Rechtsangelegenheiten

Ein genauerer Blick auf die neuen Bestimmungen des Mediengesetzes

Das Mediengesetz wurde aufgrund strengerer europäischer Vorschriften erweitert. Dies betrifft nicht nur den Fernsehsektor, sondern auch Kooperationen mit Influencern. Bezahlte Kooperationen sind weiterhin möglich, Transparenz gewinnt jedoch an Bedeutung: Werbung muss als solche erkennbar sein. Was ist...

Veröffentlicht am 30. Dezember 2020 von MKBjuristen.nl
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Das Mediengesetz wurde aufgrund strengerer europäischer Vorschriften erweitert. Dies betrifft nicht nur den Fernsehsektor, sondern auch Kooperationen mit Influencern. Bezahlte Kooperationen sind weiterhin möglich, Transparenz gewinnt jedoch an Bedeutung: Werbung muss als solche erkennbar sein.

Was hat sich verändert?

Das Mediengesetz wurde aufgrund verschärfter europäischer Vorschriften für audiovisuelle Mediendienste erweitert. Neben Rundfunkanstalten unterliegen nun auch bestimmte Online-Videoproduzenten und -plattformen (teilweise) der Aufsicht, vorbehaltlich bestimmter Bedingungen. Für Marken und Influencer bedeutet dies vor allem strengere Transparenzauflagen.

Influencer-Marketing bleibt erlaubt

Anders als in manchen Berichten dargestellt, sind bezahlte Kooperationen mit Influencern weiterhin erlaubt. Neu ist jedoch, dass es immer wichtiger wird, klar zu kennzeichnen, dass es sich um Werbung handelt. Verdeckte Werbung – sogenannte Stealth-Werbung – ist nicht gestattet.

Transparenz ist der Kern

Influencer müssen bezahlte Kooperationen oder gesponserte Beiträge klar kennzeichnen, beispielsweise durch einen eindeutigen Hinweis darauf, dass es sich um Werbung oder eine Kooperation handelt. Neben dem Mediengesetz gelten auch die Werberichtlinien und die Bestimmungen des Werbekodex. Unklare oder verschleierte Werbung führt zu Beschwerden und rechtlichen Schritten.

Was bedeutet das für Marken und Hersteller?

Wenn Sie mit Influencern zusammenarbeiten, legen Sie in Ihrem Partnerschaftsvertrag fest, dass die Zusammenarbeit transparent kommuniziert wird und die geltenden Werberichtlinien eingehalten werden. Dies schützt Ihre Marke vor Reputationsschäden und rechtlichen Konsequenzen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich weiterhin mit Influencern zusammenarbeiten?

Ja, bezahlte Kooperationen sind weiterhin zulässig. Es muss jedoch klargestellt werden, dass es sich dabei um Werbung handelt.

Wie sollte ein gesponserter Beitrag gekennzeichnet werden?

Mit klarem Hinweis darauf, dass es sich um Werbung oder eine bezahlte Kooperation handelt. Versteckte Werbung ist nicht gestattet.

Welche Regeln gelten zusätzlich zum Mediengesetz?

einschließlich der Werberegeln und der Vereinbarungen aus dem Werbekodex bezüglich der Erkennbarkeit von Werbung.

Wie managen Sie Ihre Influencer-Kooperationen richtig?

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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