MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Ein Mitarbeiter, der auf Werbematerialien erkennbar abgebildet ist, kann sein Recht am eigenen Bild geltend machen – allerdings nicht immer erfolgreich. In einem Fall, in dem ein Lieferfahrer fristlos entlassen wurde, urteilte der Richter, dass sein Einspruch gegen die Verwendung seines Porträts unbegründet war. Das Recht am eigenen Bild bietet nur dann Schutz, wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
Persönlichkeitsrechte kurz zusammengefasst
Jede Person, die auf erkennbare Weise abgebildet ist, hat ein Persönlichkeitsrecht (Artikel 21 des Urheberrechtsgesetzes). Im Falle eines nicht in Auftrag gegebenen Porträts kann die porträtierte Person der Veröffentlichung widersprechen, wenn sie ein berechtigtes Interesse daran hat. Dieses Interesse kann ein Interesse am Schutz der Privatsphäre oder, im Falle bekannter Persönlichkeiten, ein kommerzielles Interesse sein.
Der Fall des entlassenen Lieferfahrers
Ein Lieferfahrer, der in Werbematerial seines (ehemaligen) Arbeitgebers abgebildet war, legte nach seiner Entlassung Widerspruch gegen die weitere Verwendung seines Porträts ein. Der Richter wies seinen Widerspruch jedoch ab: Es bestand kein ausreichendes berechtigtes Interesse, um die Verwendung zu untersagen. Der bloße Wunsch, nach einem Konflikt nicht mehr gesehen zu werden, reicht dafür nicht aus.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Sie dürfen Bildmaterial von (ehemaligen) Mitarbeitern nicht unbegrenzt weiterverwenden, aber auch ein Mitarbeiter kann dessen Verwendung nicht immer einfach unterbinden. Ob ein Widerspruch Erfolg hat, hängt von den jeweiligen Interessen ab. Dennoch ist es ratsam, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Streitigkeiten durch eine Verzichtserklärung vermeiden
Die Verwendung von Porträts sollte im Voraus in einer Verzichtserklärung geregelt werden: Legen Sie fest, zu welchem Zweck, wie lange und unter welchen Bedingungen Sie die Bilder auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verwenden dürfen. Dies verhindert, dass ein (ehemaliger) Mitarbeiter später erfolgreich Einspruch erheben kann.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich weiterhin Aufnahmen eines ehemaligen Mitarbeiters verwenden?
Nicht uneingeschränkt unbegrenzt, aber der Arbeitnehmer kann es auch nicht immer verhindern. Es hängt von seinem berechtigten Interesse ab. Eine Verzichtserklärung beugt Streitigkeiten vor.
Wann ist eine Klage auf Grundlage von Persönlichkeitsrechten erfolgreich?
Wenn die dargestellte Person ein berechtigtes Interesse hat, beispielsweise ein Interesse am Schutz ihrer Privatsphäre oder ein kommerzielles Interesse, ist dies zulässig. Der bloße Wunsch, nicht abgebildet zu werden, reicht oft nicht aus.
Wie reguliere ich die Verwendung von Bildern durch Mitarbeiter?
Mit einer Verzichtserklärung, in der Sie die Nutzung, die Dauer und die Bedingungen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses festlegen.
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