MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Lassen Sie einen Franchisevertrag vor der Unterzeichnung unbedingt von einem Anwalt prüfen. Die Bedingungen sind komplex und legen oft genau fest, was dem Franchisenehmer erlaubt und was nicht. Darüber hinaus gelten aufgrund des Franchisegesetzes gesetzliche Schutzbestimmungen, die im Vertrag korrekt wiedergegeben werden müssen.
Was regelt ein Franchisevertrag?
Beim Franchising nutzt der Franchisenehmer ein bewährtes Konzept, den Markennamen und das Know-how des Franchisegebers. Der Vertrag regelt, was der Franchisenehmer mit diesen Rechten tun darf: Er darf beispielsweise nicht einfach einen anderen Namen verwenden oder von den Kommunikations- und Konzeptvorgaben abweichen. Die Rechte des Franchisenehmers sind oft streng beschränkt.
Das Franchisegesetz
Seit Inkrafttreten des Franchisegesetzes gelten für Franchisenehmer zwingende Schutzbestimmungen. Dazu gehören beispielsweise die vorvertragliche Informationspflicht (der Franchisegeber muss die Informationen rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung bereitstellen), das Recht auf Zustimmung bei wesentlichen Änderungen, eine Klausel zum Firmenwert und Beschränkungen der Wettbewerbsverbotsklausel nach Vertragsbeendigung. Ein Vertrag, der gegen diese Bestimmungen verstößt, ist in diesen Punkten nichtig.
Warum überprüfen?
Gerade wegen seiner besonderen Merkmale und rechtlichen Bestimmungen ist ein Franchisevertrag schwer verständlich. Eine Überprüfung zeigt, ob der Vertrag dem Franchisegesetz entspricht, wo die Bedingungen zu Ihrem Nachteil wirken und was Sie anpassen lassen können, bevor Sie sich für Jahre binden.
Für Franchisenehmer und Franchisegeber gleichermaßen
Als Franchisenehmer möchten Sie genau wissen, worauf Sie sich einlassen. Als Franchisegeber möchten Sie, dass Ihr Vertrag dem Franchisegesetz entspricht und Ihr Geschäftsmodell schützt. In beiden Fällen lohnt sich eine rechtliche Prüfung.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich meinen Franchisevertrag überprüfen lassen?
Sehr empfehlenswert: Die Verträge sind komplex, gelten oft über Jahre und müssen dem zwingenden Franchisegesetz entsprechen.
Was schützt der Franchise Act?
Dies umfasst unter anderem eine vorvertragliche Informationspflicht, ein Recht auf Zustimmung zu Vertragsänderungen, eine Goodwill-Vereinbarung und Beschränkungen des Wettbewerbsverbots nach Vertragsbeendigung.
Gilt dies auch für den Franchisegeber?
Ja. Auch der Franchisegeber hat ein Interesse daran, dass die Vereinbarung dem Gesetz entspricht und die Rezeptur angemessen schützt.
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