MKB Juristen entwirft individuelle Rechtsdokumente
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Wenn Sie einem Minderjährigen etwas verkaufen, der nicht zahlt, können Sie in vielen Fällen die Eltern haftbar machen. Minderjährige sind rechtlich nicht geschäftsfähig und handeln grundsätzlich mit der Zustimmung ihrer Eltern, die dann für die Schulden haften können – es sei denn, es kann nachweislich bewiesen werden, dass sie diese Zustimmung nicht erteilt haben.
Minderjährige sind rechtlich nicht geschäftsfähig
Personen unter 18 Jahren sind minderjährig und grundsätzlich geschäftsunfähig: Sie können ohne die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters keine rechtsgültigen Verträge abschließen. Bei vielen alltäglichen Einkäufen wird diese Zustimmung jedoch vorausgesetzt, da es üblich ist, dass Kinder in diesem Alter solche Dinge kaufen.
An die Eltern
Hat ein Minderjähriger mit (vermuteter) Erlaubnis etwas gekauft und zahlt er nicht, können in vielen Fällen die Eltern für die Schulden haftbar gemacht werden. Schließlich haben sie den Kauf gebilligt. Sie können dann eine formelle Mahnung an die Eltern senden und gegebenenfalls die Schulden eintreiben.
Wann ist es nicht möglich?
Anders verhält es sich, wenn die Eltern ausdrücklich ihre Zustimmung zum Kauf verweigert haben oder wenn es sich um einen für ein Kind dieses Alters ungewöhnlichen Kauf handelt. In diesem Fall kann der Vertrag anfechtbar sein, und die Eltern können nicht einfach haftbar gemacht werden. Prüfen Sie daher die Art des Kaufs und die Umstände.
So beugt man Problemen vor
Bei größeren Anschaffungen junger Leute ist Vorsicht geboten: Im Zweifelsfall sollten Eltern um Erlaubnis fragen oder den Kauf bestätigen lassen. Dokumentieren Sie die Kommunikation. So vermeiden Sie, auf einem unbezahlten und möglicherweise anfechtbaren Kauf sitzen zu bleiben.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Eltern zur Verantwortung ziehen, wenn ein Minderjähriger nicht zahlt?
In vielen Fällen ja, wenn der Kauf mit (vermuteter) Erlaubnis getätigt wurde. Sie stehen dann zu dem Kauf.
Wann ist das nicht möglich?
Wenn die Eltern nachweislich keine Erlaubnis erteilt haben oder der Kauf für dieses Alter ungewöhnlich ist, kann der Kauf anfechtbar sein.
Wie kann ich Zahlungsverzug junger Leute verhindern?
Bei größeren Anschaffungen sollten Sie die Erlaubnis oder Bestätigung eines Elternteils einholen und den Kontakt aufrechterhalten.
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