Finanzielle

Mieter und Vermieter verzichten auf die Mietindexierung

Aufgrund der steigenden Inflation erhöhen sich die Mietpreise durch die jährliche Mietindexierung deutlich. Der Vermieter kann die Miete indexieren, sofern der Mietvertrag dies zulässt, ist aber nicht dazu verpflichtet; er kann auch (teilweise) darauf verzichten.

Veröffentlicht am 20. Oktober 2022 von MKBjuristen.nl
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Aufgrund der steigenden Inflation erhöhen sich die Mietpreise durch die jährliche Mietindexierung deutlich. Der Vermieter kann die Miete indexieren, sofern der Mietvertrag dies zulässt, ist aber nicht dazu verpflichtet; er kann auch (teilweise) auf die Erhöhung verzichten. Mieter und Vermieter treffen diesbezüglich zunehmend Vereinbarungen.

Was ist Mietindexierung?

Die Mietindexierung ist die jährliche Anpassung der Miete, üblicherweise gekoppelt an einen Preisindex wie den Verbraucherpreisindex. Die entsprechende Klausel ist im Mietvertrag enthalten. Bei hoher Inflation bedeutet dies eine erhebliche Mieterhöhung, sowohl für Wohnimmobilien als auch beispielsweise für Einzelhandels- oder Gewerbeflächen.

Darf der Vermieter immer eine Indexierung vornehmen?

Der Vermieter kann die Miete im vertraglich zulässigen Umfang anpassen. Für mietpreisgebundenes Wohnen gelten gesetzliche Obergrenzen für die Mieterhöhung; bei Gewerbeimmobilien richtet sich die Anpassung primär nach den vertraglichen Vereinbarungen. Lesen Sie daher die Anpassungsklausel sorgfältig durch.

Der Vermieter kann auch darauf verzichten

Die Mietpreisanpassung ist ein Recht des Vermieters, keine Pflicht: Er kann entscheiden, die Miete nicht oder nur teilweise zu erhöhen. In Zeiten stark steigender Preise verzichten manche Vermieter darauf, beispielsweise um einen guten Mieter zu halten oder das Mietverhältnis zu wahren. Dies geschieht dann im gegenseitigen Einvernehmen.

Vereinbarungen in Absprache treffen

Wenn die Mietanpassung stark ausfällt, sollten Sie das Gespräch suchen. Mieter und Vermieter können vereinbaren, die Erhöhung zu begrenzen, sie zu verteilen oder sie vorübergehend auszusetzen. Halten Sie eine solche Vereinbarung schriftlich fest, damit klar ist, was gilt und für welchen Zeitraum. Eine gute Regelung beugt Konflikten und Zahlungsschwierigkeiten vor.

Häufig gestellte Fragen

Darf der Vermieter die Miete jährlich erhöhen?

Soweit vertraglich zulässig. Für regulierte Wohnimmobilien gelten gesetzliche Beschränkungen; für Gewerbeimmobilien werden diese vertraglich geregelt.

Muss der Vermieter die Miete indexieren?

Nein, die Indexierung ist ein Recht, keine Pflicht. Der Vermieter kann (einen Teil) der Erhöhung erlassen.

Können wir Vereinbarungen über die Erhöhung treffen?

Ja. Mieter und Vermieter können die Mieterhöhung im gegenseitigen Einvernehmen begrenzen, verteilen oder aussetzen. Dies sollte schriftlich festgehalten werden.

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Bitte beachten Sie: Ein Artikel bietet allgemeine Informationen, Ihre rechtliche Situation kann jedoch anders aussehen.

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KMU-Anwälte bei der Handelskammer Quelle: Handelskammer 2019
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