Rechtsangelegenheiten

Nein, ein Handelsname und eine Marke sind keine Synonyme

Ein Handelsname und eine Marke sind nicht dasselbe. Ein Handelsname ist der Name, unter dem Sie Ihr Unternehmen führen; eine Marke ist ein Kennzeichen für Ihre Produkte oder Dienstleistungen. Sie werden auf unterschiedlichen Wegen geschaffen und geschützt.

Veröffentlicht am 16. September 2020 von MKBjuristen.nl
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Ein Handelsname und eine Marke sind nicht dasselbe. Ein Handelsname ist der Name, unter dem Sie Ihr Unternehmen führen; eine Marke ist ein Kennzeichen für Ihre Produkte oder Dienstleistungen. Sie werden auf unterschiedliche Weise geschaffen und geschützt – und es empfiehlt sich, beides zu sichern.

Was ist ein Handelsname?

Der Firmenname ist der Name, unter dem Ihr Unternehmen öffentlich auftritt. Die Rechte am Firmennamen entstehen durch die tatsächliche Nutzung dieses Namens; die Eintragung bei der Handelskammer ist üblich, begründet aber nicht das Recht. Der Schutz beschränkt sich oft auf das Gebiet, in dem Sie tätig sind, und auf die Verwechslungsgefahr mit ähnlichen Unternehmen.

Was ist eine Marke?

Eine Marke ist ein charakteristisches Zeichen, das mit Produkten oder Dienstleistungen verbunden ist – ein Name, ein Logo oder ein Symbol. Im Gegensatz zu einem Handelsnamen entsteht ein Markenrecht grundsätzlich durch Registrierung, beispielsweise beim Benelux-Amt (BOIP) oder beim EU-Amt (EUIPO). Eine eingetragene Marke bietet einen starken und umfassenden Schutz für die registrierten Waren oder Dienstleistungen.

Der Unterschied im Schutz

Ein Handelsname schützt in erster Linie vor Verwechslungen mit anderen Firmennamen, oft regional. Eine Marke schützt das Kennzeichen bestimmter Produkte oder Dienstleistungen, grundsätzlich in den gesamten Benelux-Staaten oder der EU. Eine Marke bietet daher in der Regel einen stärkeren und umfassenderen Schutz.

Sorgen Sie dafür, dass beides dabei bleibt

In der Praxis lohnt es sich, den eigenen Namen sowohl als Handelsnamen zu verwenden als auch – wo sinnvoll – als Marke eintragen zu lassen. Prüfen Sie im Vorfeld, ob der Name verfügbar ist und keine bestehenden Handelsnamen oder Marken verletzt.

Häufig gestellte Fragen

Ist der Name meiner Handelskammer automatisch eine Marke?

Nein. Ihr Firmenname entsteht durch die Benutzung; ein Markenrecht entsteht grundsätzlich nur durch die Eintragung beim BOIP oder EUIPO.

Welcher Schutz bietet mehr Sicherheit?

Eine eingetragene Marke bietet in der Regel einen umfassenderen und stärkeren Schutz als ein Handelsname.

Muss ich beides organisieren?

Oft ja: Verwenden Sie Ihren Namen als Handelsnamen und lassen Sie ihn gegebenenfalls auch als Marke eintragen.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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