MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Das Verbot der Beschäftigungsbehinderung (Artikel 9a des Waadi-Gesetzes) legt fest, dass ein zur Verfügung gestellter Arbeitnehmer – wie beispielsweise ein Leiharbeiter oder ein abgeordneter Mitarbeiter – nach Beendigung des Einsatzes nicht daran gehindert werden darf, eine Anstellung beim Entleiher aufzunehmen. Eine entsprechende Klausel ist unwirksam. Das entleihende Unternehmen darf jedoch eine angemessene Gebühr für die Anwerbung und Schulung des Arbeitnehmers erheben.
Was ist das einstweilige Verfügungsverbot?
Das Gesetz über die Arbeitsvermittlung durch Vermittler (Waadi) enthält in Artikel 9a ein Verbot von Arbeitshindernissen. Es untersagt, einen Arbeitnehmer, der über einen Vermittler (z. B. eine Zeitarbeits- oder Abordnungsagentur) eingestellt wurde, daran zu hindern, nach seinem Einsatz ein direktes Arbeitsverhältnis beim Entleiher aufzunehmen. Dem Arbeitnehmer muss dieser Übergang freistehen.
Verbotene Klauseln sind ungültig
Eine Klausel, die einen solchen Transfer verbietet oder behindert – beispielsweise ein Verbot für den Entleiher, den Zeitarbeiter zu übernehmen, oder eine hohe Strafe für einen solchen Fall –, verstößt gegen das Verbot von Behinderungen und ist daher nichtig. Folglich kann der Zeitarbeiter trotz einer solchen Klausel beim Entleiher ein Arbeitsverhältnis aufnehmen.
Eine durchaus angemessene Entschädigung
Das Verbot bedeutet nicht, dass der Kreditgeber leer ausgeht. Er kann eine angemessene Entschädigung für die Kosten der Bereitstellung, Anwerbung oder Schulung des Arbeitnehmers verlangen. Diese Entschädigung muss jedoch angemessen und verhältnismäßig sein; eine versteckte Geldstrafe, die den Übergang unmöglich macht, ist unzulässig.
Was bedeutet das für Sie?
Als Kreditgeber können Sie eine Übernahme nicht verbieten, aber eine angemessene Entschädigung festlegen. Als Kreditnehmer können Sie trotz einer Wettbewerbsklausel einen qualifizierten Mitarbeiter einstellen, sofern Sie ihm gegebenenfalls eine angemessene Vergütung zahlen. Lassen Sie die Verträge sorgfältig formulieren, da die Grenze zwischen zulässig und nichtig fließend ist.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich trotz eines Verbots einen Zeitarbeiter einstellen?
Ja. Eine Klausel, die dies verbietet oder behindert, ist gemäß dem Verbot von Hindernissen (Artikel 9a Waadi) grundsätzlich nichtig.
Darf der Kreditgeber eine Gebühr erheben?
Eine angemessene Vergütung für Rekrutierung und Ausbildung ist zulässig. Eine versteckte Geldstrafe, die den Wechsel unmöglich macht, ist es nicht.
Für wen gilt das Verbot von Hindernissen?
Für überlassene Arbeitnehmer, wie z. B. Leiharbeiter und abgeordnete Mitarbeiter, im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher.
Fragen zur Einstellung und zur Wettbewerbsverbotsklausel?
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