Rechtsangelegenheiten

Beginnen Sie, über die Beendigung des Vertrags nachzudenken

Ein Vertrag kann auf verschiedene Weise enden: durch Vertragserfüllung, durch Kündigung oder Aufhebung gemäß Vertrag, durch eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung, durch Auflösung wegen Vertragsbruchs oder durch gerichtliche Aufhebung. Man beachte….

Veröffentlicht am 2. März 2021 von MKBjuristen.nl
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Ein Vertrag kann auf verschiedene Weise enden: durch Vertragserfüllung, durch Kündigung oder Aufhebung gemäß Vertrag, durch eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung, durch Auflösung wegen Vertragsbruchs oder durch gerichtliche Aufhebung. Berücksichtigen Sie die Möglichkeit einer Kündigung bereits bei Vertragsabschluss – so sind Sie im Falle von Problemen gut abgesichert.

Nicht jede Zusammenarbeit verläuft wie geplant. Wer im Voraus regelt, wie und wann eine Vereinbarung beendet werden kann, vermeidet es, in einer Sackgasse zu stecken oder im Gegenteil leer auszugehen. Wir listen die Möglichkeiten auf.

Beendigung durch Leistung, Stornierung oder Annullierung

Ein Vertrag endet am einfachsten durch Erfüllung: Beide Parteien erfüllen ihre Pflichten – der Lieferant liefert, der Kunde zahlt. Hinweis: Es können auch danach noch Verpflichtungen entstehen, beispielsweise wenn der Kunde einen Mangel feststellt und der Lieferant diesen beheben muss.

Wenn ein Vertrag ein Enddatum enthält, bedeutet dies nicht automatisch dessen Beendigung: Oftmals verlängert er sich stillschweigend, sofern keine rechtzeitige Kündigung erfolgt. Der Vertrag legt dann die Kündigungsbedingungen fest, beispielsweise „schriftliche Kündigung mindestens 30 Tage vor dem Enddatum“. Auch ein Kündigungsrecht kann vereinbart werden – was gesetzlich nicht vorgeschrieben ist – zusammen mit den Bedingungen und Folgen, wie etwa der Erstattung bereits entstandener Kosten.

Beendigung im gegenseitigen Einvernehmen

Wenn keine Kündigungs- oder Aufhebungsmöglichkeiten bestehen oder die Bedingungen nicht erfüllt sind, bleibt der Vertrag grundsätzlich in Kraft. Die Parteien können dann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Aufhebungsvereinbarung. Dies wird beispielsweise häufig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer genutzt, um ein Arbeitsverhältnis geordnet zu beenden.

Auflösung wegen Vertragsbruchs

Wenn die andere Partei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt, sind Sie nicht verpflichtet, Ihre Verpflichtungen vollständig zu erfüllen: Sie können den Vertrag auflösen. Die Auflösung geht über die bloße Kündigung hinaus – bereits eingetretene Folgen werden rückgängig gemacht. Die andere Partei muss jedoch zuvor eine angemessene Gelegenheit zur Vertragserfüllung erhalten haben; in der Praxis senden Sie daher zunächst eine Mahnung mit einer angemessenen Frist.

Eine Vertragsauflösung ist auch bei einem sogenannten vorweggenommenen Vertragsbruch möglich: wenn klar ist, dass die Gegenpartei den Vertrag nicht erfüllen kann. Dies erfordert sorgfältige Prüfung. In einem Urteil des Oberlandesgerichts ’s-Hertogenbosch (ECLI:NL:GHSHE:2019:4535) hatte ein Krankenhaus ein komplexes IT-Projekt ausgelagert. Nachdem kritische Lieferfristen überschritten und eine Demonstration, die die unzureichende Stabilität der Software aufzeigte, gescheitert war, beendete das Krankenhaus den Vertrag. Der Richter gab der Vertragsauflösung statt.

Aufhebung durch das Gericht

Schließlich kann ein Vertrag vom Gericht für nichtig erklärt werden, dies ist jedoch die Ausnahme. Dies kann beispielsweise bei einer unter Zwang (Gewalt) zustande gekommenen Unterschrift, bei Beteiligung von Minderjährigen oder Personen ohne Geschäftsfähigkeit oder im Falle eines Irrtums der Fall sein.

Häufig gestellte Fragen

Worin besteht der Unterschied zwischen Kündigung und Auflösung?

Mit Beendigung (durch Erfüllung, Kündigung oder Vereinbarung) erlischt der Vertrag endgültig. Im Falle einer Auflösung wegen Vertragsbruchs werden zudem bereits entstandene Folgen rückgängig gemacht.

Muss ich immer zuerst eine Mahnung versenden?

In der Regel ja. Bei einer Auflösung wegen Vertragsbruchs muss die andere Partei grundsätzlich zunächst in Verzug gesetzt und ihr eine angemessene Frist zur Erfüllung des Vertrags eingeräumt werden.

Kann ich einer Stornogebühr zustimmen?

Ja. Sie können im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festlegen, dass im Falle einer vorzeitigen Kündigung eine Entschädigung fällig wird. Dies ist insbesondere für wichtige Kunden oder langfristige Verträge ratsam.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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