber auch zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten: Schadensersatz, Herausgabe der durch die Fälschung erzielten Gewinne, Vernichtung oder Rückruf der Ware sowie eine Unterlassungsklage mit Vertragsstrafe. Die Kosten können erheblich sein.
Schützen Sie sich vor dem Handel mit gefälschten Waren
Prüfen Sie Ihre Einkäufe und Lieferanten sorgfältig: Ein verdächtig niedriger Preis oder eine zweifelhafte Herkunft sollten Sie warnen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Produkt gegen Schutzrechte verstößt, lassen Sie sich vor dem Verkauf beraten. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Häufig gestellte Fragen
Ist der Verkauf von gefälschten Waren auch für Privatpersonen eine strafbare Handlung?
Ja. Der Handel mit gefälschten Waren ist eine strafbare Handlung, unabhängig davon, ob es sich um eine Privatperson oder einen Händler handelt.
Was kann ein Markeninhaber von mir verlangen?
Dies umfasst unter anderem Schadensersatz, die Herausgabe von Gewinnen, die Vernichtung oder den Rückruf von Warenbeständen sowie eine einstweilige Verfügung mit Strafzahlung.
Hafte ich, wenn ich nicht wusste, dass es eine Fälschung war?
Unwissenheit schützt nicht automatisch. Prüfen Sie Ihre Einkäufe und Bezugsquellen sorgfältig.
Haben Sie Fragen zu Produktpiraterie oder Markenrechtsverletzungen?
Unsere Rechtsexperten beraten Rechteinhaber sowie Verkäufer, die verklagt wurden. Lernen Sie unser für Marken-und IP-Rechtoder vereinbaren Sie ein kostenloses Beratungsgespräch.