Finanzielle

Wichtige Überlegungen bei der Bearbeitung von Schadensersatzansprüchen

Wenn Sie eine Haftungsklage erhalten, haben Sie im Wesentlichen drei Möglichkeiten: die Klage ablehnen, eine außergerichtliche Einigung erzielen (die in einer Vergleichsvereinbarung mit endgültiger Aufhebung festgehalten wird) oder – falls Sie versichert sind – den Fall über Ihren Haftpflichtversicherer abwickeln lassen.

Veröffentlicht am 11. Februar 2021 von MKBjuristen.nl
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Wenn Sie eine Haftungsklage erhalten, haben Sie im Wesentlichen drei Möglichkeiten: Sie können die Klage ablehnen, eine außergerichtliche Einigung erzielen (die in einer Vergleichsvereinbarung mit endgültiger Aufhebung festgehalten wird) oder – falls Sie versichert sind – den Fall von Ihrem Haftpflichtversicherer bearbeiten lassen. Geben Sie die Haftung niemals einfach zu: Konsultieren Sie vorher Ihren Versicherer oder einen Rechtsanwalt.

Wenn Sie eine Haftungsklage erhalten, sollten Sie sich zunächst rechtlich beraten lassen und Ihre nächsten Schritte sorgfältig abwägen. Manchmal ist eine Zahlung ratsam, in anderen Fällen ist es besser, den Fall vor Gericht zu bringen.

Wie funktioniert Haftung?

Im Kern ist das Haftungsrecht einfach: Wer einen Fehler begeht und dadurch einem anderen Schaden zufügt, muss diesen Schaden ersetzen – nicht mehr und nicht weniger. Es gibt jedoch Ausnahmen: Die Parteien können gegenseitige Fehler begangen haben, oder es kann höhere Gewalt vorliegen. Genau deshalb ist eine vorherige Rechtsberatung wichtig.

Wer haftbar ist, muss den Schaden ersetzen; kommt er dieser Verpflichtung nicht freiwillig nach, kann das Gericht ihn dazu verpflichten. Stimmt das Opfer einer angemessenen Entschädigung zu, ist eine außergerichtliche Einigung oft sinnvoller als ein Gerichtsverfahren. Ein bekanntes Beispiel ist ein großes Unternehmen, das sich nach einem schweren Vorfall in einer seiner Filialen persönlich bei den betroffenen Mitarbeitern entschuldigte und bei der Entschädigungszahlung kooperativ mitwirkte, anstatt rechtliche Schritte einzuleiten. Dadurch konnte nicht nur der Konflikt, sondern auch der Reputationsschaden begrenzt werden.

Option 1: Regelung über Ihren Haftpflichtversicherer

Wer versichert ist, kann nicht einfach ein Schuldeingeständnis machen oder eigenmächtig Vereinbarungen treffen. Ein Haftpflichtversicherer will lediglich den tatsächlichen Schaden ersetzen und muss daher die Kontrolle behalten. Nahezu jede Police sieht vor, dass der Versicherungsnehmer alles unterlässt, was den Interessen des Versicherers schaden könnte – einschließlich eines einfachen Schuldeingeständnisses.

Wenn ein Versicherer involviert ist, sollten Sie zunächst alles mit ihm abstimmen und seinen Anweisungen folgen. Der Versicherer kann die Haftung anerkennen und den Betrag begleichen oder den Anspruch ablehnen, woraufhin gegebenenfalls ein Gerichtsverfahren folgt. Daher bedeutet eine abwartende Haltung nicht zwangsläufig, dass keine Lösung gefunden wird.

Option 2: Die Haftungsklage abweisen

Sie können eine Forderung auch ohne Versicherung ablehnen. Dazu müssen Sie schriftlich und mit Begründung darlegen, warum Sie sich nicht haftbar machen – beispielsweise, weil Ihnen kein Fehler unterlaufen ist oder höhere Gewalt vorliegt. Wir können ein solches Ablehnungsschreiben für Sie verfassen.

Option 3: Einigung durch eine Vergleichsvereinbarung

Wenn Sie eine Einigung mit dem Opfer erzielen, dokumentieren Sie diese ordnungsgemäß in einer Vergleichsvereinbarung . Eine abschließende Freistellungsklausel ist dabei unerlässlich : Mit dieser Klausel erklärt das Opfer, dass alle Angelegenheiten geregelt sind und es später keine höheren Entschädigungsansprüche geltend machen wird. Ohne diese Klausel bleiben Sie in Ungewissheit.

Manchmal ist eine vollständige Entlassung aus dem Verfahren unangemessen, beispielsweise wenn weiterhin ein Komplikationsrisiko besteht. In solchen Fällen kann eine Ausnahme gemacht werden, etwa durch einen medizinischen Vorbehalt, der die Geltendmachung nachfolgender Behandlungskosten ermöglicht. Da in jedem Fall viele Faktoren eine Rolle spielen, ist es in der Regel nicht ratsam, eine Vergleichsvereinbarung selbst zu entwerfen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich die Haftung sofort anerkennen?

Nach Möglichkeit nicht. Selbst wenn Sie versichert sind, ist eine Aufnahme oft nur nach Rücksprache mit Ihrem Versicherer erlaubt. Klären Sie dies unbedingt vorher ab; eine unbeabsichtigte Aufnahme kann teuer werden.

Was ist eine Endentladung?

Eine Vereinbarung, in der das Opfer erklärt, dass mit der vereinbarten Entschädigung alles geregelt sei und es keine weiteren Ansprüche geltend machen werde. Manchmal wird in diesem Zusammenhang ein medizinischer Vorbehalt gemacht.

Muss ich immer eine Schadensmeldung bezahlen?

Nein. Sie können eine Forderung mit Begründung ablehnen, wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie nicht haftbar sind, beispielsweise im Falle höherer Gewalt oder fehlenden Verschuldens. Lassen Sie dies jedoch rechtlich prüfen.

Unterstützung bei einem Haftungsanspruch

Ob Sie ablehnen oder einen Vergleich anstreben: Ein falscher Schritt kann Sie Geld oder Rechtssicherheit kosten. Die Rechtsexperten von MKB Juristen prüfen Ihren Fall und erstellen das entsprechende Schreiben oder die Vergleichsvereinbarung. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch .

Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

Ein Vertrag, ein Konflikt oder ein rechtliches Risiko muss stets anhand der Fakten, Dokumente, Beweislage und Interessen beurteilt werden. Sind Sie unsicher? Lassen Sie Ihre Situation prüfen, bevor Sie handeln.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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