MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Die Erstellung einer Mediationsvereinbarung beinhaltet die Festlegung der Grundregeln des Mediationsprozesses: Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Geheimhaltung, die Unparteilichkeit des Mediators sowie Vereinbarungen zu Kosten und Beendigung. Wenn Sie mit einem beim Mediationsministerium (MfN) registrierten Mediator zusammenarbeiten, erklären Sie sich mit der Anwendung der Mediationsordnung des MfN einverstanden. Die Vereinbarung regelt den Prozess; das Ergebnis wird später separat in einer Vergleichsvereinbarung festgehalten (Art. 7:900 BW). Eine gute Mediationsvereinbarung gewährleistet, dass die Parteien sich sicher und offen austauschen können.
Die kurze Antwort
- Freiwilligkeit sicherstellen: Jede Partei kann jederzeit austreten.
- Fügen Sie eine klare Vertraulichkeitsklausel hinzu.
- Beschreiben Sie die unparteiische und unabhängige Rolle des Mediators.
- Erklären Sie, dass die MfN-Mediationsregeln bei der Nutzung eines bei der MfN registrierten Mediators anwendbar sind.
- Die Kosten, deren Verteilung und den Abschluss des Prozesses regeln.
- Es ist festzulegen, dass das Ergebnis in einer Vergleichsvereinbarung festgehalten wird (Art. 7:900 BW).
Ausarbeitung einer Mediationsvereinbarung: die Kernkomponenten
Kern einer Mediationsvereinbarung sind die drei Prinzipien, die der Mediation ihren Wert verleihen. Erstens Freiwilligkeit: Die Teilnahme ist freiwillig, und jede Partei sowie der Mediator können die Mediation jederzeit beenden. Zweitens Vertraulichkeit: Alles Besprochene bleibt vertraulich und darf nicht in späteren Verfahren verwendet werden. Drittens Unparteilichkeit: Der Mediator ist neutral, ergreift keine Partei und fällt kein bindendes Urteil.
Zusätzlich zu diesen Grundsätzen sollten praktische Regelungen in die Vereinbarung aufgenommen werden. Beispiele hierfür sind die Bestellung des Mediators, eine kurze Beschreibung des Streitfalls, die Art und Weise der Durchführung von Besprechungen und die Verpflichtung der Parteien zur aktiven Zusammenarbeit. Die Vereinbarung stellt keine Zwangsmaßnahme dar, sondern legt fest, dass die Parteien ernsthaft versuchen werden, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Vertraulichkeit und die MfN-Vorschriften
Die Vertraulichkeitsklausel verdient besondere Beachtung, denn ohne Vertraulichkeit werden die Parteien nicht offen sprechen. Legen Sie fest, dass alles, was während der Mediation besprochen wird, vertraulich ist, dass Dokumente aus dem Verfahren nicht als Beweismittel dienen dürfen und dass die Parteien weder einander noch den Mediator als Zeugen zum Inhalt benennen dürfen. Fügen Sie Ausnahmen hinzu, beispielsweise für die endgültige Vergleichsvereinbarung oder für bereits öffentlich zugängliche Informationen.
Wenn Sie mit einem bei der Mediationsbehörde (MfN) registrierten Mediator zusammenarbeiten, erklären Sie die Mediationsordnung der MfN für anwendbar. Diese Ordnung regelt unter anderem die Unabhängigkeit des Mediators, die Vertraulichkeit und die Verfahrensabläufe. Durch die Anerkennung der Ordnung schließen Sie sich einem bewährten Rahmen an und müssen nicht jedes Detail selbst ausarbeiten. Mediationsvereinbarung und Ordnung ergänzen sich somit.
Kosten, Dauer und Beendigung
Legen Sie im Vertrag fest, wer die Mediationsgebühren trägt und wie diese aufgeteilt werden. Üblicherweise teilen sich die Parteien die Kosten, es kann aber auch eine andere Aufteilung vereinbart werden. Legen Sie außerdem den Stundensatz oder Festpreis sowie die Rechnungsstellung fest. Klare Vereinbarungen bezüglich der Kosten verhindern, dass Streitigkeiten den Prozess beeinträchtigen.
Beschreiben Sie außerdem, wie und wann die Mediation endet. Dies kann der Fall sein, wenn die Parteien eine Einigung erzielen, eine Partei ihre Teilnahme zurückzieht oder der Mediator zu dem Schluss kommt, dass eine Fortsetzung sinnlos ist. Legen Sie fest, was in diesen Fällen hinsichtlich der entstandenen Kosten und der Vertraulichkeit geschieht, die auch nach Abschluss des Verfahrens weiterhin gilt. Dadurch wird sichergestellt, dass die Parteien im Voraus wissen, wie ihre Situation nach Beendigung des Verfahrens aussieht.
