MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Wenn jemand Ihr Foto ohne Ihre Erlaubnis verwendet hat, können Sie rechtliche Schritte einleiten: Ein ausreichend kreatives Foto ist urheberrechtlich geschützt, auch ohne Copyright-Symbol (©). Fordern Sie zunächst schriftlich oder per E-Mail die Unterlassung der Rechtsverletzung (gegebenenfalls mit einem Screenshot als Beweis) und gegebenenfalls Schadensersatz. Erfolgt keine Reaktion, kann das Gericht die Nutzung untersagen, eine Strafe verhängen und Schadensersatz zusprechen.
Als Fotograf investieren Sie Zeit und Erfahrung in dieses eine Foto. Es ist daher ärgerlich – und illegal –, wenn jemand anderes es einfach ohne Erlaubnis verwendet. Glücklicherweise können Sie dagegen vorgehen und sogar Schadensersatz fordern.
Für Ihr Foto ist eine Genehmigung erforderlich
Wer ein Foto macht, ist dessen Urheber. Ist das Foto ausreichend kreativ, besitzt man das Urheberrecht (geistiges Eigentum), und andere dürfen es nicht ohne die eigene Erlaubnis verwenden. Viele glauben, dies gelte nur bei einem Copyright-Symbol (©), doch das ist falsch: Das Urheberrecht entsteht automatisch.
Fotos dürfen daher nicht einfach kopiert werden. Es gibt Ausnahmen, beispielsweise wenn der Urheber bereits lange genug verstorben ist und das Foto gemeinfrei ist. Solange Sie jedoch leben, ist Ihre Zustimmung erforderlich.
Maßnahmen gegen die unrechtmäßige Nutzung
Wenn Sie feststellen, dass jemand Ihr Foto ohne Ihre Erlaubnis verwendet, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Oft genügt ein Brief oder eine E-Mail, in der Sie die Person auffordern, die Urheberrechtsverletzung zu unterlassen: Geben Sie deutlich an, um welches Foto es sich handelt und dass Sie die Rechte daran besitzen. Sichern Sie den Beweis mit einem Screenshot und fordern Sie gegebenenfalls Schadensersatz.
Sollten sie der Verpflichtung nicht nachkommen, können Sie gerichtlich vorgehen. Das Gericht kann die Nutzung untersagen und eine Vertragsstrafe verhängen. Zusätzlich spricht es Schadensersatz zu: Dieser setzt sich aus den Lizenzeinnahmen zusammen, die Ihnen bei ordnungsgemäßer Zahlung entgangen wären, zuzüglich der Kosten, die Ihnen durch die Durchsetzung Ihrer Rechte entstanden sind. Diese Entschädigung dient Ihrem Schutz und nicht der Bestrafung der anderen Partei.
Oder man trifft Vereinbarungen über die Nutzung
So weit muss es nicht immer kommen – Fotografen freuen sich oft sogar, wenn ihre Fotos gefragt sind. Sie können die Nutzungserlaubnis unter Bedingungen wie Namensnennung oder Vergütung erteilen und festlegen, dass das Foto nur auf der jeweiligen Website und nicht in Mailings oder Broschüren verwendet werden darf. Dies halten Sie in einem Lizenzvertrag. Sie können sogar alle Rechte an dem Foto an ein Unternehmen verkaufen – dann dürfen Sie es aber selbst nur mit dessen Genehmigung verwenden.
Häufig gestellte Fragen
Habe ich das Urheberrecht an meinem Foto auch ohne das ©-Symbol?
Ja. Das Urheberrecht entsteht automatisch, sobald Sie ein ausreichend kreatives Foto aufnehmen. Ein Copyright-Symbol ist für den Schutz nicht erforderlich.
Was soll ich tun, wenn jemand mein Foto verwendet?
Fordern Sie zunächst schriftlich die Einstellung der Rechtsverletzung, sichern Sie Beweise (z. B. Screenshots) und fordern Sie gegebenenfalls Schadensersatz. Sollten Sie keine Reaktion erhalten, können Sie gerichtlich eine einstweilige Verfügung, eine Vertragsstrafe und Schadensersatz erwirken.
Wie wird die Entschädigung berechnet?
Auf Grundlage der Lizenzgebühr, die Sie erhalten hätten, zuzüglich der Kosten für die Durchsetzung Ihrer Rechte. Es handelt sich um eine angemessene Entschädigung, nicht um eine Strafe.
Hilfe bei Bildrechten und Lizenzen
Die Urheberrechtsspezialisten von MKB Juristen gehen gegen Urheberrechtsverletzungen vor oder entwerfen einen Lizenzvertrag. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch .