MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Ein Hinweisschild auf dem Gelände („Betreten auf eigene Gefahr“, „Keine Haftung für Schäden“) beschränkt Ihre Haftung nur in begrenztem Umfang. Eine solche einseitige Aussage ist nur dann für Dritte bindend, wenn diese sie vernünftigerweise hätten zur Kenntnis nehmen können und die Bedingung Bestandteil des Rechtsverhältnisses ist. Mit diesen vier Tipps sind Sie besser abgesichert.
Tipp 1: Machen Sie sich klar, dass ein Teller kein Wundermittel ist
Ein Hinweisschild mit einem Haftungsausschluss tritt nicht automatisch in Kraft. Eine einseitige Erklärung ist für die andere Vertragspartei nur dann bindend, wenn diese Gelegenheit hatte, den Haftungsausschluss zur Kenntnis zu nehmen und dieser Bestandteil der Vereinbarung ist. Darüber hinaus kann die Geltendmachung eines solchen Haftungsausschlusses, insbesondere bei schwerem Fehlverhalten oder Verletzungen, unangemessen sein.
Tipp 2: Stellen Sie sicher, dass das Schild gut sichtbar und deutlich lesbar ist
Bringen Sie die Hinweisschilder an gut sichtbaren Stellen an, beispielsweise an jedem Eingang zum Gelände, und formulieren Sie sie klar und verständlich. Jeder, der das Gelände betritt, muss die Gegebenheiten vor dem Eingehen des Risikos erkennen und verstehen können.
Tipp 3: Halten Sie es auch vertraglich fest
Ein Schild allein reicht nicht aus. Viel wirksamer ist es, den Haftungsausschluss (die Haftungsfreistellung) in Ihre Vereinbarung und Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Parteien, die Ihr Gelände betreten, wie z. B. Lieferanten und Dienstleister, aufzunehmen. Dann ist der Haftungsausschluss tatsächlich Bestandteil der Vereinbarung.
Tipp 4: Rechnen Sie nicht mit einem Ausschluss bei schwerem Fehlverhalten
Eine Haftungsbefreiungsklausel greift nicht bei Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit und kann auch bei grober Fahrlässigkeit oder Körperverletzung scheitern, wenn ihre Geltendmachung unangemessen ist. Sorgen Sie daher weiterhin für einen sicheren Arbeitsplatz; ein Schild entbindet Sie nicht von Ihrer Sorgfaltspflicht.
Häufig gestellte Fragen
Schützt mich ein Baustellenschild vor allen Ansprüchen?
Nein. Das funktioniert nur, wenn die andere Partei davon Kenntnis hätte erlangen können und der Ausschluss Bestandteil der Vereinbarung ist, nicht jedoch bei Vorsatz, bewusster Fahrlässigkeit oder unberechtigter Berufung.
Wie kann ich den Ausschluss verstärken?
Indem Sie dies auch vertraglich in Ihrer Vereinbarung und Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Parteien, die Ihr Gelände betreten, festlegen.
Erlischt meine Sorgfaltspflicht mit einem Schild?
Nein. Sie bleiben verpflichtet, für eine sichere Baustelle zu sorgen; ein Schild entbindet Sie nicht von dieser Sorgfaltspflicht.
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