Von der Mediationsvereinbarung zur Vergleichsvereinbarung
Die Mediationsvereinbarung regelt lediglich das Verfahren. Die inhaltliche Lösung ist in einer separaten Vergleichsvereinbarung gemäß Artikel 7:900 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches festzuhalten. In der Mediationsvereinbarung sollte festgehalten werden, dass eine erzielte Lösung in einer solchen Vergleichsvereinbarung dokumentiert wird und dass Vereinbarungen erst nach Unterzeichnung rechtskräftig werden. Dadurch wird verhindert, dass eine vorläufige Einigung als verbindliche Vereinbarung ausgelegt wird.
In einem Familienunternehmen mit zwei Brüdern als Gesellschaftern gerät man in einen Nachfolgestreit. Sie schließen eine Mediationsvereinbarung ab, in der die freiwillige Teilnahme, die Vertraulichkeit und die Bestimmungen des Mediationsministeriums (MfN) festgelegt sind und das Ergebnis in einer Vergleichsvereinbarung festgehalten wird. Nach mehreren Sitzungen erzielen sie eine Einigung über die Unternehmensnachfolge. Da im Vorfeld klar war, dass nur die unterzeichnete Vergleichsvereinbarung bindend ist, entstanden keine Missverständnisse hinsichtlich zwischenzeitlich unterbreiteter, unverbindlicher Vorschläge.
Ehrliche Empfehlung
Sie müssen die Mediationsvereinbarung nicht immer selbst aufsetzen. Ein bei der MfN registrierter Mediator bringt fast immer eine bewährte Vereinbarung mit, die Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und seine eigene Rolle wirksam regelt. Dies ist ein hervorragender Ausgangspunkt für einen unkomplizierten Streitfall. Bedenken Sie jedoch die möglichen Folgen. Die Vergleichsvereinbarung, mit der Sie den Streit beilegen, kann erhebliche finanzielle oder langfristige Konsequenzen haben, und der Mediator ist unparteiisch. Lassen Sie das endgültige Dokument daher von Ihrem Rechtsbeistand prüfen, bevor Sie es unterschreiben, insbesondere wenn es um hohe Beträge, Anteile oder langfristige Verpflichtungen geht.
Möchten Sie mehr erfahren? Sehen Sie sich die Mediationsvereinbarung auf unserer Vertragsseite an, lesen Sie zunächst, was eine Mediationsvereinbarung ist und wie viel die Erstellung einer Mediationsvereinbarung kostet .
Häufig gestellte Fragen
Die Freiwilligkeit, eine klare Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsklausel, die Unparteilichkeit des Mediators, die Kosten und die Beendigung sind festgelegt. Im Falle eines bei der Mediationsbehörde MfN registrierten Mediators gelten die Mediationsregeln der MfN, und das Ergebnis wird in einer Vergleichsvereinbarung festgehalten.
Legen Sie fest, dass alle im Mediationsverfahren besprochenen Inhalte vertraulich sind, dass Dokumente aus dem Verfahren nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen und dass die Parteien einander nicht als Zeugen zum Inhalt des Verfahrens benennen dürfen. Führen Sie Ausnahmen auf, wie beispielsweise die endgültige Vergleichsvereinbarung und bereits öffentlich zugängliche Informationen.
Die Mediationsregeln von MfN regeln die Unabhängigkeit des Mediators, die Vertraulichkeit und den Ablauf des Verfahrens. Durch ihre Anwendung nutzen Sie ein bewährtes Rahmenwerk und müssen nicht jedes Detail selbst ausarbeiten. Die Regeln und die Vereinbarung ergänzen sich.
Die Parteien vereinbaren dies im Vertrag. Üblicherweise werden die Kosten des Mediators geteilt, eine andere Aufteilung ist jedoch möglich. Legen Sie außerdem den Stundensatz oder Festpreis sowie die Rechnungsstellung fest, um finanzielle Streitigkeiten zu vermeiden.
Durch Vereinbarung, weil eine Partei den Vertrag kündigt oder weil der Mediator zu dem Schluss kommt, dass eine Fortsetzung sinnlos ist. Es wird geregelt, wie die Kosten in diesem Fall getragen werden, und es wird festgelegt, dass die Vertraulichkeit auch nach Abschluss des Verfahrens gewahrt bleibt.
Erst nach Unterzeichnung der Vergleichsvereinbarung. In der Mediationsvereinbarung sollte festgehalten werden, dass einzelne Vorschläge während des Verfahrens noch nicht bindend sind und das Ergebnis in einer separaten Vergleichsvereinbarung festgehalten wird (Art. 7:900 BW). Dies beugt Missverständnissen hinsichtlich zwischenzeitlicher Vorschläge vor.
In der Regel nicht. Ein bei der MfN registrierter Mediator erzielt fast immer eine nachweisbare Einigung. Es empfiehlt sich jedoch, die endgültige Vergleichsvereinbarung von Ihrem Rechtsbeistand prüfen zu lassen, da der Mediator unparteiisch ist und nicht Ihre spezifischen Interessen vertritt.